Sicht 1: wer für Frieden in der Urkaine eintritt oder darauf hinweist, dass möglicherweise unter Umständen vielleicht auch die Ukraine einen Anteil am Ausbruch des Krieges haben könnte, findet sich schnell vor Gericht wieder und wird wegen Gutheißen eines Angriffskrieges verurteilt. Das trifft auch Journalisten oder andere, die im Kriegsgebiet auf russischer Seite beobachten und berichten: sie werden hier in Abwesenheit enteignet oder aus ihrem Beruf ausgeschlossen.
Sicht 2: wer in der Regierung ist, darf auch schon mal Russland den Krieg erklären, wie A. Baerbock inzwischen mehrfach. Frau Baerbock darf auch die Lieferung und den Einsatz der weltweit geächteten Streumunition an die Ukraine gut heißen. Deutsche Staatsanwälte können solche Verstöße gegen internationales Recht und das Grundgesetz nicht erkennen:
Auf eine Reihe anderer Kriegshetzer trifft diese einseitige Sicht ebenfalls zu.