Offener Brief an einen Kultusminister

Minister [Name],

vor einigen Tagen brach die Stiftung Warentest einen Test von Masken für Kinder vorzeitig ab, weil die gesundheitlichen Beeinträchtigungen derart gravierend waren, dass eine Fortsetzung einer vorsätzlichen Körperverletzung gleich gekommen wäre (u.a. der Focus berichteten).

Das war zu erwarten. Man hätte nur in die Arbeitsschutzverordnung DGUV 112-190 oder andere medizinische Lehrbücher, die sich mit dem Thema beschäftigen, zu schauen brauchen. Sie hingegen ordnen weiterhin ständiges Maskentragen im Schulbereich sowie weitere gesundheitsschädliche Maßnahmen an. Nach internationalem und deutschen Recht handelt es sich hierbei um Folter (siehe z.B. BGBl II, 60, S.1533 (1973) u.v.a. Stellen im BGBl).

Außerdem senden Sie Impfbusse in die Schulen und üben sozialen Zwang auf die Kinder und Jugendlichen aus, sich impfen zu lassen – i.d.R. ohne ausreichende Aufklärung. Die Impfstoffe besitzen nach wie vor nur eine zeitlich begrenzte Notfallzulassung, die lediglich verlängert wurde. Rechtlich handelt es sich mithin um medizinische Experimente. Auch das ist in Verbindung mit jeglicher Art von Zwang nach nationalem und internationalem Recht Folter.

Laut EMA-Datenbank sind in der Altersgruppe 5-11 Jahren bislang 1.763 schwerwiegende Impfschäden und 26 Todesfälle aufgetreten (Stand 18.12.21).

Ich zitiere hier die EMA-Datenbank, weil das PEI im internationalen Vergleich relativ zu anderen Nationen im Schnitt weniger als 10% der dort erfassten Fälle erfasst. Das PEI gibt diese Mindererfassung im Zusammenhang mit der aktuellen Übersterblichkeitsrate inzwischen sogar offen zu. Das sind fast 1.800 Kinder, die ohne diese medizinischen Experimente fast alle gesund und munter ihre Kindheit hinter sich gebracht hätten.

Wenn Sie diese rechtlich gesehen derartige „Folterungen“ in Einrichtungen, in denen mit Tieren umgegangen wird, angeordnet hätten, wären Sie schon längst wegen Tierquälerei strafrechtlich abgeurteilt worden. Aber mit Menschen kann man es offenbar ungestraft machen.

Als Grund wird der Schutz „vulnerabler Gruppen“ vorgeschoben. Das ist i.d.R. die Altersgruppe 65+, vorzugsweise hier Pflegefälle. Um die kümmern sich Ihre Kollegen aus den Gesundheitsministerien bereits rührend. Zu ihrem eigenen Schutz werden sie in den Anstalten und Kliniken sozial völlig isoliert und ruhig gestellt und dürfen langsam ohne Begleitung durch ihre Angehörigen verrecken. Folter am anderen Ende der Alterspyramide.

Als Grund muss eine nicht vorhandene Pandemie herhalten. Anfragen bei RKI, PEI und anderen Institutionen zeigen immer wieder, dass nach wie vor allenfalls 15% der für belastbare Aussagen notwendigen Datenklassen überhaupt erfasst werden. Und selbst diese nur unzureichend und äußerst lückenhaft. Aus diesen lückenhaften Daten konstruieren Kreaturen wie Söder oder Tschentscher primitive Fälschungen, die bei Prüfungen schnell auffallen. Trotzdem werden diese Lügen anschließend von RKI und PEI in Bulletins veröffentlicht, obwohl sie den eigenen Rohdaten fundamental widersprechen. Und schließlich berufen Sie sich auf diese Lügen zur Begründung Ihrer Folterverordnungen.

Sie gehören wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor ein internationales Gericht. Ob die Motivation in satanistischer Ideologie ähnlich der NS-Rassenideologie, dem Ausleben abartiger Neigungen, manisch-pathologischer Zwangsneurose, Korruption oder anderem beruht, wird man dort rausfinden.

[Unterschrift]


Darf als Vorlage für Briefe an Politiker gerne verwendet werden. Meines Erachtens sind justiziable Formulierungen in diesem Brief nicht enthalten, aber wem manche Formulierungen zu heiß sind, kann ja beliebig kürzen und umformulieren. Sendet ihnen das, damit sie wissen, was man von ihnen hält und was ihnen blüht, wenn der Spuk vorbei ist.