Die Tricks sind gut aufgezählt: die Verordnungen werden so schnell geändert, dass die Gerichte nicht nachkommen und dann eine Entscheidung ablehnen können, weil die Begründung für eine Klage schon überholt ist.
Dazu angemerkt: das bezieht sich auf Normenkontrollklagen. Nicht auf Klagen gegen Bußgelder usw. Die laufen vor unteren Instanzen ab und da könnte man noch Recht bekommen. In ein paar Jahren oder so. Wobei die Chancen allerdings überschaubar sind, so lange man widerspenstigen Richtern kurzerhand die Wohnung demoliert, wie bereits mehrfach geschehen.
Man stelle sich mal vor, 1942 wäre ein Antrag gestellt worden, Adolf Hitler den Friedensnobelpreis zu verleihen. Und das wäre auch noch durchgegangen. Mit der Installation des amtierenden Präsidenten des BVerfG ist IM Erika ein solches Kunststück offenbar gelungen.