Kommunikation

Sämtliche Ministerien halten Portale für den „Bürgerdialog“ bereit, an den man sich mit Fragen zu verschiedenen Themen wenden kann.

Normalerweise macht man das nur, wenn man mit dem Quark, der aus Politikermündern quillt, nicht so ganz konform ist. Wenn man ohnehin einverstanden ist, muss man das ja auch nicht noch äußern. Andererseits sind die Ministerien ja erfreut, wenn sich der Bürger einbringt. Allerdings nur, wenn sich der Bürger positiv einbringt. Was im Klartext bedeutet, dass er die von den Ministerien vertretenen Positionen teilt. Diese sind dann die verbindliche Basis für eine Diskussion.

Den kleinen Fehler erkannt? Wenn man die Positionen teilt und dies die Basis für eine Diskussion ist, worüber soll man dann noch diskutieren? Wo man doch als Politiker/Ministerium ohnehin nicht diskutieren, sondern verordnen will. Wobei „nicht diskutieren“ auch „nicht begründen“ einschließt. Antworten aus Ministerien folgen daher einem festen Schema:

  1. „Der Minister/die Ministerin/das Ministrum hat mich [in der Regel eine gewisse Susi Tralala, ausgestattet mit solider Nichtbildung] persönlich beauftragt, Ihre Anfrage zu beantworten.“
  2. Ohne belehrend wirken zu wollen, aber der Fragesteller hat einige grundlegende Sachen nicht verstanden – kurze oder auch längere Erläuterung, weshalb der Fragesteller eigentlich zu blöd ist, um sich mit ihm zu unterhalten, hat aber keinesfalls was mit dem Fragethema zu tun.
  3. Man ist nicht zuständig – eine grundsätzliche und immer anzutreffende Feststellung.
  4. Die grundsätzliche Politik ist … – längerer Absatz, der absolut nichts mit dem Thema zu tun hat.
  5. Man hat grundsätzlich keine Fehler gemacht – wobei sich die Frage stellt, warum das betont wird, weil keine Zuständigkeit besteht.
  6. Man beantwortet die Frage – allerdings die eines anderen Fragestellers, der wegen irgendetwas anderem vorstellig geworden ist. Das Thema wird nicht gestreift.
  7. Man hat das Thema damit erschöpfend beantwortet und geht davon aus, dass damit alle Fragen geklärt sind.

Fehlt eigentlich nur die Feststellung „Wir freuen uns, dass Sie unsere Beschwerdeabteilung angerufen haben und wir hoffen, bald wieder von Ihnen zu hören.“

Manchmal geht aber auch etwas schief und in Abschnitt 6. der Antwort sind tatsächlich brauchbare Antworten enthalten. Meist in Form von Links auf PDF-Hochglanzjubelbroschüren mit 300-400 Seiten Umfang, deren Aufgabe es ist, Verwirrung zu stiften und mundtot zu machen. Das funktioniert allerdings nur teilweise, denn was dort verzapft wird, ist oft so widersinnig, dass man schnell den nächsten Aufreger findet und erneut nachfragen kann. Das ist natürlich peinlich, denn irgendwann gehen auch dem besten Ministerium die PDF-Bröschüren aus. Man erhält dann die Antwort:

Besonders große Erfahrung mit dem Abwimmeln scheint man in Niedersachsen zu haben. Dort bekommt man gleich diese Antwort. Vermutlich würde sich selbst beim Einsatz von Waterboarding nichts ändern, weil die wirlich nichts wissen.