Die Verjudung der Bevölkerung

Auch wenn der Begriff „Verjudung“ mit ziemlicher Sicherheit bei vielen Leuten die übliche Schnappatmung auslöst: anders als mit Begriffen aus der NS-Zeit lässt sich leider nicht mehr beschreiben, was in diesem Staat abläuft. Mit Verjudung ist hier das gemeint, was den Juden damals widerfuhr: die Überführung in einen völlig rechtlosen Zustand und das Ausgesetztsein völliger Willkür.

Der Bundestag hat in aller Stille eine Doppelentscheidung getroffen: (1) eine Corona-Epidemie existiert nicht (mehr), (2) die Ermächtigung der Behörden zu willkürlichen Maßnahmen gilt weitere 2,5 Jahre. Begründet wird dies damit, dass mit Wegfall der Epidemie auch sämtlich Maßnahmen rechtsunwirksam werden und das Parlament die Führung bei weiteren Maßnahmen wieder übernehmen muss. Das ist natürlich problematisch, weil dann auch das Grundgesetz irgendwie wieder gelten würde, also lässt man per Gesetz erst einmal die Ermächtigung zur Außerkraftsetzung des Grundgesetzes bestehen.

Im Klartext bleibt zunächst einmal der Grundsatz „Die Menschenwürde ist unauffindbar“ bestehen, beispielsweise durch den Maskenzwang. Der ist medizinisch in Bezug auf eine Vireninfektion völlig sinnlos und in Bezug auf die Gesundheit eine vorsätzliche Körperverletzung. Bei jeder Gelegenheit, und sei es auch nur bei Durchschreiten eines 5 m langen Ganges, ist ein versiffter und verrotzer Gesichtslappen aufzusetzen, was ich schlechterdings nicht mit Menschenwürde vereinbaren kann. Manche Berufsgruppen wie im Gaststättengewerbe dürfen das Ding eine ganze Arbeitsschicht hindurch tragen. Mir sind selbst mehrere Fälle begegnet, in denen auch junge Leute bei Sommertemperaturen und gutem Besuch der Gaststätte nach einiger Zeit Zwangspausen machen mussten, um nicht zu Boden zu gehen. Andere sprechen die Gäste mit Stimmen an, die man sonst nur nach 2 Schachteln Zigaretten und einem Kasten Bier am Vorabend hat, oder präsentieren verschiedene Exzeme im Mundbereich, wenn sie im Hintergrund die Maske einmal abnehmen. Nach einer Schicht triefen solche Gesichtslappen regelrecht und weisen auch eine sehr ungesunde Farbe auf. Vorsätzliche Körperverletzung made by Jens Spahn, aber weder Ärzte noch Verbände noch Gerichte schreiten ein. Alle ducken sich ab. Dafür machen die Medien weiter Werbung: auf HR1-Hörfunk stellte gestern jemand verbal seine Maskensammlung vor, wobei er und der Moderator sich einer Stimmintonation bedienten, die jedes Klischee eines weichgespülten grünenHeititei-Schwulen erfüllte. Verdummung vom Feinsten.

Daneben bleibt den Behörden die Möglichkeit, jeden jederzeit auf der Grundlage beliebige herbeiführbarer Testergebnisse (der Infektionstest weist 20-30% False-Positives auf) der Reisetätigkeit zu berauben, mit minimaler Versorgung mit Lebensmitteln usw. ganz einzusperren, medizinisch zwangszubehandeln, jeglichen sozialen Kontakt zu verbieten, auch zu den engsten Familienangehörigen und ganz nebenbei die Erwerbstätigkeit zu verbieten und damit der Lebensgrundlage zu berauben. Alles wird im Bedarfsfall mit körperlicher Gewalt durchgesetzt. Im Prinzip kaum etwas anderes als die Willkürbedingungen, unter denen in den NS-Konzentrationslagern gelebt wurde.


Ob jemand dagegen klagt? Beispielsweise vor dem Verfassungsgericht? Kann sein, halte ich aber für sinnlos, denn das Verfassungsgericht hat sich ebenfalls bereits abgeschafft. Klagen wegen der Einschränkungen der Grundrechte wurden bislang entweder aus formalen Gründen gleich abgelehnt oder begründungslos nicht angenommen, wenn Gefahr bestand, dass man bei einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema etwas widerrufen müsste, was durch eine Verordnung gerade durchgesetzt wurde.

Und selbst wenn: das Landesverfassungsgericht hat Bußgelder für das Nichttragen von Masken vor etwa einem Monat für ungültig erklärt, der Berliner Senat hat vor einigen Tagen erneut ein Bußgeld eingeführt, das deutlich über den Strafen für Drogenhandel oder schwere Körperverletzung liegt. Wenn man A beschließt und ein Gericht sagt, A sei nicht gültig, beschließt man eben A. Ist doch alles scheißegal, weil es eh weder jemandem auffällt noch sich irgendwer dafür interessiert.


Formuliert hat diese vollständige Abschaffung der Grundrechte aus Abteilung I des Grundgesetzes ausgerechnet die FDP. Wohlgemerkt: die Formulierung des Gesetzes schafft die Grundrechte ab, ohne dass ein faktischer Grund dafür vorhanden ist, denn den zwar an den Haaren herbeigezogenen, aber zumindest formal früher einmal vorhandenen Grund „Corona“ hat das Parlament selbst fallen gelassen. Die Teile des Grundgesetzes, die nicht geändert oder gestrichen werden dürfen, werden geändert und gestrichen. Murphy’s Gesetz in politischer Reinkultur.

Es bleibt zu hoffen und zu wünschen, dass die FDP in Zukunft dort zu finden ist, wo sich die „Bibeltreuen Christen“ und andere Splitterparteine tummeln: unterhalb der 1%-Marke. Solche Idioten braucht nun wirklich niemand mehr und sie sollten die gut bezahlten Posten besser für Grüne freimachen. Die sind zwar genauso bescheuert, geben aber zumindest nicht vor, irgendeinen intellektuellen Anspruch zu haben.


Auch die letzte Opposition – die AfD – hat sich inzwischen als wählbare Partei verabschiedet. Sie taucht zwar immer noch nicht in den Medien mit ihren Statements auf, aber auch das Bashing hat merklich abgenommen, weil diese Oppositionspartei inzwischen nur noch dort Opposition betreibt, wo es niemandem weh tut. Auf ihren Webseiten oder in ihren Info-Kanälen taucht die Abschaffung der Grundrechte nicht auf. Themen sind „Abwanderung stoppen“, „Mehrwertsteuer für Landwirte senken“ oder „Muslimverband nicht am Religionsunterricht beteiligen“. Alles so windelweich formuliert, dass es selbst den Grünen und Linken inzwischen schwer fällt, dagegen noch verbale Geschütze aufzufahren.

Für mich hat die AfD damit ausgeschissen. Wen oder was diese Leute vertreten, weiß ich nicht, aber sicher ebenso wenig wie die anderen Parteien noch die wirklichen Interessen der Bürger.