Juristischer Irrsinn

Wenn man auf die so genannte Rechtslage schaut, fragt man sich unwillkürlich, wozu eigentlich noch Irrenanstalten (Offiziellsprech: psychiatrische Landeskliniken) gebraucht werden. Es würde doch genügen, Durchgeknallte zu Richtern und ähnlichem zu ernennen, wobei die Kosten sich eigentlich kaum unterscheiden dürften. Ein paar Beispiele:

Anis Amri. Der bekannte Attentäter von Berlin war quer durch Europa als Schwerstkrimineller und potentieller Attentäter bekannt. Aber weder Rauschgifthandel noch Brandstiftung und Körperverletzung noch Identitätsbetrug (14 verschiedene Identitäten) noch Asylbetrug noch Gefährderstatus konnte die Behörden zu irgendetwas veranlassen. Dabei stand er angeblich unter ständiger Beobachtung. Rechtlich völlig ok, denn wenn man genau hinschaut: rechtlich darf man einen Mörder zwar nach der Tat verurteilen, es ist aber ein Rechtsbruch, ihn dabei aufzuhalten (das gilt generell, also auch bei Stalking usw. Eingeschritten wird erst nach einer Tat).

Sami A. ist nun in Tunesien, wohin er nach Ansicht eines Gelsenkirchener Gerichts wegen Foltergefahr nicht abgeschoben werden durfte. In Tunesien ist er inzwischen auf freiem Fuß, womit das Hirngespinst des Richters wohl ausgeräumt sein dürfte. Trotzdem will der Richter ein Strafgeld gegen die Stadt verhängen, wenn sie den IS-Kämpfer nicht zurück holt. Allerdings ist die Stadt der falsche Adressat, was die Hirnkapazität des Richters anscheinend schon überfordert. Zuständig wäre das Außenministerium. Ein Auslieferungsantrag nach internationalem Recht ist nicht möglich, denn hier liegt nichts gegen Sami A. vor, da die Ermittlungen eingestellt wurden (im Gegensatz zu denen in Tunesien, die immer noch laufen). Man hat also keinen Grund, von Tunesien die Auslieferung zu verlangen, also haben die auch keinen Grund, einen eigenen Staatsbürger auszuliefern. Außerdem haben sie seinen Pass kassiert, weltweit üblich, wenn bei Verbrechern Fluchtgefahr besteht. Möglich wäre es nun noch, Sami A. ein Einreisevisum für die BRD auszustellen. Als Grund müsste man dann wohl „lebenslange Wohlfühlversorgung durch den Deutschen Steuerzahler aufgrund der Ansichten eines durchgeknallten Richters“ angeben. Idioten bei der Arbeit.

Qualifizierte Einwanderung. Der eine oder andere hier nur geduldete Flüchtling lernt wirklich Deutsch und absolviert erfolgreich eine Ausbildung, zum Beispiel zum Mangelberuf Altenpfleger. Die werden hier ja händeringend gesucht, so dass man annehmen sollte, wenn besagter Geduldeter einen Antrag auf dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis stellt, sei das kein Problem. Ist es aber! Nach der derzeitigen Rechtslage muss der Betreffende zunächst zurück in sein Heimatland (freiwillig oder abgeschoben), um dort einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Botschaft auf entsprechende Visa und Genehmigungen zu stellen. Durchschnittliche Bearbeitungsdauer: ca. 12 Monate. Also das Übliche: Faulenzer und Lauschepper werden fürstlich versorgt, Leuten, die sich bemühen, tritt man kräfig in den Arsch.

Familiennachzug. Stellen wir mal die Frage beiseite, welche Motivation Leute haben, ihre Frauen und Kinder irgendwo zurück zu lassen und nun seit manchmal 3 Jahren hier in Deutschland zu leben. In Syrien wird es zwar ruhiger, und man könnte an Rückkehr denken, aber die fette Versorgung in D bis zum St. Nimmerleinstag hat auch seinen Reiz. Trotz des eingeschränkten Status und der jederzeitigen Ausweisungsmöglichkeit (die Dank hirnkranker Richter wie denen in Gelsenkirchen aber nie eintreten wird) können die Leute ihre Familien nachholen, natürlich begonnen bei der Einreise alles streng auf Kosten der Deutschen Steuerzahler. Das war bis zum August 2018 zwar ausgesetzt, aber nun dürfen bis zu 1.000 Personen pro Monat einreisen.

Eigentlich fängt da schon die Merkwürdigkeit an: 1.000 bei geschätzt mehreren 100.000 in den Startlöchern. Nach welchen System wird zugeteilt? Und mit Sicherheit gibt es auch wieder irgendwo ein Loch, in das die nicht zugeteilten Klagen können. Dank findiger, von Deutschen Steuerzahlern fürstlich für ihren Landesverrat honorierten Anwälten. Vermutlich wird es so kommen.

Trotzdem wird es kompliziert: der Mann sitzt seit drei Jahren in D und will seine Frau und seine Kinder hier haben. Die können aber nicht gemeinsam kommen, denn die Kinder werden ja von der Frau betreut, sind also versorgt. Also kann beispielsweise die Ehefrau (hoffentlich hat er nur eine!) nachgeholt werden, und erst jetzt können beide den Nachzug der nun unbetreuten Kinder beantragen. Aber nur, so lange selbige Minderjährig sind. Ein volljährig gewordenes Kind kann ab dem Geburtstag der Volljährigkeit nicht mehr nachgeholt werden. Umgekehrt geht das übrigens auch: Familienangehörige können einzeln wieder abgeschoben werden. Das Einzige, was für alle Beteiligten nicht zur Debatte steht, ist zurück zu gehen und die Heimat wieder aufzubauen.

 

Mit von der Partie und stets dahinter: die Politik, die sinnvolle Lösungen nach wie vor unterwandert. Assad ist nach regulären Begriffen nach wie vor legitimer Regierungschef in Syrien und hat sich durchgesetzt. Mit Hilfe der Russen, was besonders peinlich ist, da die von den westlichen Regierungen unterstützen „gemäßigten“ Islamisten verloren haben. Der West hat also den Stellvertreterkrieg verloren. Anstatt nun „dumm gelaufen“ zuzugeben und zusammen mit den Russen dafür zu sorgen, dass Assads „ihr könnt nun alle wiederkommen und helfen, das Land wieder aufzubauen“ auch funktioniert, wird weiterhin Gegenpropaganda gemacht und sogar die Mitglieder der Propaganda-Organisation Weißhelme hier in Sicherheit gebracht. Ein Trupp Islamisten mehr, der nun auch auf Kosten der Steuerzahler hier leben soll/wird.