Zwang zum Schwarzgeld?

Die Jagd nach Geldwäschern treibt immer absurdere Blüten. Wobei man ruhig davon ausgehen sollte, dass die politische Kaste, die diese Treibjagd betreibt, ihre zusammen gestohlenen Steuermillionen längst auf den gleichen Offshore-Konten gelagert hat, wo auch die Beträge aus noch illegaleren Geschäften landen. Schließlich laufen sie sonst Gefahr, Opfer ihres eigenen McCarthy-ismus zu werden.

Aktuelle Blüten: da die Rente nur begrenzt die Lebenshaltungskosten finanziert und ohnehin schon seit Jahrzehnten aufgerufen wird, selbst vorzusorgen, haben viele ältere Leute im Laufe ihres Lebens Geld zurück gelegt, das nun – man ist ja ehrlich und vertraut darauf, dass der Staat einen schützt – auf irgendeiner Sparkasse vor sich hin gammelt. Wie versprochen, so gekommen: die Renten reichen nicht aus, aber da sind ja noch 10⁵ € auf der Sparkassen, also kein Problem – meint man.

Nicht wenige Rentner sind inzwischen erstaunt und peinlich berührt, wenn die EC-Karte bei Lidl an der Kasse trotz der 10⁵ € Guthaben nicht akzeptiert wird. Das Geld wird von der Bank kurzerhand beschlagnahmt (heute heißt das „eingefroren“) und der Eigentümer kommt ohne einen lückelosen Nachweis, woher das Geld stammt, an keinen Cent ran. Verdacht auf Schwarzgeld oder Geldwäsche. Und dann weise einer mal nach, dass er vor 15 Jahren den Benz gegen einen Nissan-Micra eingetauscht und die Differenz als Alterssicherung eingezahlt hat.

Rechtsstaat? Gibt es nicht mehr. Wie in vielen anderen Bereichen gilt auch beim Geld schon länger nicht mehr die Unschuldsvermutung. Nicht der Staatsanwalt hat nachzuweisen, dass es sich um Schwarzgeld handelt, der Eigentümer hat lückenlos zu beweisen, dass es keins ist. Und vorsorglich wird alles auf bürokratischem Weg schon mal ohne Staatsanwalt oder Richter von der Bank enteignet.

Letztlch zwingt man die Menschen damit in die (vermeindliche) Illegalität. Statt das Geld auf dem Bankkonto zu lassen, versteckt man es besser irgendwo anders, wobei – weitere Blüte – Banken zunehmend den Kunden verbieten, Banknoten in Schließfächern zu deponieren. Begründung: es handele sich um Gefahrgut (der Begriff wird tatsächlich verwendet). Also versteckt man es irgendwo zu Hause, und da man ohnehin legal kaum noch Geschäfte machen kann, ohne gleich in Verdacht zu geraten, kostet der gebrauchte Benz wegen vieler Schäden offiziell nur 1.998,55 € und die restlichen 9.000 € gehen in bar über den Tisch, womit nun der Verkäufer auch ein potentielles Problem hat.

Die Schattenwirtschaft dürfte also im Laufe der Zeit wachsen, ohne dass das angebliche Problem – die Mafia – überhaupt betroffen ist. Die hat noch ganz andere Möglichkeiten, auch 9-stellige Beträge zu verschieben: Eine Firma auf den Britischen Jungferninseln gehört einer Stiftung in Liechtenstein, die wiederum von einem Treuhänder in Panama verwaltet wird, Ansprechpartner ist ein Anwalt in Gibraltar, ausgezahlt wird in bar von einer österreichischen Bank an eine Bank in der Ukraine für eine Schiffsladung, die angeblich in Kenia ankommt – und am Ende weiß niemand mehr, wem das Geld eigentlich gehört (der sogenannte wirtschaftlich Berechtigte bleibt anonym). Die Banken sehen bei Überweisungen nur völlig legale Firmengeschäfte.

Noch schlimmer sieht es für diejenigen aus, die statt in Banknoten auf Gold setzen. In der Tat eine sichere Anlage, in der heutigen Zeit allerdings eher eine tote Anlage, die man nicht nutzen kann, da alles, was ohne Herkunftsnachweis kommt, sofort beschlagnahmt und enteignet wird. Wer heute Gold kauft, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er etwas für seine Enkel oder Urenkel zurück legt in der Hoffnung, dass sich dieses perfide System irgendwann erledigt.

Eine andere Option ist das Investment in Beton-Gold, also die eigene Hütte. Im Zeitalter eines „Heizungsgesetzes“ auch eine wackelige Investition. Der einzige Vorteil, den man derzeit tatsächlich genießt, sind im Vergleich zu Mieten überschaubare Kosten – unter der Voraussetzung, dass die Hütte abbezahlt ist. Auch da will der Staat aber dran: viele ältere Menschen werden heute zumindest für einige Zeit Pflegefälle. Für die zahlt man zwar nicht wenig für eine so genannte Pflegepflichtversicherung, die aber im Zweifelsfall allenfalls für einen Bruchteil aufkommt. Geplant wird nun, das eigene Häuschen im vollen Umfang zur Finanzierung heran zu ziehen. Da problemlos 40.000 €/jahr für einen Pflegefall zusammen kommen, kann sich jeder selbst ausrechnen, wie lange es dauert, bis das Häuschen vom Sozialamt enteignet worden ist.

In Artikel 14 Greundgesetz steht „Eigentum verpflichtet“, wobei die Verpflichtung zunehmend darin besteht, es widerspruchslos an den Staat auszuliefern.