Wie funktioniert die EU?

Stellen Sie sich vor, Sie sind freier Unternehmer. Sie haben eine Werkstatt gebaut und Maschinen gekauft, weil Sie ein häufig benötigtes Produkt günstig herstellen können und sich gute Marktchancen versprechen. Das wurde natürlich auch alles von Ihrer Bank geprüft und für die hohen Kredite, die sie aufnehmen mussten, um einen exzellenten Maschinenpark einzurichten und die Rohstoffe kaufen zu können, stehen Sie uneingeschränkt mit Ihrem ganzen Vermögen gerade.

Nun wollen Sie mit der Produktion beginnen und die Rohstoffe einkaufen. Sie haben auch schon Vorstellungen, wo und zu welchem Preis. Da kommt jemand vor Vertragsabschluss von einer staatlichen Behörde zu Ihnen und teilt Ihnen mit, das gehe so nicht. Sie haben vom staatlich zugelassenen Rohstoffhändler zu kaufen und dessen Preise seien nicht verhandelbar. Ansonsten würde man alles beschlagnahmen. Zähneknirschend beugen Sie sich dem und überlegen, wo Sie Ihren Produktschwerpunkt setzen wollen, damit Sie noch Ihren Gewinn machen können.

Sie wissen nun also, was Sie produzieren wollen und zu welchem Preis. Da kommt jemand vor Produktionsbeginn von einer staatlichen Behörde zu Ihnen und teilt Ihnen mit, so gehe das nicht. Sie haben das staatlich vorgesehene Produkt herzustellen und nicht das, was Ihnen passt. Sollten Sie das nicht zugelassene Produkt herstellen, wird es beschlagnahmt und vernichtet. Zähneknirschend beugen Sie sich auch dem. Aber dann müssen Sie auch produzieren, was das Zeug hält.

Sie wissen also, wie Sie Ihre Produktionsmittel einsetzen wollen und wollen nun beginnen. Da kommt jemand vor Produktionsbeginn von einer staatlichen Behörde zu Ihnen und teilt Ihnen mit, so gehe das nicht. Von Ihren 5 Maschinen dürften Sie nur 4 benutzen und eine müsse in Reserve gehalten werden, falls mal was ausfällt. Sollte es herauskommen, dass Sie doch alle 5 Maschinen benutzen, wird die Hälfte des Verkaufserlöses als Strafe fällig. Zähneknirschend beugen Sie sich auch dem. Aber dann müssen Sie die Maschinen auch auf Hochtouren laufen lassen und gut warten.

So, nun ist alles gut aufgestellt und die Wartungsmaterialien, damit die Maschinen durchhalten, haben Sie auch schon vorgesehen. Zu staatlich vorgegeben Preisen, versteht sich. Da kommt jemand vor Produktionsbeginn von einer staatlichen Behörde zu Ihnen und teilt Ihnen mit, so gehe das nicht. Der hohe Wartungsaufwand sei unnötig und Sie dürften höchstens 2/3 des Wartungsmaterials einsetzen und auch die Maschinen nur 1x pro Woche neu justieren. Ansonsten drohe Ihnen ein komplettes Produktionsverbot. Da inzwischen die Bank säuerlich reagiert, schlucken Sie auch das.

Das Produkt ist nun fertig, hat aber nicht die Qualität, die Sie sich vorgestellt haben. Vielleicht ist es irgendwo ja doch noch verkäuflich. Da kommt jemand von einer staatlichen Behörde zu Ihnen und teilt Ihnen mit, dass das Produkt die staatlichen Qualitätsanforderungen nicht erfüllt und der Verkauf grundsätzlich verboten sei. Das Produkt wird auf Staatskosten vernichtet und Sie erhalten einen wirtschaftlichen Ausgleich in Höhe von 50% Ihrer laufenden Betriebskosten.

Die Bank pfändet ihren Betrieb, weil Sie Ihre Schulden nicht bezahlen können, und versteigert ihn an einen internationalen Investor, der in Ihrer Branche tätig ist.


Um es anschaulicher zu machen: Ihr Betrieb stellt hochwertige optische Geräte her. Der für Sie zuständige Leiter der staatlichen Behörde für die Kontrolle optischer Betriebe ist Literaturkritiker und blind. Die Berechtigung für seine Vorgaben zieht er daraus, von gewählten Regierungspolitikern eingesetzt worden zu sein, die niemandem Rechenschaft dafür schuldig sind, was sie anordnen. Bei seinen Vorgaben für Sie wird er von einem US-Konzern der Optik-Branche beraten, der ihn 2x jährlich mit seiner Familie zu einem 3-wöchigen Fortbildungsseminar in einen mondänen Urlaubsort in exotischen Ländern einlädt und ihn mindestens 6x jährlich bittet, vor ausgewähltem Publikum einen Vortrag „Die Entwicklungspotentiale der optischen Industrie in der EU“ zu halten, die jeweils mit einer Unkostenpauschale von 50.000 € abgegolten werden. Der internationale Investor, der Ihren Betrieb zum Spottpreis von der Bank übernommen hat, ist mit dem o.g. US-Konzern identisch.


Um es in die Realität zu bringen: Landwirte haben schon aufgrund des Maschinenparks hohe Kosten. Allerdings ist der auch ziemlich effizient, also kein Beinbruch.

Einsetzen dürfen sie allerdings nur bestimmtes Saatgut, und das ist das, was Monsanto & Co liefern. Etwas von der Ernte aufheben für die nächste Aussaat ist verboten (und geht in manchen Fällen nicht, wenn Früchte so gezüchtet sind, dass sie nicht keimfähig sind).

Anbauen, was sie wollen, dürfen sie auch nicht. Das legt die EU fest.

Neuerdings sind bestimmte Flächen unter Zwangsbrache gestellt, dürfen also nicht bestellt werden.

Art und Menge von Dünger und Agrarchemikalien darf der Landwirt nicht nach Notwendigkeit bestimmen, sondern bekommt Pflicht-Vorgaben aus Brüssel.

Eine der Folgen war für die Brotproduktion wegen zu geringem Eiweißgehalt unbrauchbares Getreide, dass in die Tiermast geht.

Klar, weshalb die Bauern auf der Straße sind? Und auch klar, weshalb die Journaille alles andere als sachlich darüber berichtet?