Die Korrespondenz mit Behörden ist ziemlich unappetitlich. Anscheinend verläuft dort jeder IQ-Test, egal mit welchen Ct-Wert, negativ. Hier ein Beispiel.
Ihre Email vom 17.5.2021
Sehr geehrter Herr …,
ich darf Sie darauf hinweisen, dass ich – worüber der Briefkopf schon Auskunft gibt – eine Professur inne gehabt habe, und zwar in einem harten NWT-Fach und nicht in irgendeiner Geschwätzdisziplin wie vorzugsweise in der Politik üblich. Ich verbitte mir daher weitere Versuche, mich verarschen zu wollen.
Sie schreiben:
Gerne mache ich Sie auf das epidemiologische Bulletin 19/2021 des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 6. Mai 2021 aufmerksam. Diesem können Sie umfassende Informationen entnehmen, inwieweit die COVID-19-Impfungen vor SARS-CoV-2-Infektionen und -Transmissionen schützen. Das angesprochene Bulletin können Sie auf der Webseite des RKI unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/19/Art_01.html einsehen. Dort finden Sie zudem ein ausführliches Literaturverzeichnis mit entsprechenden Angaben zugrundeliegender wissenschaftlicher Untersuchungen und Studien. Diese Daten weisen darauf hin, dass Geimpfte wesentlich weniger zur Verbreitung des Virus beitragen als Ungeimpfte. Zudem zeigten laut Angaben des RKI epidemiologische Studien, z. T. in Verbindung mit Modellierungen, dass rund die Hälfte der SARS-CoV-2-Transmissionen von prä- und asymptomatischen Personen ohne klinische Beschwerden ausgehen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des RKI unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html im Abschnitt 10. Dauer der Ansteckungsfähigkeit (Kontagiosität).
Das ist Bullshit!
Das RKI verweist auf die Feldstudien der Impfstoffhersteller und so genannte Studien, die wenige Tage nach der 2. Impfung durchgeführt wurden. Die einzige wissenschaftliche Aussage dazu ist eine laufende Studie der StIKo, die allerdings bis zum 22.6.2022 läuft, also noch über ein Jahr.
Was „symptomlose Infizierte“ angeht, die man bis März 2020 durchweg „Gesunde“ nannte, gibt es eine Studie in The Lancet vom Mai 2020, an der Oberscharlatan Drosten mitgewirkt hat, die zu völlig anderen Ergebnissen geführt hat als jetzt behauptet wird.
Im übrigen zeigen statistische Daten aus Ländern mit hoher Impfrate (Israel, Seychellen, Philippinen, einige südamerikanische Länder, Großbritannien), dass Geimpfte häufiger erkranken als nicht geimpfte, sowohl an Covid als auch an anderen Erkrankungen. In GB liegt das relative Verhältnis bei 60:40 mit einer höheren Anzahl an Sterbefällen von Geimpften. All das wird von Ihnen verschwiegen.
Sie schreiben weiter:
Die von Ihnen angesprochenen Hinweise der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum diagnostischen Test zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 mittels PCR vom 13. Januar 2021 (WHO-identifier: 2020/5, version 2) beziehen sich auf die Vorgehensweise bei nicht eindeutigen Testergebnissen. Die WHO weist darauf hin, dass im Falle von nicht eindeutigen bzw. grenzwertigen Testergebnissen für eine Befundung zusätzliche klinische Informationen einer Patientin bzw. eines Patienten hinzugezogen werden sollten oder eine erneute Probennahme in Betracht gezogen werden sollte.
In Deutschland war diese Vorgehensweise bereits vor Erscheinen der WHO Empfehlungen etabliert. Die „Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ des RKI beinhalten einen Hinweis auf das Vorgehen bei unklaren/unplausiblen Ergebnissen der PCR-Testung. Dort heißt es: „Insbesondere bei diskrepanten Ergebnissen innerhalb eines Tests (z. B. grenzwertige Ct-Werte, untypischer Kurvenverlauf) muss eine sorgfältige Bewertung und Validierung durch einen in der PCR-Diagnostik erfahrenen und zur Durchführung der Diagnostik ermächtigten Arzt erfolgen.“
Auch das stimmt nicht! Die WHO-Richtlinien sehen einen Nachweis in Labortests mit niedrigen Ct-Wert und Symptomen vor. Die ursprünlichen RKI-Richtlinien sahen das auch vor, jedoch wurde in 2020 das Wort und durch oder ersetzt. Ein positiver PCR-Test genügt. Die WHO hat mehrfach die viel zu hohen Ct-Werte kritisiert – beim RKI scheint aber niemand zu sein, der des Englischen mächtig ist.
Die CDC hat inzwischen den Ct-Wert bei Geimpften auf <=28 erniedrigt, damit nicht so auffällt, dass Geimpfte in größerer Anzahl an Corona-Grippe erkranken.
Weiter führen Sie aus:
Aufgrund des Funktionsprinzips von PCR-Tests und hohen Qualitätsanforderungen liegt die analytische Spezifität bei korrekter Durchführung und Bewertung bei nahezu 100%. Im Rahmen von qualitätssichernden Maßnahmen nehmen diagnostische Labore an Ringversuchen teil. Die bisher erhobenen Ergebnisse spiegeln die sehr gute Testdurchführung in deutschen Laboren wider (siehe www.instand-ev.de). Umfassende Informationen zur Funktionsweise der PCR-Tests finden Sie auf den Internetseiten des RKI, u. a. unter folgendem Link: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html. Dementsprechend sind PCR-Tests geeignet Infektionen im Sinne von § 2 Nummer 2 Infektionsschutzgesetz nachzuweisen, insbesondere da die Legaldefinition weder darauf abstellt, ob die infizierte Person den Krankheitserreger verbreitet, noch einen Krankheitsausbruch im Einzelfall voraussetzt (vgl. Gabriel, in: BeckOK Infektionsschutzrecht, Eckhart/Winkelmüller, 4. Edition, Rn. 9-10).
Auch das ist eine Lüge! Das Fehlen qualitätssichernder Maßnahmen bei Tests ist ein alter Hut, falls das RKI nicht in den letzten 3 Wochen auf die Idee gekommen sein sollte, das doch zu machen. Bezüglich der Tests teilte das RKI mir auf Befragen mit:
„Zuständig sind die Gesundheitsämter. Diese setzen die Maßnahmen durch und verantworten sie. Das RKI nimmt lediglich die Daten der Gesundheitsämter entgegen“.
Ich habe 309 Gesundheitsbehörden kontaktiert (ich gehe davon aus, dass die Liste komplett ist). Von diesen hat ca. 1/3 nicht geantwortet, ein weiteres Drittel eine Antwort mit Verweis auf fehlende rechtliche Grundlagen verweigert, das letzte Drittel teilte mir mit:
PCR-Tests: „Das Gesundheitsamt führt keine Tests durch. Diese werden von beauftragten Laboren durchgeführt, die die Testspezifikationen in eigener Regie festlegen. Die Ct-Werte sind uns unbekannt, die Zahl der getesteten Genome vermutlich zwei“. Das RKI hat dazu auch schriftlich angegeben, dass bereits ein positiver Genomnachweis genügt.
Symptome: „Das Gesundheitsamt verfügt über solche Daten nicht und nimmt sie auch nicht auf. Dazu müssen Sie die Hausärzte befragen.“ – Das betrifft sowohl grundlose Tests als auch Quarantänemaßnahmen, deren symptomatischer Verlauf nicht kontrolliert wird.
Kliniken: „Das Gesundheitsamt verfügt weder über solche Daten noch zeichnet es sie auf. Fragen Sie die Kliniken.“
Fazit: weder das RKI noch die Gesundheitsbehörden zeichnen überhaupt Daten im für verlässliche Aussagen notwendigen Umfang auf. Die Covid-Abteilung des RKI ist nach 1½ Jahren Corona-Grippe aus wissenschaftlicher Sicht etwa so seriös wie ein Bahnhofsklo in Sachen Keimfreiheit (die anderen Abteilungen des RKI arbeiten allerdings weiter auf hohem Niveau).
Weiter schreiben Sie:
Schließlich teilt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ihre Ansicht nicht, dass die Nationale Teststrategie in Bezug auf Antigen-Schnelltests eine strafbewehrte Körperverletzung darstellt. Zu den wichtigsten Werkzeugen im Kampf gegen die Corona-Pandemie gehören Tests. Antigen-Schnelltests geben zusätzliche Sicherheit in konkreten Situationen im Alltag – etwa bei einem privaten Besuch oder perspektivisch vor einem Theater- oder Kinobesuch.
Dadurch können nicht nur Menschen mit Symptomen oder nach Kontakt mit Infizierten getestet werden, sondern auch Bürgerinnen und Bürger, die keine Symptome aufweisen. So können auch Fälle entdeckt werden, bei denen kein akuter Verdacht auf eine Infektion vorliegt.
Im Übrigen vermag das BMG den Erwartungen, die Sie mit Ihrem Anliegen verbunden haben, nicht zu entsprechen. Das BMG ist nicht befugt über Freistellungen von Test- bzw. Nachweispflichten zu entscheiden. Hierüber entscheiden im Einzelfall, z. B. bzgl. Ausnahmen von der Testpflicht für Einreisende wegen eines triftigen Grundes (vgl. § 6 Absatz 2 Nummer 3 Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag), die zuständigen Stellen der Bundesländer. In der Regel wird es sich um die Gesundheitsämter (Kreise und kreisfreie Städte als untere Gesundheitsbehörden) handeln. Diese Behörden sind auch in jedem Fall auskunftsfähig, falls die Behördenstruktur in einem Bundesland eine abweichende Zuständigkeit vorsehen sollte.
Auch das ist Blödsinn! Schnelltests können nach WHO-Angaben – im übrgen sogar bestätigt durch RKI und PEI – bei grundlosem Testen gar nichts feststellen. Das ist keine Ansicht, sondern wissenschaftlich nachgewiesene Realität, die aber in einer Hygienediktatur natürlich keine Rolle spielt. In der wird sogar durch Verordnung festgestellt, wie sich Raumtemperaturen entwickeln – physikalisches Messen ist nicht notwendig. Wissenschaftlicher Fakt ist auch, dass die Schnelltests Gesundheitsschäden verursachen. Eine ganze Reihe von Schädelbasisverletzungen sowie blutige Tücher vom Nasenbluten in den Abfällbehältern sind ein beredtes Zeichen. Aber anscheinend kann man auch da verschiedener Ansicht sein, ob jemand blutet wie ein Schwein oder nicht.
Vor 20 Jahren hat einmal ein US-Senator versucht, die Zahl Pi per Gesetz auf den Wert 3 festzulegen, weil damit leichter zu rechnen ist. Man konnte ihn noch überzeugen, dass das Schwachsinn ist – eine Überzeugungsarbeit, die heute leider im Umgang mit Behörden nicht mehr möglich ist.
Die Gesundheitsämter verweisen im übrigen wieder an die Hausärzte, was ein weiteres Zeichen der völligen Desorganisation ist. Inzwischen ist Nord-Korea ein durchaus konkurrenzfähiges Auswanderungsland. Zumindest darf man dort noch atmen.
Mit freundlichen Grüßen