Justiz und die Dehnfähigkeit des Rectums

Justiz hatte eigentlich noch nie sehr viel mit Recht zu tun. Aber immerhin gab es mal eine Zeit, in der wenigstens formal nach Gesetzen vorgegangen wurde. Trotzdem war auch damals (steinalte Menschen werden sich vielleicht noch an vergangene Jahrtausende wie 2017 erinnern) Recht eher Mangelware. So titelte einmal die ZEIT, die in ihrer 5000-jährigen Geschichte die ersten 70 Jahre (1946 – 2016) tatsächlich journalistisch tätig war:

Mindestens ein Drittel der Strafrechtsurteile sind falsch

Aufgrund von Absprachen zwischen Richtern und Staatsanwälten, in die obendrein ein größerer Teil der Mandantenanwälte zu Ungunsten ihres Mandanten verwickelt waren, wurde nicht nur krasse Fehlurteile gefällt, sondern auch im Sinne der Minimierung der zeitlichen Verzögerungen durch Prozesse auf dem Weg zum Golfplatz Beschuldigte zu Geständnissen für Taten genötigt, die sie nicht begangen hatten, aber trotzdem jahrelang in den Knast brachten („Du bekommst 10 Jahre, wenn du weiter leugnest, aber nur 4, wenn du gestehst!“).

Bislang waren Richter in solchen Sachen sakrosankt, d.h. sie konnten für Fehlurteile nicht belangt werden. Das ist jetzt anders:

Richter können neuerdings für völlig korrekte Urteile belangt werden!
https://reitschuster.de/post/jagd-auf-sensationsrichter-von-weimar-erst-razzien-jetzt-anklage/

Es genügt dazu, sich an die Gesetze zu halten und die Gesinnungserwartung von Politikern zu missachten. Zur Erinnerung: der Richter am Familiengericht untersagte das Tragen von Masken an Schulen wegen Gefährdung des Kindeswohls. Das war natürlich politisch unerwünscht und ein höheres Gericht hob dieses Urteil wieder auf, weil dort die Richter ein feineres Gespür für Gesinnungsurteile hatten. Eigentlich bis dahin nichts Ungewöhnliches, denn für Revisionen sind höhere Instanzen nun mal zuständig.

Es folgten (wohl auch, um den höheren Instanzen die letzten Zweifel zu nehmen, welche Gesinnung erwartet wurde) Razzien durch Schlägertrupps der Polizei in mehreren Wohnungen. Was schon ein krasses Licht auf die Zustände im Gesinnungsstaat wirft, denn bei Richtern und Gutachtern findet man allenfalls beschriebenes Papier, wissenschaftliche Zeitungen und Dateien mit Gedanken auf dem PC. Aber selbst Handys wurden beschlagnahmt. Nun gut, zugegeben, wenn man ein Handy und einen Packen gebundener Zeitschriften aus dem 12. Stock auf eine belebte Straße wirft, könnte jemand zu Schaden kommen. Aber gleich Hausdurchsuchungen, als ob Waffen und Munition versteckt worden seien? Also für mich kann nicht mehr dabei herauskommen als die Erkenntnis, dass sich da jemand im Erkenntnis bemüht hat.

Dem Richter wurde vorgeworfen, die Sache unrechtmäßig an sich gezogen zu haben. Was nun auch wieder eine Gesinnungsbehauptung ist, denn das OLG Karlsruhe hat in einem anderen Verfahren klar gestellt, dass es zum Aufgabenbereich des Familiengerichtes gehört und alles rechtmäßig war. Trotzdem wird nun dem Richter selbst der Prozess gemacht. Die Qualitätspresse ist natürlich mal wieder schweigsam bis vorverurteilend: ²⁾

Nun, wenn das keine Gründe sind, den Richter in eine Gegend mit gesiebter Luft zu versetzen: „umstritten“ und „voreingenommener Wiederholungstäter“. Allerdings stellt sich eher die Frage, wer umstritten und voreingenommen ist, denn letztlich sind Masken in der Sache völlig unnütz und obendrein gesundheitsschädlich:

https://reitschuster.de/post/us-studie-masken-an-schulen-ohne-effekt/
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/news/gesundheit/covid-19/masken-fuer-kinder-schaedlich

Das sind alles andere als neue Erkenntnisse. Bereits in der Frühgeschichte der aktuellen Medizin, also in der Zeit von 1945 – 2019, war das erforscht und bekannt auch auch in den 5.000 Jahren ¹⁾ von 2020-2022 wurden die alten Ergebnisse trotz intensiver Faktenfälschung durch das Robert-Kotz-Institut und die Propagandamedien immer wieder bestätigt.

Also: ein Richter, der nach Ansicht anderer Juristen einen in seinen Zuständigkeitsbereich gehörenden Fall aufgegriffen und nach arrondierten wissenschaftlichen Gesichtspunkten beurteilt hat, hat damit Rechtsbeugung begangen. Nach allem Drumherum kann man zu dem Schluss kommen, dass die Staatsanwälte, die das nun weitertreiben, anscheinend so tief im Rektum des rachsüchtigen Politikers stecken, dass dem Beobachter selbst die Farbe der Schuhe unbekannt bleibt.


¹⁾ Der Zeitrahmen ist durchaus ernst gemeint. Schließlich dauerte ja ganz allgemein akzeptiert auch die Zeit von 1933 bis 1945 insgesamt 1000 Jahre.

²⁾ Mehr war in den Suchmaschinen nicht zu finden. Beim Öffentlich-unrechtlichen Schundfunk ist das gar nicht angekommen.