Noch eine Wiederholung

Hier wurde schon mehrfach darüber berichtet, dass in Frankreich nachweislich (Décrèt Rivotril) und mußmaßlich auch hier und in anderen Ländern Menschen in Altenheimen vorsätzlich ermordet wurden, um die Mär der vielen Covid-Toten aufrecht zu erhalten. Nun kommt ein Bericht aus der Schweiz, der das in einen größeren Zusammenhang packt und nachweist, dass auch in der Schweiz diese Morde stattgefunden haben.

https://www.legitim.ch/post/report-so-liess-der-staat-unsere-senioren-einschl%C3%A4fern-als-die-spit%C3%A4ler-halbleer-waren

Das ist keineswegs neu, sondern hat Methode.

Bereits in den 1990er-Jahren wurden Patienten durch Geldanreize vom Leben zum Tod befördert:

Krankenhäuser erhalten Millionen, um Quoten für die Anzahl der Patienten zu erreichen, die auf dem Liverpool Care Pathway sterben, kann die Mail enthüllen.

Der LCP beinhaltet den Abbruch einer lebensrettenden Behandlung. Die Patienten werden sediert und den meisten werden Nahrung und Flüssigkeit per Sonde verweigert. Im Durchschnitt stirbt ein Patient, der auf den Pathway gesetzt wurde, innerhalb von 29 Stunden.

Einer der führenden Kritiker, der Krankenhausberater Professor Patrick Pullicino, sagte: „Angesichts der Tatsache, dass die Diagnose eines drohenden Todes so subjektiv ist, ist es wirklich keine gute Idee, einen finanziellen Anreiz in diese Abwägung zu mischen, und es könnte den Entscheidungsprozess beeinflussen.“

Damals konnte das gestoppt werden. 2020 nicht, und bislang gibt es keine öffentliche Aufmerksamkeit für die aktuelle Praxis

Weil intravenös verabreichtes Midazolam die Atmung drückt (siehe KLINISCHE PHARMAKOLOGIE) und da Opioidagonisten und andere Beruhigungsmittel zu dieser Depression beitragen können, sollte Midazolam nur von einer in Vollnarkose geschulten Person als Induktionsmittel verabreicht und nur in Gegenwart von in Früherkennung erfahrenem Personal zur Sedierung / Anxiolyse / Amnesie verwendet werden.

Nach Verabreichung von Midazolam sind schwerwiegende kardiorespiratorische unerwünschte Ereignisse aufgetreten. Dazu gehörten Atemdepression, Atemwegsobstruktion, Sauerstoffentsättigung, Apnoe, Atemstillstand und / oder Herzstillstand, die manchmal zum Tod oder zu dauerhaften neurologischen Verletzungen führen.

Der unnötige Tod durch Zwangsbeatmung ist ebenfalls bewiesen und selbst Merkel, die Zerstörerin, hat eine Klinik besucht, in der das nicht passiert ist und fast alle überlebt haben. Was diese … natürlich nicht daran gehindert hat, ihre Henkersknechte Spahn, Osten und Wieler weiter auf die Mordschiene zu setzen.


Der Korridor für solche Berichte wird zunehmend enger, d.h. es werden immer weniger Leute erreicht. Das nützt zwar im Einzelfall nichts, aber das System will anscheinend sicher gehen, dass nicht steter Tropfen doch irgendeinen Stein höhlt.

Youtube hat bekanntlich die letzte Künsteraktion gelöscht mit der Begründung „Verbreitung medizinischer Fehlinformationen“. ebenso bekanntlich hat ein Kölner Gericht die Löschung als widerrechtlich kassiert. Eurphorie ist aber keineswegs angebracht: das Gericht hat die YouTube-Löschung nicht etwa kassiert, weil wissenschaftliche Diskussionen nicht unterdrückt werden dürfen, auch wenn unterschiedliche Interpretationen geliefert werden, sondern weil

YouTube nicht ausreichend begründet [hat], auf welche Beitragsdetails sich die Behauptung der medizinischen Fehlinformation bezieht, so dass es dem Gericht nicht möglich ist, dies zu prüfen.

Verstanden? Wörtlich ist das die Aufforderung „begründet das bitte genauer, dann ist die Zensur rechtmäßig„. Vorlage ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass

Grundrechtseinschränkungen der [als „unveräußerlich“ bezeichneten Rechte der] Abt. I GG für das Erreichen und die Einhaltung der Beschränkung der Erderwärmung auf das 2°C-Ziel zulässig sind.

Was will man auch anderes erwarten? Gerichten, die keinerlei Fachkompetenzen besitzen, wissenschaftliche Diskussionen zu bewerten geschweige denn zu entscheiden, welche Ansicht korrekt(er) ist, bleibt nur das Absegnen jeder Form der Zensur. Wie sagte schon sinngemäß Cato:

Ceterum censeo libertatem opinionis esse delendam!