Richter im rechtsfreien Raum

Eigentlich hätte ich schreiben sollen „Richter im hirnfreien Raum“, denn anders kann man es nicht bezeichnen, wenn der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, fordert, Ungeimpfte für Kosten einer medizinischen Behandlung zur Kasse zu bitten. So etwas hat weder etwas mit Recht zu tun noch sollte man eine solche sub-Hartz-IV-Intelligenzleistung von einem der höchsten Richter in Große-Fresse-Land erwarten.

Angeblich verursachen nicht gentechnisch behandelte Bürger mehr Kosten im Gesundheitssystem als andere. Das solle gefälligst auf die umgelegt werden. Versicherungen sind hingegen Solidargemeinschaften, da gehe eine solche Differenzierung doch gar nicht, meint die Gegenseite. Oder doch?

Oder doch! Abgesehen von dem Bereich Krankenversicherung geht das nämlich sehr wohl (und auch im Bereich KV geht zumindest dann was, wenn man zwischen Selbständigkeit und Pflichtversicherung pendelt). Die brutale Methode ist im Bereich Sachversicherung an der Tagesordnung: im Schadensfall ist eine Versicherung nämlich berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Leute, die Schäden verursachen, fliegen raus und wenn sie sich neu versichern wollen, finden sie nur deutlich teurere Verträge, wenn überhaupt. Softere Methoden sind in der KFZ-Versicherung am Werk: wer unfallfrei fährt, muss weniger zahlen, wenn es knallt, kostet es mehr. Beides geht für eine KV natürlich nicht, denn wenn jeder rausfliegt, der krank wird, gäbe es bald keine Versicherten mehr und chronisch Kranke – ab einem gewissen Alter fast schon normal – müssten 3-4 Fulltime-Jobs haben, um die KV zahlen zu können.

Es gibt aber noch einen Bereich der KFZ-Versicherung, der teilweise bereits auf private KV übertragen wird: der Mullah aus Allahu-akbar-Stadt zahlt regional mehr für seinen Blechdackel als Bauer Bruno von irgendwo hinter den drei Buchen, und fährt Orkan einen 3er-BMW statt eines VW-Passat mit der gleichen PS-Zahl, wird es noch mal teurer. Die Versicherer rechnen akribisch nach, wer die Kosten verursacht und geben das weiter.

Könnte man in der KV auch machen (und wird teilweise auch schon gemacht): Prämienberechnung nach Lebenswandel. Das können die Versicherer ebenfalls akribisch nachrechnen. Also gerne Prämien nach gentechnisch verändert oder unverändert. Ich hätte nichts dagegen, denn derzeit spricht eine ganze Menge dafür, dass für genetisch rein Gebliebene die Prämien sinken und insbesondere für genetisch manipulierte Überfettete mit BMI > 40 (und RBMI < 5)¹⁾ steigen.


¹⁾ RBMI = Relative Brain Mass Index. RBMI=100 entspricht einem normalen Gehirn von etwa 1.700 g in einem 75 kg Körper.