Den Paragraphen 188 StGB, der die Gültigkeit des Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) aufgehoben hat, ohne dass das Bundesinallerschlechtesterverfassungsgericht daran etwas auszusetzen hätte, kennt mutmaßlich jeder, hat er doch auch den Bademantelumsatz der Textilindstrie um 350% gesteigert. Allerdings scheint man sich doch noch an Art. 3 GG zu erinnern, wenn auch auf merkwürdige Art.
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