Mindestseriosität einfordern

Nicht nur mit was sich die Parlamente beschäftigen ist eine Schande, fast noch schlimmer ist, wie sie sich damit beschäftigen. Wollte man Merkel bis übermorgen los sein, müsste die AfD nur erklären, sie bis 2025 unterstützen und wiederwählen zu wollen.

Ich habe daher eine weitere Petition erstellt, die man wie die erste ausdrucken oder sonstwie an den Adressaten bringen kann.


Petition zur Änderung der Geschäftsordnung

Der Deutsche Bundestag möge sinngemäß beschließen

Zur Wiederherstellung und Wahrung der Würde des Parlaments wird unwürdiges Verhalten der Mitglieder mit Ordnungsgeldern (von mindestens 100 € pro Vorfall) geahndet. Als unwürdiges Verhalten gelten (mindestens):

  • Fernbleiben oder Verlassen von Plenarsitzungen oder Abstimmungen zu Gesetzesvorlagen ohne dokumentierte Gründe, die auch bei anderen Beschäftigungsverhältnissen zur Anwendung kommen.
  • Herumlaufen, Gespräche mit anderen Parlamentsmitgliedern im Hintergrund oder Herumfuhrwerken auf Handys oder Tablets während einer Rede eines anderen Parlamentsmitglieds.
  • Redebeiträge, die statt zur Sache beizutragen überwiegend oder gar ausschließlich zur Diffamierung des politischen Gegners dienen.
Begründung

Der Bundestag ist gewählter Vertreter und Repräsentant der Bürger und von diesem beauftragt, die Geschicke des Landes zum Wohl der Gemeinschaft zu lenken. Entsprechend seiner Bedeutung wird Respekt vor dieser Institution sogar gesetzlich vom Bürger eingefordert. Im Gegenzug für die gewissenhafte Wahrnehmung eienr öffentlichen Aufgabe werden die meisten Abgeordneten im Verhältnis zu ihren Beschäftigungsverhältnissen im privaten Leben fürstlich entlohnt. Der Bürger kann daher mit Recht aus unterschiedlichen Gründen ein würdiges Verhalten der Volksvertreter nicht nur erwarten, sonder auch einfordern.

Das Verhalten der Parlamentarier macht es jedoch immer schwerer, auch nur einen Ansatz von Respekt zu erhalten. Die modernen Medien erlauben es, das öffentliche Auftreten des Parlaments von jedem Ort der Welt aus in Bild und Ton mitzuerleben oder nachzuerleben. Das Verhalten des Parlaments ist aber inzwischen überwiegend von einer Art, dass oftmals noch nicht einmal die Disziplin und gebotene Höflichkeit in einer Grundschulklasse erreicht wird. Grundschüler, die ein entsprechendes Verhalten wie viele Abgeordnete des Deutschen Bundestages zeigen, wäre zu meiner Zeit nicht versetzt worden und würden heute wegen fehlender grundlegender Sozialkompetenz vom Schulbesuch zurück gestellt. Das Verhalten ist selbst für deutlich weniger bedeutende Gremien einfach nur noch unwürdig.

Dazu zählt zunächst die mangelnde Beteiligung an Debatten und Gesetzesbeschlüssen. Wie der Sitzungskalender zeigt, sind pro Monat mit 20/24 Arbeitstagen ca. 8 Sitzungstage angesetzt. Es darf und muss von hochdotierten Vertretern der Wähler erwartet werden, dass sie diese 40% öffentlich beobachtbarer Zeit ihres Mandats dieses auch öffentlich vertreten und während der gesamten Sitzungsdauer anwesend sind. Für Arbeitnehmer in normalen Beschäftigungsverhältnissen gelten feste Regeln, die ein Fernbleiben von der Arbeit entschuldigen; dieses Prinzip ist auch auf Bundestagsabgeordnete anzuwenden.

Während der Debatten ist zu beobachten, dass viele Abgeordnete ihre Plätze verlassen, um ein Schwätzchen mit anderen Abgeordneten zu halten, das sichtbar nichts mit dem Vortrag des Redners zu tun hat, oder als Dauerzustand dem Redner den Rücken zukehren. Andere sind ebenfalls als Dauerzustand mit der Bedienung ihres Handys oder PCs beschäftigt, statt dem Kollegen in der Sache zu folgen. Das ist nicht nur eine Missachtung der elementaren Höflichkeitsformen, die bereits in der Grundschule mit Recht geahndet wird, sondern drückt auch ein grundlegendes Desinteresse an den Sachvorträgen aus, die in der Schule ebenfalls mit Recht die Versetzung gefährden. Als Bürger darf und muss man erwarten, dass die Vertreter den Sachvorträgen aufmerksam und mit Interesse folgen, da nur so eine Entscheidung mit guter Sachbegründung zu fällen ist.

Dieses völlige Desinteresse zeigt sich sehr häufig auch in Redebeiträgen, wenn ein Vertreter einer anderen Partei/Fraktion das Podium betritt. Auch Sachvorträge wird oft gar nicht eingegangen; der Folgeredner hat anscheinend meist gar nicht mitbekommen, was der Vorredner vorgetragen hat. Anders ist nicht verständlich, wenn beispielsweise ein Vertreter von Partei A einen Antrag zur Eindämmung des Antisemitismus einbringt und der folgende Vertreter der Partei G dem Vorredner einen ausgeprägten Antisemitismus bescheinigt. Dem Vertreter der Partei G interessiert anscheinend weder der Sachvortrag von A noch die Sache an sich, er arbeitet sich lediglich an einer verbalen und meist inhaltslosen und aus der Luft gegriffenen Diffamierung des Vorredners ab.

Der Bürger darf und muss erwarten, dass sich die Abgeordneten unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit mit der Sache auseinander setzen. Statt dessen wird ständig an der Befriedigung des eigenen Egos oder der Position in der eigenen Partei gearbeitet, während die Sache völlig belanglos wird. Das Ergebnis sind oft genug Entscheidungen, die nicht dem Wohl des Staates dienen, sondern bereits verfahrene Situationen noch weiter verschärfen.

Bislang ignoriert das Parlament jegliche Anzeichen der Unzufriedenheit der Bürger und jammert über dessen Hinwendung zu „nicht wählbaren Gruppen“. Es sollte schnell damit anfangen, sich nicht dauernd undisziplinierter als die Marienkäfergruppe im Waldorfkindergarten aufzuführen. Wenn es nicht anders geht, dann eben über Sanktionen unwürdigen Verhaltens via Geschäftsordnung.