Das Schlachtfest 2: Der Sozialstaat

„Der Zuzug von Ausländern ist gebremst, die Grenzen sind dicht“ heißt es im Bericht der Bundesregierung. Was zumindest auf die fast 190.000, die 2018 hier offiziell illegal über die Grenze gekommen sind, nicht gilt.

Eine Bleibeberechtigung haben inzwischen ca. 0,3%. Die restlichen 99,7% müssten wieder ausreisen bzw. ausgeschafft werden. Müssten, aber nicht sofort: gegen 99,7% der Entscheidungen des BAMF werden Rechtsmittel eingelegt (die 0,3% berechtigten brauchen ja nicht zu klagen), und die Sache geht vor Gericht. Dort liegen inzwischen deutlich mehr als eine halbe Million auf Halde.

Mit der Folge, dass heute eingereichte Klagen wohl erst 2022 oder später zur Verhandlung kommen. Das ist noch etwas besser als in den USA, wo die Wartezeit inzwischen bei 6 Jahren liegt. Und mit der weiteren Folge, dass nahezu die Hälfte der Verfahren zu Gunsten des Klägers ausgehen. Wer mehrere Jahre hier halbwegs friedlich und durch Hartz IV im Verhältnis zu seinem Herkunftsland fürstlich versorgt lebt, dem kann man kaum zumuten, in ein Land zurück zu gehen, das er mehrere Jahre nicht gesehen hat. Auch wenn er in all den Jahren kein Wort Deutsch gelernt hat. Zumal ja nach Ansicht grüner Richter bereits Bayern kein sicheres Herkunftsland mehr ist. Außer vielleicht für einen staatlich finanzierten Urlaub dort.

Wer verliert, kann in der Regel noch weiter machen, und in allen Schritten, die eigentliche Abschiebung eingeschlossen, wo ja schon ein eingewachsener Zehnagel als medizinischer Grund zählt, die Abschiebung auszusetzen, halbiert sich jeweils noch mal die Anzahl derjenigen, die gehen müssten.

Wer ganz sicher gehen will: Ficken was das Zeug hält! Oder bereits mit einer oder mehreren hochschwangeren Tussis (Alter spielt keine Rolle) hier ankommen und nach dem BAMF-Termin im Kreissaal auflaufen. Eine Familie mit hier geborenem Kind wird nicht abgeschoben und kann die nächsten 3 Generationen in einem vom Staat gestellten Haus Hartz IV beziehen.

Deutschland – Sozialhilfe für die ganze Welt!