Dem Bürger brennt allmählich und durchaus verständlich die persönliche Sicherheit im öffentlichen Raum unter den Nägeln. So wurden die Grünen, für die die Polizei immer noch Feind Nr. 1 ist, bei den letzten Wahlen massiv abgestraft, und es steht zu hoffen, dass dieses Gesindel bald ganz aus den Parlamenten verschwindet. Auch die SPD, das Problem nach wie vor verharmlosend, ist davon betroffen, und langsam scheint sich das Bewusstsein durchzusetzen, dass ein hohler Phrasendrescher Martin Schulz selbst neben den nur mäßig beliebtem Steinmeiers und Gabriels allenfalls 3. Wahl ist, von SPD-Frauen, die gerne demonstrieren, dass sie auf die Frauenquote angewiesen sind, ganz zu schweigen. Selbst in Bezug auf Unsympathieträger wie Schäuble oder Spahn kann die SPD der CDU nicht das Wasser reichen. Die CDU hat immerhin nun ein Gesetz vorgelegt, dass die Mindeststrafe bei Einbruchdiebstahl von 6 auf 12 Monate erhöht. Allerdings dient das bei einer Verurteilungsquote von nicht ganz 1% wohl eher zum Verarschen der Bürger.
Einbruchdiebstähle sind der Tummelplatz ausländischer Banden und laufen vorzugsweise so ab: die Polizei wird über Unfälle, Schlägereien, hilflose Personen usw. informiert und MUSS dort einen Einsatz durchführen. Natürlich ist nichts los, wenn sie ankommt, oder allenfalls eine Bagatelle. In der Zwischenzeit werden an anderer Stelle Wohnungen ausgeraubt – die Polizei ist ja beschäftigt, und selbst wenn jemand einen Einbruch bemerkt und den Notruf informiert, dauert es bis zu 1 h, bis die Leute aus dem Blaulichtmilieu auftauchen. Den Einbruch selbst verüben oft Kinder; der erwachsene Chef bricht vielleicht gerade mal das Fenster oder die Tür auf und ist nach wenigen Sekunden wieder verschwunden. Geschnappt werden im günstigsten Fall die Kinder, die wegen Strafunmündigkeit aber meist schnell wieder laufen gelassen werden. Ein weiterer Trick ist, möglichst schnell die nächste Bezirksgrenze zu wechseln, z.B. das Bundesland oder gar den Staat. Verfolgungen enden in der Regel hier mangels Zuständigkeit, und bis man sich geeinigt hat … Einbruchdiebstahl ist in D risikoloser als eine Tätigkeit auf dem Bau. Nur die Strafe erhöhen nützt wenig.
New York war lange Zeit ein ziemlich kriminelles Pflaster, bis ein Bürgermeister das Null-Toleranz-Prinzip durchsetzte. Auch Stadt-Staaten wie Singapur setzen darauf. Jedes Delikt wird ohne Gnade hart geahndet, und sei es das Ausspucken eines Kaugummis auf den Gehsteig. Null-Toleranz gibt es in D auch, aber nicht gegenüber Kriminellen, sondern nur gegenüber dem Normalbürger, der gnadenlos ausgenommen wird, wenn er kleine Ordnungswidrigkeiten begeht. Wie wäre das New York-Prinzip hier umsetzbar ?
a) Erfassen der Straftat. In den USA kann beispiels jeder eine Videoüberwachung installieren und der Polizei die Daten zur Verfügung stellen. US-Polizeifahrzeuge scannen online die Nummerschilder ihnen begegnender Fahrzeuge und informieren die Beamten, wenn ein Fahrzeug gesucht wird. Entsprechend sind die Aufklärungsquoten in Gebieten, in denen die Polizei diese Unterstützung der Bürger erhält, extrem hoch.
Würde man hier auf den Unfug, aus Datenschutzgründen noch nicht mal sich selbst filmen zu dürfen, endlich abschaffen, wäre das schon ein sinnvoller Schritt: Fahrzeuge, Kennzeichen und Gesichter der Diebe wären bald bekannt, und man könnte gezielt und überall nach ihnen suchen. Das ständige Lamentieren über Datenschutz und Persönlichkeitsrechte ist ohnehin Augenwischerei: viele Daten werden trotzdem aufgezeichnet, und die Leute, die möglicherweise tatsächlich Übles damit vorhaben könnten – die Geheimdienste – kann man ohnehin nicht stoppen. Sinnvoll angefasst muss der Bürger wenig Sorgen haben, die Verbrecher allerdings schon.
b) Das Strafmaß ist tatsächlich anzupassen, und zwar in zweierlei Hinsicht. „Strafunmündigkeit“ gehört abgeschafft, denn letzten Endes erzieht man die Jugendlichen dazu, Verbrechen zu verüben, weil sie nicht geahndet werden. Das Strafmaß muss verbindlich sein, das Mindeststrafmaß ausreichend hoch. 2 Jahre müssen 2 Jahre bedeuten, und nicht wie heute, „lebenslänglich“ nach 2 Jahren Bewährung und damit Freiheit nach irgendwelchen Haftprüfungen. Richter müssen insbesondere im Bereich OK gezwungen sein, verbindliche Mindeststrafen auszusprechen und nicht aufgrund von Sorgen, von einem libanesischen Clan privat unter Druck gesetzt zu werden, Bagatellstrafen für Mörder zu verhängen.
Grundsätzlich sollte es für Täter mit ausländischem Pass bei Offizialdelikten keine Bewährung geben und die Leute danach ausgewiesen werden. Ein ggf. ebenfalls vorhandener deutsche Pass ist abzuerkennen. Wer das für hart hält: es wird ja niemand dazu gezwungen, andere Leute zu überfallen. Wenn man es trotzdem macht, sollten die Konsequenzen entsprechend hart sein.
c) Kungelei gehört abgeschafft. Viele sitzen unschuldig im Knast, weil die Staatsanwaltschaft aus Faulheit oder Überlastung einen Deal anbietet und der Verteitiger, der seine Kohle ohnhin bekommt, auch lieber den einfachen Weg wählt. Nein, das Verfahren ist durchzuziehen, und auch nicht verfolgte Spuren darf es nicht als Ermessensspielraum geben.
Revisionen sind komplett mit dem Angeklagten zu verhandeln, nicht wie heute eine Prüfung der Akten auf Rechtmäßigkeit durch einen Richter und eine Abstimmung nach dessen Bericht.
d) Im Vollzug darf es keine direkten Kontakte mehr geben, auch nicht mit Anwälten. Vielfach sind im Knast mehr Drogen, Handys und Bargeld unterwegs als auf der Straße. Auch Null Toleranz, wenn die Leute einmal verurteilt sind. Kriminelle dürfen auch nicht die Möglichkeit erhalten, ihre Geschäfte aus dem Knast weiter zu betreiben. Dazu ist auch durchaus das Abhören der Kommunikation mit Besuchern nach der Verurteilungs ins Auge zu fassen.
Zu hart ? Woanders funktioniert das, und dabei handelt es sich oft um Staaten, in denen die Demokratie höher hängt als hier.