Zur Benotung von Prüfungen

Deutschland Schüler mupfen von zahlreichen Leuten unterstützt, die sich besser raushalten sollten, auf und fordern eine bessere Benotung nicht vorhandener Leistungen. Dazu zunächst eine kleine Geschichte.

Vor etwas über 30 Jahren, also dies noch ein Rechtsstaat war, wollte unsere Hardware-Abteilung die Geschäftstätigkeit ausweiten. Im MSR-Bereich (Messen, Steuern, Regeln) tätig, sollte auch in Abwasserschächten usw. Mess- und Übertragungstechnik installiert werden. Folglich bot unser Personalmanager den Monteuren eine Vertragsänderung an: Installation von Geräten an schmutzigen Orten, Arbeitsmittel gemäß Vorschriften der Berufsgenossenschaften werden gestellt, als Anreiz gab es eine kräftige Gehaltsaufbesserung für die, die darauf eingingen. Die meisten Monteure, bislang Schaltanlagen gewohnt, unterschrieben nach den 2-3 Tagen Bedenkzeit.

Im Augenblick der Wahrheit warf einer der Monteure einen Blick in den Schacht, in dem er Installationen vornehmen sollte, und erklärte lapidar „Da gehe ich nicht runter!“. Genauso lapidar stellte der Baustellenleiter fest: „Sie verweigern eine Arbeit, deren Ausführung Sie schriftlich zugesagt haben“, und noch lapidarer stellte unser Personalchef fest: „Sie sind fristlos gekündigt wegen Arbeitsverweigerung“. Das stand auch so im Zeugnis.

Natürlich traf man sich vor Gericht. Nicht wegen der Kündigung, das hatte wohl auch der Anwahl des Monteurs seinem Klienten nahe gebracht, sondern wegen des Zeugnisses. Ein empörter Richter verdonnerte unseren Personalchef, ein positives Zeugnis zu schreiben. Das begann mit den Worten „Auf Anordnung des Arbeitsgerichts …, vorsitzender Richter …, erteile ich hiermit folgendes Arbeitszeugnis: …“. Man muss wohl kaum mit prophetischen Gaben ausgestattet sein, um vorher zu sagen, dass alle Parteien zwei Wochen später wieder vor dem Richter standen, der ungefähr die Laune eines iberischen Kampfstieres nach Anfeuern durch die Picadores hatte. Nach ungefähr drei Sätzen unseres Personalchefs erklärte er jedoch dem Monteur mit sehr ruhiger und sachlicher Stimme, er können nun eines der Zeugnisse nach Wahl annehmen. Eine weiter Wahl gäbe es nicht.

Was war geschehen? Unser Personalchef hatte sinngemäß gesagt: „Ein Zeugnis ist ein Dokument, für dessen korrekten Inhalt der Unterschreibende die Haftung trägt. Ein Unternehmen, das den Monteur einstellt und ähnliche Erfahrungen wie wir macht, kann uns auf Schadensersatz verklagen und strafrechtlich wegen Urkundenfälschung belangen lassen. Das Gericht kann uns zwar zwingen, unrichtige Inhalte in ein Dokument zu stellen, aber nicht, die Rechtsfolgen für den Verstoß zu tragen. Das müssen Sie, Herr Richter, schon selbst übernehmen.“ Der Richter war zwar Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand, aber das verstand er.

Rein formal sieht es mit der geforderten Notenkorrektur beim Abi 2019 auch so aus. Immer vorausgesetzt, wir seien ein Rechtsstaat. Das sind wir aber seit mindestens 20 Jahren nicht mehr. Zu meiner Schande muss ich gestehen, in meiner Professorenzeit selbst an Manipulationen beteiligt gewesen zu sein. Matheklausuren liefen in etwa nach folgendem Muster ab:

Zunächst stellte ich ein paar Aufgaben zusammen und ließ das Ganze ein paar Tage liegen. Dann löste ich sie selbst. Mit allem drum und dran durfte das nicht länger als ca. 25 Minuten dauern. Die Studis hatten später 90 Minuten.

In einer Klausurfragestunde (letzte Stunde vor der Klausur) durften die Studis Fragen aus ihrer Vorbereitung stellen. Regel: sie fragen, ich antworte. Keine Fragen = Stunde zu Ende. Oft genug waren die 90 Minuten Vorlesungsblock nach 60 Minuten zu Ende, da sich natürlich keiner vorbereitet hatte. Kamen Fragen, rechnete ich das vor oder bemerkte auch fallweise „kommt nicht dran“. Grundsätzlich wurde eine Aufgabe der Klausur komplett mit allem Drum und Dran vorgerechnet. Erstaunlicherweise war das später meist die Aufgabe, bei der die meisten versagten.

Nach der Klausur durften die Studis die Aufgabeblätter mitnehmen, d.h. die Fachschaft hatte eine komplette Sammlung für die nächste Truppe. Fallweise stellte ich die gleiche Klausur wortwörtlich ein weiteres Mal, trotzdem mit dem gleichen katastrophalen Ergebnis. Das ging nicht nur über viele Jahre so, ich sagte das sogar in den Vorlesungen an! Ohne Auswirkungen.

Normalerweise hat eine Klausur 100 Punkte, von denen 50 zum Bestehen zu erreichen waren. Jeweils 5 Punkte mehr erhöhte die Note um 0,3 Einheiten. Damit überhaupt genügend bestanden, wurde die Klausur auf 120 P erweitert, d.h. für 95-120 P gab es eine 1,0. Es waren auch fast jedes Mal ein paar Studis dabei, die mehr als 100 P absahnten.

Nun gab es eine weitere inoffizielle Vorgabe des Fachbereichs: die Durchfallquote sollte 40% nicht überschreiten. Deshalb wurden die 50 P-Grenze nach unten verschoben, bis das der Fall war. Manchmal reichte eine Verschiebung auf 30 P, im Extremfall gab es für den Bereich 18-55 P eine 4,0. Trotzdem fielen von 100 Studis immer noch 40-50 durch. Mindestens 3x kassiert der Fachbereich widerrechtlich eine Klausur ein, d.h. annulierte sie und ließ durch einen anderen Kollegen eine Ersatzklausur schreiben. Mehrfach wurde auch eine Parallelklausur angeboten. Ich muss wohl nicht extra erwähnen, dass in diesen Fällen die Kollegen nie gefragt hatten, welchen Stoff ich eigentlich durchgenommen hatte.

Man mag einwenden „der war an so einer Provinz-Hochschule“, aber Kontakte zu anderen Hochschulen zeigten, dass das woanders genauso lief. Spätestens wenn ein alter Prof pensioniert wurde, wurde eine gendergerechte Darstellung der Analysis plötzlich wichtiger als alles andere. Der besoffene Numeriker, der in der Disco mit „Mädel, du bist völlig rundungsfehlerfrei!“ auftrat, gehört der Vergangenheit an. Nicht schlimm, hat sowieso nie funktioniert.