Speziell solchen, die als Klimaleugner bezeichnet werden? Hier ein neuer Vorschlag:
Es stammt aus dem Psychotherapeutenjournal. Das Psychotherapeutenjournal ist das Organ der Bayerischen Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten, wird aber von den Mitgliedsbeiträgen der sonstigen deutschen Landeskammern mitfinanziert und deutschlandweit versendet. Die Mitgliedschaft in den Landeskammern ist für jeden Psychotherapeuten verpflichtend, die Kammern üben hoheitliche Aufgaben in ihrem Themenfeld aus und erheben einen verpflichtenden Mitgliedsbeitrag von etwa 500 Euro jährlich, der unter anderem das Psychotherapeutenjournal finanziert. Wir haben es im Folgenden also nicht mit einem Wald-und-Wiesen-Blatt ohne weitere Relevanz zu tun, sondern mit dem Zentralorgan einer Körperschaft öffentlichen Rechts, die den Berufsstand der Psychotherapeuten qua Gesetz vertritt.
In diesem Beitrag wird nun der Standpunkt vertreten, jeder, der nicht mit dem offiziellen Klimahype übereinstimmt, sei psychisch krank und dringend behandlungsbedürftig. Was nun die Gründe sind, Zweifel an einer menschengemachten Klimakatastrophe zu haben, wird nicht hinterfragt – ist nach den Autor auch nicht zu hinterfragen. Der Betreffende ist krank. Und muss einer Korrektur zugeführt werden. Punkt.
Man sollte solche Beiträge, zumal wenn sie aus staatlichen Quellen stammen, verdammt ernst nehmen. Ein gängiges Mittel sozialistischer Staaten, auch der DDR, war es, misslieblige aber nicht strafauffällige Zeitgenossen kurzerhand für verrückt zu erklären und in einer psychiatrischen Anstalt verschwinden zu lassen. Das ist auch hier durchaus im Bereich des Möglichen. Angesichts einer Klima-Straßenblockade aufgeregt, weil man nicht zur Arbeit oder nach Hause kommt? Rechtlich gesehen ein hinreichender Grund, den Betreffenden wegen “erheblicher und akuter Eigen- oder Fremdgefährdung” in eine psychiatrische Anstalt zu sperren und für 48 Stunden einer Zwangsbehandlung einschließlich einer Zwangsverabreichung von Medikamenten zu unterziehen, ohne dass dazu ein Richter hinzu gezogen wird. Steht der Richter anschließend vor einem Gutachten des Psychiaters nebst einer Empfehlung, die Einweisung zu verlängern, wird dem meist nachgegeben.
Ist man einmal in der Klapse, hat man keines der üblichen Menschenrechte mehr. So zumindest die Ärzte, mit denen ich mich darüber unterhalten habe. Jede Art von Zwang ist erlaubt, Kontrollen gibt es keine und ob der Insasse irgendwann freikommt, hängt nicht von guter Führung ab wie bei gewöhnlichen Strafgefangenen, sondern ausschließlich von der Willkür des behandelnden Psychiaters. Wie schnell man drin ist und wie schwierig ist, wieder herauszukommen, zeigt der Fall Gustl Mollath, der vermutlich alles andere als ein Einzelfall ist. Wenn es schon so einfach ist, einen Unschuldigen wegzusperren, an dem der Staat im Grunde kein Interesse hat, was mag dann erst passieren, wenn man den Fanatikern in die Quere kommt?