Der Nazi-Vergleich

Wenn man hierzulande einen Vergleich von aktuellen Vorgängen mit denen der Nazi-Zeit anstellt, kann das Ergebnis gemischt ausfallen:

  • Wer einen Kritiker der offiziellen Linie als Nazi bezeichnet, liegt immer richtig, egal, ob der Vergleich nun stimmt oder nicht.
  • Wer einen Vertreter der offiziellen Linie als Nazi bezeichnet, riskiert einen Strafbefehl wegen Beleidigung, auch wenn der Vergleich zu 100% korrekt ist.

So etwas nennt man übrigens Rechtsstaat. Art 3 GG besagt mit der neuen Orwellschen Erweiterung

(1) Alle Menschen, die nicht gleicher sind als andere, sind vor dem Gesetz gleich.

womit die Differenzierung geklärt ist.

Nun ist das mit einem Nazi-Vergleich so eine Sache, denn im Prinzip können Kritiker kaum daneben liegen. Die Erziehung zu Nazi-Vergleichen ist dem Deutschen per Schule und Medien anerzogen. Jahrelang hämmern mehrfach in der Woche die Untaten während der NS-Zeit auf den Schüler ein wie die Schallfolter auf Häftlinge in US-amerikanischen Foltercamps, gefolgt von der Darstellung, wie es heute anders läuft. Und das Spielchen läuft bereits seit Jahrzehnten.

Der Unterschied zwischen Kritikern und Mitläufern der offiziellen Linie besteht darin, dass Kritiker sich anscheinend die Details gemerkt haben, anhand derer sich NS- und heutige Taten differenzieren lassen, die anderen nicht, weshalb sie ohne jeden Hintergrund in allen möglichen Situationen Nazi-Vergleiche heranziehen, die nicht passen. Offenbar ist auch hier das Gesetz inzwischen geändert worden, denn Blödheit schützt vor Strafe.¹⁾

Anders die mit den Details vertrauten Kritiker, denen es schon auffällt, wenn sich die aktuelle Situation nicht von der Beispielsituation des jahrelangen Nazi-Trainings unterscheidet. Wenn man einem Polizisten bescheinigt, dass er sich wie ein SA-Mann aufführt, hat das vermutlich nicht nur seine Berechtigung, sondern man ist mit dem ehemaligen UN-Beauftragten gegen Folter sogar in guter Gesellschaft. Statt nun einen Beleidigungsklage anzustrengen und den Kritiker zu verurteilen, sollten sich Polizist, Staatsanwalt und Richter besser mal überlegen, ob die Sachfeststellung SA-Verhalten berechtigt ist und was geändert werden sollte. Falls sie die Details vergessen haben – der nächste Kritiker hilft gerne aus.

Dummerweise werden nur die Nazi-Beispiele trainiert. Da stellt sich dann die Frage, ob ein Stalin-, Mao-, Pol Pot- oder DDR-Vergleich ebenfalls als Beleidigung gewertet wird. Denn diese Gestalten sind ja beispielgebend für die heutige rot-grün-linke Zeit.

Auch das Strafmaß ist beeindruckend. Da stehen dann für ein paar Worte schon mal Strafbefehle von 1.800 – 5.000 € oder mehr im Raum. Im Vergleich: ein Klimakleber kommt bei schwerer Nötigung (ev. sogar Landfriedensbruch) mit 100 € im Wiederholungsfall davon, Verfahren gegen Vergewaltiger werden gar eingestellt und ein ranghohes Mitglied des Remmo-Clans wurde nach einer Verurteilung wegen eines Überfalls auf einen Geldtransporter (ca. 650.000 € Beute) gar nicht erst in die Haft überstellt, sondern konnte sich unerkannt in die Türkei absetzen.

Mit der derzeitigen Kriegshysterie der Politiker und der Medien, deren Credo auf die Frage „Wie kann der Krieg in der Ukraine beendet werden?“ lautet „Waffen liefern!“ mit der Fortsetzung auf die Folgefrage „Und dann?“Noch mehr Waffen!“, lässt sich auch ganz gut ein Nazi-Vergleich anstellen. Wie das Deutsche Reich 1933 ist die Wummsrepublik derzeit verteidigungsunfähig. Militärisches Material war damals als Folge von Versailles nicht vorhanden und ist heute als Folge von Schlamperei ebenfalls nicht vorhanden. Damals funktionierte das Wenige allerdings, heute nicht. Von 10 Panzern stehen heute 15 in der Werkstatt und der Rest liegt mit Motorschaden im Gelände.²⁾ Gleiches gilt für anderes Gerät: von 15 Hubschraubern sind 2 einsatzbereit und beide gehören dem ADAC, der sie zur Verkehrsüberwachung einsetzt.

Fazit 1: ein Nazi-Vergleich ist unpassend, da die Nazis dabei besser abschneiden.

Und wenn man sich das Führungspersonal anschaut, kommt das Gleiche heraus.

Fazit 2: ein Nazi-Vergleich mit den heutigen Kriegshetzern ist unpassend, da Hitler vier Jahre lang Frontsoldat im 1. WK war und aus eigener Erfahrung wusste, wie es im Krieg zugeht.

Die Fronterfahrung des heutigen Führungspersonals dürfte sich auf die Rückeroberung eines Förmchens in einer Sandkastenschlacht im Kindergarten mit Hilfe eine Rechtsanwalts beschränken.

Wer dennoch solche Vergleiche anstellt, riskiert eine Beleidigungsklage. Die Frage ist allerdings, wer der Kläger ist.


¹⁾ Nicht immer. Erinnert sei an einen CDU-Abgeordneten, der immer wieder die Höchstgeschwindigkeit auf der Straße überschreitet, geblitzt wird und regelmäßig vor Gericht zieht, wo er dann auf Unzurechnungsfähigkeit pocht. Bislang wurde er abgeschmettert, weil die Richter es ihm gemäß der Dieter-Bohlen-Weisheit „einem Bekloppten kann man nicht vermitteln, dass er bekloppt ist“ nicht abnahmen, dass er in der Lage ist, seinen Zustand selbst zu erkennen.

²⁾ Nur zur Klarstellung: ich meine die Zahlen 10, 15 und Rest ernst!