Rückgriff auf das 1. Menschenrecht notwendig?

Im beschaulichen ostfriesischen Emden knallten vor ein paar Tagen Schüsse. Geschossen hat die Polizei, allerdings nur in die Luft. Sie wollte einen messerbewehrten Einmann, der „in einer unbekannten Sprache rumschrie“, einschüchtern, was glücklicherweise gelungen ist.

Ansonsten lief die Chose natürlich wie gewohnt. Nachdem Einmann kassiert war, stellte man fest, dass der

  1. betrunken war,
  2. ziemlich viele Drogen eingeworfen hatte und
  3. der Polizei bereits durch eine längere Liste von Straffälligkeiten bekannt war.

Nach der ungewöhnlich langen Zeit von 23 Stunden setzten die Staatsjuristen den Einmann wieder auf freien Fuß. Selbst der als Corona-Hardliner bekannte Bürgermeister äußerte anschließend gegenüber der Redaktion eines lokalen Käseblättchens, dass er die Justiz nicht mehr verstehe und solche Sachen nicht mehr nachvollziehen kann.

Da nun selbst in der tiefsten Provinz der Bürger nicht mehr seiner Gesundheit und seines Lebens wegen messerschwingender und in unbekannten Sprachen rumschreiender Einmänner sicher sein kann, könnte es allmählich an der Zeit sein, auf das 1. Menschenrecht überhaupt zurück zu greifen. Ich habe es vor fast 8 Jahren hier bereits einmal beschrieben:

Gilt in Texas übrigens immer noch. Ich überlege, ob ich nicht zum Trans-Texaner konvertieren soll. Wenn so:

sein soll, dann soll es eben so sein.