Klima-Notstand

Der Begriff Klimanotstand ist eigentlich nicht definiert, auch wenn man derzeit krampfhaft versucht, das irgendwie hin zu bekommen. Obwohl derzeit keiner so genau weiß, was sich dahinter verbirgt, rufen immer mehr Kommunen einen Klimanotstand aus, z.B. in NRW im Bereich des Niederrheins:

Quelle: NRZ

Was aber sehr wohl definiert ist, ist der Begriff des Notstands. Der erlaubt dem Staat mehr oder weniger die Außerkraftsetzung der Grundrechte. Beispielsweise bei der Nutzung des Eigentums. Solche Eingriffe mit der Begründung eines „Klimanotstands“ erfolgen bereits in einigen Kommunen, und das obendrein nicht einheitlich.

Im eigenen Interesse sollten von Klimanotstandsgebieten betroffene Parteien in den Parlamenten kontaktieren und diese bitten, bei den jeweiligen wissenschaftlichen Diensten Gutachten einzuholen, was nun wirklich mit dem Begriff „Klimanotstand“ verbunden sein könnte. „Principiis osta“, wie es im Lateinischen heißt, bevor es zu einem „Vae victis“ mutiert.