Satire wird immer schwieriger

Früher war das mal einfach. Da suchte man sich einfach den Schwachsinn aus allen Meldungen aus und brachte den. Heute gibt es außer Schwachsinn nichts mehr, und da muss man schon nach besonderem Schwachsinn Ausschau halten.

Ein Kandidat für größtmöglichen Schwachsinn ist der sonntägliche Brötchenverkauf beim Bäcker. Der ist erlaubt, aber nur bis 11:00 Uhr oder so. D.h. eine reine Bäckerei darf Sonntags in der Frühe öffnen und ihre Brötchen verkaufen, was nicht selten zu längeren Wartezeiten an den Verkaufstheken führt als an anderen Tagen, weil Sonntagsbrötchen eben so beliebt sind. Die zeitliche Beschränkung hat dabei wohl eher mit Arbeitsschutz zu tun als mit irgendeinem anderen Sinn.

Was ist nun mit einer Bäckerei, die auch ein Cafe betreibt und den ganzen Sonntag geöffnet hat? Darf die ihre Waren auch nach 11:00 Uhr noch vertreiben? Nach Ansicht eines Bäckers darf sein Kollege mit Cafe das nicht, denn ein Brötchen sei keine „zubereitete Speise“ und dürfe folglich nicht verkauft werden. Also ein Stück Kuchen oder ein Teilchen auf die Hand: JA, ein trockenes Brötchen oder eine Laugenbrezel: NEIN. Ein mit einer Käsescheibe belegtes Brötchen allerdings wieder JA.

Was macht man im Falle von Konkurrenzneid? Klagen! In der 2. Instanz entschied das OLG München.

Das Gericht entschied nun mit dem Urteil vom Donnerstag, dass ein Brötchen eine zubereitete Speise sei - auch wenn keine Scheibe Käse darauf liegt. Denn bei den Backwaren handle es sich um «verzehrfertige Nahrungsmittel, deren Rohstoffe durch den Backvorgang zum Genuss verändert worden» seien. – Quelle: https://www.shz.de/22628472 ©2019

Das das grundsätzlich fürchterlich wichtig ist, geht der Fall nun vermutlich auch noch vor den Bundesgerichtshof.

Mein Vorschlag: wenn der Fall durch ist, wiederholen wir das mit einem Glas Wasser. Aus Umwelt- und Klimagründen könnte man ja „ein Glas Wasser aus der Wasserleitung“ verlangen, um die Umwelt durch den sinnlosen Transport von Glasflaschen mit Wasser aus fernen Gegenden zu vermeiden. Eine Flasche öffnen und dekantieren ist aber sicher als Zubereitung zu deuten. Gilt das auch für das Öffnen des Wasserhahns? Vermutlich wird der Fall sogar bis vor den EuGH gehen. Schönes Wochenende!