Nur mal eine Frage an die Justiz

Die „Störung des öffentlichen Friedens“ ist ja inzwischen eine Pseudostraftat, die breit eingesetzt wird, um die Meinungsfreiheit zu unterdrücken und Kritiker des grün-roten Wahnsinns mundtot zu machen.

https://rtde.site/meinung/176994-justiz-als-dienerin-nato-bundesregierung/

Ob jemand, der 3 Follower (die 2 Beobachter des VS eingeschlossen) auf X oder Fatzebuck hat, wirklich den öffentlichen Frieden stören kann, darf man wohl getrost bezweifeln. Um so mehr fragt man sich, warum einer der nachdrücklichsten Störer des öffentlichen Friedens mit ca. 80 Mio Followern auf ARD und ZDF, der immer wieder den öffentlichen Frieden stört und die Arbeit von Politik und Regierung nachhaltig schädigt, nicht auch einmal zur Verantwortung gezogen wird.

Die Rede ist von Herrn Olaf Scholz, von Thomas Röper vom Anti-Spiegel despektierlich als „Bundes-Gnom“ bezeichnet.

https://rtde.site/inland/177025-korrupter-bundeskanzler-aber-nicht-doch/

Schon Gegenstand mehrerer Untersuchungsausschüsse in Sachen CumEx und Aweia-Kart steht Scholz im Verdacht, mehr Milliarden verschoben zu haben als der Biden-Clan – für einen Mini-Vasallenstaat wie Deutschland schon irgendwie rekordverdächtig. Aber er kann es anscheinend nicht lassen und hat nun auf irgendeine Art wiederum seine Finger in einem mutmaßlich krummen Milliardengeschäft. Kann man den öffentlichen Frieden wirksamer stören, als wenn man sich als Politiker und Regierungschef wieder und immer wieder dem Verdacht aussetzt, durch und durch korrupt zu sein?

Manchmal denke ich, ich hätte Psychiatrie studieren sollen. Lauterbach, Habeck, Baerbock, Scholz – da tut sich ein interessantes Arbeitsfeld auf.


Hinweis: ein Strafbefehl kommt zwar vom zuständigen Amtsgericht, wird jedoch von der Staatsanwaltschaft ausgestellt. Ein Richter bekommt einen Strafbefehl nicht zu Gesicht. Wenn man zahlt, erkennt man in der Tat an, eine Straftat begangen zu haben. Wobei die Strafbefehle der genannten Art in der Regeln von bestimmten Staatsanwaltschaften kommen, die unter dem Titel „Hasskriminalität …“ firmieren, speziell vom Justizminister eingesetzt sind und Fälle übernehmen, für die sie gemäß GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) nicht zuständig sind, selbst nicht nach den Kriterien, die im GVG für bezirksübergreifende Zuständigkeiten definiert werden. Man geht wohl nicht fehl, sie als Staats-Sicherheits-Anwaltschaften zu bezeichnen, wobei der historische Bezug durchaus gewollt ist.

Diese StaSiAnwaltschaften hauen Strafbefehle auf politischen Befehl im Akkord raus. Meist erhält man vorher einen Anhörungsbogen oder eine Einladung zur Polizei, was aber ziemliche sinnlos ist: egal, was man da vorbringt, es wird grundsätzlich gegen den Beschuldigten ausgelegt. Grundsätzlich. Also verweigert man besser die Aussage.

Gegen den Strafbefehl kann man nun Einspruch beim Amtsgericht einlegen und begründen, warum man das für Unfug hält. Dann beschäftigt sich tatsächlich ein Richter mit der Angelegenheit und man hat durchaus eine gute Chance, mit einem Freispruch rauszukommen. Ein Anwalt ist beim Amtsgericht noch nicht Pflicht, d.h. wer es sich zutraut, kann sich auch selbst vertreten.