Sehr geehrte …. ,
Ihre Ausführungen zu meiner Anzeige gegen Annalena Charlotte Alma Baerbock, abgekürzt A.C.A.B., habe ich zur Kenntnis genommen. Ich habe nichts anderes erwartet, nehme aber trotzdem in Ihrem Interesse an, dass Sie diesen Quatsch selbst nicht erst nehmen.
Deutsche Staatsanwaltschaften sind zwar gemäß GVG der Exekutive gegenüber weisungsgebunden, was ihnen nicht nur international den Ruf fehlender Rechtsstaatlichkeit einbringt, sondern sie international auch nur bedingt geschäftsmäßig macht (vergl. Urteil des EUGH zur Ausstellung internationaler Haftbefehle von 2019). Gleichwohl sind Sie trotzdem primär dem Gesetz verpflichtet und damit gemäß BeamStG auch zur Remonstration gegen rechtwidrige Anordnungen. Hätten Sie das gemacht, hätten Sie Ihr Schreiben statt in der Ichform auch mit „auf Anordnung des Justizministers teile ich Ihnen mit …“ beginnen lassen können. Es wäre zumindest ehrlich gewesen, wenn sie darstellen, dass der Ihnen jeglichen Anfangsverdacht verbietet.
Aber was soll man in einem Land erwarten, dass inzwischen wieder da angelangt ist, wo das letzte faschistische Regime aufgehört hat: in einem ideologischen, völkerrechtlich nicht erklärten Vernichtungskrieg gegen Russland. Braun bleibt Braun, da nützt auch die Zerlegung in die Spektralfarben Rot und Grün nichts.
Mit freundlichen Grüßen