Ein Plädoyer für die Kopplung des passiven Wahlrechts an eine abgeschlossene Berufsausbildung

Von Gastautor Dr. Klaus Rißler

Lang, lang ist’s her, da verfügten alle Mitglieder sowohl des Bundestages als auch der Länderparlamente über eine qualifizierte Ausbildung und darunter waren gottlob nicht nur Akademiker, Lehrer, und Beamte vertreten, sondern auch Angehörige aus Handwerk, Handel- und Gewerbe mischten kräftig mit.

Dieser Beitrag wird die Gemüter sicherlich erhitzen und soll es auch. Denn mit dem passiven Wahlrecht verbinden sich indirekt aber auch weitgehende politische Entscheidungen, die in allererster Linie sowohl gut ausgebildetes als auch mit genügend Lebenserfahrung bestücktes Personal erfordert. Gerade diese Eigenschaften werden in der aktuellen Regierung wohl vollständig und beim Parlament zu einem nicht zu unterschätzenden Anteil leider schmerzlich vermisst.

Liebe Leserinnen und Leser, sie dürfen mir wirklich abnehmen, dass wohl keine einzige Person der aktuellen Bundesregierung in einem kleinen bis maximal mittleren Unternehmen der freien Wirtschaft eine Halbwertszeit von 6 Monaten überschreiten könnte und nach Ende der Probezeit oder sogar noch zuvor, knallhart hinausgeschmissen würde. Dies gilt allerdings nicht für Unternehmen der deutschen DAX-Konzerne, welche, wie allgemein bekannt, abgehalfterte Politiker zu Hauf anheuern, jedoch nicht weil sie etwas zu leisten im Stande sind, sondern über die entsprechenden Kontakte zu den sie umgarnenden Lobbyisten verfügen.

Noch gut erinnere ich mich daran, welche Hochachtung wir als Schüler und Jugendliche diesen UNSEREN Volksvertretern stets entgegenbrachten, unabhängig davon, ob sie jetzt CDU/CSU, SPD oder auch FDP angehörten. Allesamt waren sie Respektspersonen. Doch das ist nun Mal Geschichte.

Aber bereits seit mittlerweile mehreren Jahrzehnten vollzog sich diesbezüglich ein bis heute andauernder Wandel, denn treue und leicht steuerbare „Parteisoldaten“, ich würde sie auch als „Apparatschniks“ betiteln, beherrschen die politische Landschaft mehr und mehr und verleihen ihr ein gänzlich anderes Gesicht. Doch Ihnen allen geht es zusehends vorwiegend um Geld und Macht und weit weniger um die Belange der eigentlich von ihnen zu vertretenden Bürger und Wähler.

Spätestens seit Beginn der Ära Merkel hat sich im Berliner Reichstag ein nicht zu unterschätzendes (pseudo)intellektuelles, zunehmend besserwisserisches Proletariat eingenistet, das sich quer über sämtliche Fraktionen der Altparteien zieht, jedoch bei den GRÜNEN einen absoluten Höhenflug hingelegt hat.

Wie sagte doch erst kürzlich ein Urgestein des seriösen politischen Journalismus, Peter Hahne, dass wir von Idioten regiert werden. Ich gehe dazu noch einen Schritt weiter und behaupte, dass sich die Idiotie im zumindest gleichen Maße auch in einem Teil der Legislative der Altparteien, sprich auf den Abgeordnetenbänken, abspielt.

Was den Begriff „Idiot“ anbetrifft, habe ich mich in der Wikipedia kundig gemacht und fand dort den folgenden Text:

Das Wort leitet sich von altgriechisch idiotes ab, das in etwa Privatperson bedeutet. Es bezeichnete in der Polis (Stadt) Personen, die sich aus öffentlich-politischen Angelegenheiten heraushalten und keine Ämter wahrnahmen, auch wenn dies ihnen möglich war. In der Attischen Demokratie, die auf informierten und aktiven Bürgern (Politai) beruhte, waren die Idiotai wenig geschätzt. Man wurde als Idiotes geboren und blieb es nach Alexis Charles-Henri-Maurice Clérel de Tocqueville (1805 – 1859) auch zeitlebens, wenn nicht Erziehung und Bildung den politisch bewussten Bürger schufen. Und wer sich während der Volksversammlungen dem Nichtstun widmete, wurde bestraft.

Hingegen verschob sich die Bedeutung des Wortes in der lateinischen Sprache der Römer hin zu „Laie“, auch „Pfuscher“, „Stümper“, „unwissender Mensch“. Später wurde der Begriff allgemein auf Laien oder Personen mit einem geringen Bildungsgrad angewandt.

Und trifft diese Definition nicht auf viele für die GRÜNEN im Parlament sitzenden verkrachten Existenzen und Studienabbrecher zu ?

Zu meiner Schulzeit vor 55 Jahren lag das aktive Wahlalter bei 21, das passive bei 25 Jahren. Heutzutage liegen sowohl das aktive als auch passive Wahlrecht in den Bundestag bei 18 Jahren. Man stelle sich vor, 18-Jährige können sich in den Bundestag wählen lassen, obwohl sie in diesem Alter in den seltensten Fällen eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können und damit sowohl über 0 % Berufs- als auch 0 % Lebenserfahrung zurückblicken können.

Gegenwärtig dürften sicherlich mehr als 90 % aller um die 25 Jahre alten Kandidaten um eine Abgeordnetenposition im Bundes- oder einem Landesparlament, die sich vor allem aus Studenten rekrutieren, keinen abgeschlossenen Beruf ihr Eigen nennen, sich im Falle ihrer Wahl jedoch eine hervorragende finanzielle Basis schaffen, ohne nur im Geringsten eine Gegenleistung dafür erbringen zu können.

Dies war zu meiner Jugendzeit noch erheblich anders, denn die Zahl der Abiturienten lag damals bei maximal 10 – 15 % und diejenige der Studenten dürfte die 10 %-Marke kaum überschritten haben. Beim besten Willen kann ich mich nicht erinnern, dass ich vor 50 Jahren jemals einen Landtags- oder gar Bundestagsabgeordneten unter 40 Jahren kennengelernt habe. Alle hatten sie einen Beruf und schon altersbedingt einen großen Schatz an sowohl beruflicher Qualifikation als auch Lebenserfahrung. Erst kürzlich sagte mir ein Schweizer auf Anfrage, dass ihm nicht bekannt sei, dass im Berner Bundesparlament auch nur ein einziger Abgeordneter ohne Berufsausbildung säße.

Heutzutage im Zeitalter zunehmender Akademisierung der Gesellschaft nahm die Zahl der Studenten bzw. Hochschulabgänger jedoch dramatisch zu. Mit dem parallel dazu gleichfalls dramatisch herabgesetzten Alter für das passive Wahlrecht, stieg die Zahl des allein schon des Geldes wegen äußerst lukrativen Status eines Mitglieds des Bundestages (MdB) stark an und die U-25 Fraktion des am 26. September 2021 gewählten 20. Deutschen Bundestag zählt immerhin schon 6 Personen, darunter 4 den GRÜNEN und 2 der SPD zugehörig. Bemerkenswert, dass es seitens CDU/CSU und FDP offenbar noch keine MdB’s unter 25 Jahren gibt.

Kommen wir nun zur Gretchenfrage, ob 25-Jährige oder darunter über die eigentlich für ihre politische Tätigkeit zwingend erforderliche Berufs- und Lebenserfahrung verfügen ? Diese Frage ist getrost mit einem klaren NEIN zu beantworten.

Mir soll niemand weismachen, dass 25-Jährige und darunter über derart viel Berufs- und Lebenserfahrung verfügen, dass sie Spitzenpositionen wahrnehmen können. Denn wie können sich diese jungen Menschen, fast alle Studenten und noch ohne Berufsabschluss, in das Erwerbsleben eines Handwerkers oder Arbeiters hineinversetzen, der tagtäglich ums finanzielle Überleben kämpft und gerade aktuell nicht weiß, wie’s morgen oder übermorgen weitergeht ?

All dies zeugt seitens der links-grünen Klientel von einer tiefen Missachtung des Wählers, der meist nicht weiß, wen er da mittels Landesliste SEINER Wunschpartei ins Parlament wählt. Wenn sich diese beiden schon ziemlich extrem linken Parteien der (H)AMPEL ihrer staatsbürgerlichen Verantwortung bewusst wären, dürfte m. E. keiner dieser Yuppies via Umweg über die Landesliste Eingang in die Parlamente finden.

Ich betrachte dieses Verhalten als bewusst-arglistige Täuschung der Wähler. Brauchen wir uns da überhaupt noch zu wundern, wenn im Mittel das intellektuelle Niveau des Parlaments von einer Legislaturperiode zur nächsten immer weiter absinkt ? Die Betonung liegt dabei auf dem Wort „Mittel“, denn es gibt nach wie vor genügend MdB’s, welche dem in sie gesetzten intellektuellen Anspruch auch gerecht werden.

Soweit mir aus dem Gemeinschaftskundeunterricht noch in Erinnerung, ist die Tätigkeit eines Abgeordneten eine Vollzeitbeschäftigung, die m. E. einst aber auch eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderte.

Da es sich bei diesen ultrajungen MdB’s wohl fast ausnahmslos um Studenten handelt, zumindest wird das so verlautbart, sei die Frage gestellt, ob es mit der Aufgabe eines Volksvertreters im höchstem Gremium der Republik überhaupt vereinbar ist, zwei Tätigkeiten nachzugehen, welche, wie man sich heutzutage auszudrücken pflegt, eigentlich als „Full Time Jobs“ zu betrachten sind. Denn der Gesetzgeber hat nicht umsonst verfügt, dass Bundestagsabgeordnete ihr Mandat hauptamtlich auszuüben haben und deshalb aber, um deren Unabhängigkeit in ihren politischen Entscheidungen zu gewährleisten, diese auch finanziell gut abzusichern seien. Oder täusche ich mich bei dieser Sicht der Dinge ? Denn in irgendeinem schlauen Buch steht geschrieben, dass man nicht zwei Herren gleichzeitig dienen könne, also nicht gemeinsam Gott und dem Mammon.

Mit anderen Worten ausgedrückt, entweder man studiert und konzentriert sich auf den späteren Beruf als Broterwerb und vernachlässigt trotz üppiger Tantiemen die Abgeordnetentätigkeit oder man nimmt sein Abgeordnetenmandat ernst und lässt das Studium quasi ruhen. Denn beides zusammen kann niemals gutgehen. Das beste Beispiel hierfür lieferte der mittlerweile zu einem der wohl jüngsten „Alt-Regierungschefs“ weltweit“ überhaupt avancierte Sebastian Kurz aus Österreich ab, denn er beendete sein Jurastudium bis heute nicht. Allerdings erwies sich seine kurze politische Laufbahn als idealer Türöffner für ein äußerst lukratives Amt im internationalen Finanzgeschäft, da es ihm mittels eines regelrecht „fliegenden Wechsels“ gelang, unmittelbar nach seiner Demission im Herbst 2022 einen Posten als „Global Strategist“ bei Thiel Capital in den Vereinigten Staaten zu ergattern.

Doch wie es gegenwärtig wohl aussieht, scheinen sich diese Volksvertreter-Studenten herzlich wenig um ihr Studium zu kümmern, allerdings umso mehr um das Abgreifen von ca. 15.000 Euro pro Monat für wenig oder nicht qualifizierte Leistung, so lange sich noch Millionen berufstätige Steuerzahler via Wahlentscheid dafür abzocken lassen.

Die Alternative dazu wäre, die meisten Plenarsitzungen zu schwänzen und sich hin und wieder auf Vorlesungsbänken der Universitäten zu vergnügen, denn an den wohl meisten im Plenum be- und verhandelten Fragen und Problemen dürften sie wohl, auch als Folge ihrer Unwissenheit, kaum ein Interesse haben.

Allerdings eignen sich diese jungen Menschen bestens als Stimmvieh ihrer Parteien, jedwede ideologisch-motivierten Entscheidungen, ohne sich über deren Tragweite jemals bewusst zu sein, kritiklos durchzudrücken, wie von ihnen auch erwartet. .

Im nachfolgendenen Beitrag seien sowohl die beruflichen als auch charakterlichen Eigenschaften einer Reihe von im Bundestag sitzenden „verkrachten“ Existenzen näher präzisiert.


Zuerst erschienen in: https://www.diefreiemeinung.de/2023/10/ein-plaedoyer-fuer-die-kopplung-des-passiven-wahlrechts-an-eine-abgeschlossene-berufsausbildung/