Religionsfreiheit

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Angesichts der ständigen Anschläge und sonstigen religiös begründeten Vorgänge ist es an der Zeit, einmal genauer darüber nachzudenken, wie die Situation wieder in den Griff zu bekommen ist. Mit den Mitteln der derzeitigen Politik offenbar nicht.

Nun wird natürlich niemand am Art 4 rütteln wollen, und das aus gutem Grund. Und wer es doch will, hat keinerlei Aussicht auf Erfolg. Aber die monotheistischen Religionen Judentum, Christentum und Islam, die seit 3.000 Jahren von Massenmord zu Massenmord schreiten, kann man nicht mehr so weiter machen lassen (andere Religionen sind sicher auch betroffen, aber darüber habe ich zu wenige Kenntnisse). Kann man angesichts Art 4 überhaupt etwas tun, außer nachher die Scherben aufzufegen?

Ja! Man kann! Man braucht noch nicht mal neue Gesetze. Es genügt, die Begriffe genauer zu fassen – oder besser, zu entgutmenschen. Jeder darf natürlich glauben, was er will, aber wer angesichts wissenschaftlich bewiesener und für jeden nachvollziehbaren Fakten weiterhin unbeiirt seinem Aberglauben anhängt, ist zumindest schwachsinnig im medizinischen Sinn. Wer nicht davon abzubringen ist, dass 3+3=8 ist, ist offiziell schwachsinnig, wieso nicht auch der, der glaubt, die Erde sei eine Scheibe, weil Mohammed das (wider besseres Wissen) so festgelegt hat? Und wer die weiteren Randbedingungen der Schwachsinnigkeit nicht erfüllt (wie beispielsweise die 9/11-Attentäter), fällt medizinisch automatisch in eine weitere Kategorie, nämlich der schweren Schizophrenie. Solche Leute sind einfach krank, schwer krank. Das ist eindeutig medizinisch definierbar; es fällt weder automatisch jeder religiöse Mensch darunter, noch gibt es einen Grund, ausgerechnet auf diesem Gebiet dieses Krankheitsbild zu leugnen.

Schwachsinnige und geisteskranke Ausländer kann man ausweisen, zumal wenn sie hier auf Staatskosten durchgefüttert werden. Für seine Verrückten und Arbeitsscheuen ist bitte jedes Land selbst zuständig. Und wenn das nicht funktioniert, kann man als gemeingefährlich eingestufte Irre auch in entsprechenden medizinischen Einrichtungen unterbringen und behandeln. Das geht mit Vergewaltigern und anderen Triebtätern, warum nicht mit religiösen hochgefährlichen Schizophrenen? Auch hier: das lässt sich medizinisch eindeutig definieren und trifft nicht automatisch jeden Religiösen.

Wer andere mit seinen Fantasien beeinflusst, ist ebendrein (oder stattdessen) ein Verhetzer und Aufwiegler, und auch die kann man Abschieben oder Einsperren. Es ist nicht einsehbar, dass jemand, der Ideen äußert, die auch Adolf Hitler vertreten hat, mehrjährig in den Knast wandert, während die Berufung auf jahrtausende alte Hass- und Gewaltliteratur ungestraft möglich ist. Diese Leute müssen bestraft werden, und auch das trifft ja nicht alle pauschal, sondern gerade die gefährlichen Exponenten.

Auch das Asylrecht, das immer vorgeschoben wird, um jeden ins Land zu lassen, sollte man mal beim Wort nehmen. Das gilt nämlich nur für politisch Verfolgte (Art 16a). Gibt es irgendeinen plausiblen Grund, einen analphabetischen Kameltreiber aus irgendeinem arabischen Kuhdorf als „politisch verfolgt“ einzustufen? Mit fällt hier nichts ein, und Argumente wie „homosexuell“ sind ja nun auch nicht gerade griffig, wenn die Betreffenden hiernüber Frauen herfallen. Außerdem liegt die Beweislast beim Antragsteller, und die ist ziemlich dürftig, wenn er keine Papiere vorweisen kann und noch nicht mal die Sprache des Landes richtig beherrscht, aus dem er angeblich kommt. Man muss nicht jeden potentiell Irren hier reinlassen und mit den Folgen leben,

Fazit: man muss gar nichts ändern, schon gar nicht das GG. Man muss es nur mal anwenden und Ernst machen mit Art 3, dass nämlich jeder vor dem Gesetz gleich ist und nicht die Religion eine Ausrede darstellt, jede Menge Sonderrechte zu bekommen.