Interpretation bitte!

Bundesgesundheitsbankkaufmann Jens (der mit dem Spahn) will nach Medienberichten die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ Ende November auslaufen lassen. 2G, 3G, Masken usw. sollen aber bleiben.

(1) So weit ich das bislang verstanden habe, ist der Bundestag für die Erklärung der blahblahblah zuständig und auch für deren Rücknahme, aber nicht der Jens. Was stimmt hier nicht?

(2) Grundlage für sämtliche Grundrechtsbeseitigungen ist das IfSG und die Blahblahblah. Läuft die Blahblahblah aus, entfällt damit die komplette Rechtsgrundlage für sämtliche Verordnungen bis hin zur Zulässigkeit von xG-Regelungen im privatwirtschaftlichen Bereich. Der Geschäftsmann, der das fordert, würde sich der Diskriminierung und Nötigung im strafrechtlichen Sinn schuldig machen. Trotzdem soll das bleiben. Was stimmt hier nicht?


Vermutlich ist die nächste Meldung im Stil der Lautsprecherdurchsagen in einem Kaufhaus:

„Das Gras wird gebeten, über die Sache zu wachsen! Das Gras bitte!“