Das Bundesverfassungs-beseitigungsgericht

Grundgesetz? Grundrechte? Menschenrechte? Vergesst den Scheiß endlich und werft das Büchlein weg, mit dem manche noch rummarschieren. Oder benutzt das Papier zum Hintern abwischen. Es gibt keine Grundrechte mehr – oder allenfalls die nordkoreanische Version, wobei in Nordkorea zumindest das Atmen noch erlaubt ist.

Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte durch ein Parlament? Können wir seit mehr als einem Jahr vergessen. Munter stimmen die Volksverräter jeder Einschränkung oder Aufhebung der Grundrechte zu. Nicht nur im Bumstag, auch aus den Landesparlamenten, in denen noch mehr dieser armseligen Gestalten sitzen, kommt nichts. Wenn man berücksichtigt, dass alleine im Bumstag trotz zahlenmäßig völlig unzureichender, aber im Gegensatz zum PCR-Test zu 100% true-positive Ergebnisse liefernden Tests eine „Korruptionsinzidenz“ in Sachen Covid-Geschäfte von sage und schreibe 5.642 feststeht (Dunkelziffer wie immer erheblich höher), lässt sich bei aller von Gesetzen geforderter Achtung für die höchsten Staatsorgane der Begriff „Parasiten“ nicht mehr aus dem Gedächtnis verbannen.

Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte durch Gerichte? Im Gegenteil! Was sagt ein Richter, wenn man ihn darauf hinweist, dass er sich an den Grundrechten und Rechtsprinzipien orientieren muss? „ESMI!!“ ¹⁾ Als Bürger verlässt man sich inzwischen besser auf seine Linke als seine Rechte.

Wahrung durch das Verfassungsgericht? Pustekuchen! Erst mal abgetaucht:

https://www.achgut.com/artikel/vermisst_prof._dr._stephan_harbarth_praesident_der_bundes_verfassungsgerich

Das Bundesverfassungsgericht erledigt die Sachen, die es annimmt (sind ohnehin schon wenig genug: mindestens 95% werden von der Bürokratie abgewimmelt, vom Rest weitere 95% ohne Begründung von den so genannten Richtern nicht angenommen), nach den Regeln des mittelalterlichen Reichskammergerichtes: sofort nach Eingang wird der Schriftsatz an einem Bindfaden auf dem Dachboden aufgehängt und sobald der Bindfaden verrottet ist und der Schriftsatz zu Boden fällt, wird er umgehend bearbeitet. Es ist natürlich einfach, nach 5-10 Jahren festzustellen, dass alles Unrecht war, weil bis dahin der Geschädigte tot ist und der Betrüger in der Karibik wohnt. Recht nicht für das Leben, Recht für die Historiker.

Wenn es nur das wäre, wären zumindest der Form nach Grundrechte noch gewährleistet. Während das BVerfG in Sachen Corona-Diktatur durch hektische Untätigkeit auffällt, beseitigt es in anderen Sachen aktiv die Grundrechte, bevor überhaupt irgendjemandem ein Gesetz eingefallen ist, sie wegzunehmen. Nochmal im Klartext: das Bundesverfassungsgericht segnet Grundrechtswegnahme durch Gesetze und Verordnungen im Vorhinein ab und wird damit zum Bundesverfassungsbeseitigungsgericht. Zitat aus einem Urteil zum Klimaschutz:

Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.

Die angegriffenen Regelungen entfalten eingriffsähnliche Vorwirkung auf die durch das Grundgesetz umfassend geschützte Freiheit. Die Möglichkeiten, von dieser Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand weitestgehend irreversibel zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.

https://reitschuster.de/post/bundesverfassungsgericht-grundrechte-jetzt-nur-noch-unter-klima-vorbehalt/

Freiheiten ./. CO2-Emissionen? Ja, richtig gelesen! Die pathologischen Zwangsvorstellungen irrer Grüner haben Vorrang vor Menschen. Laut Bundesverfassungsgericht. Dieses Gericht rechtfertigt im Vorhinein eine Klimadiktatur nebst noch weiterer Wegnahme von Grundrechten als es die Corona-Regelungen schon tun. Eigentum? Klimaschädlich – weg damit. Essen? Nur was klimaerlaubt ist. Haustiere? Klimaschädlich. Rentner nach dem Ende des Arbeitslebens? CO2-Parasit, ab in die Euthanasie. Usw. usw.

Wissenschaftliche Forschung? Ingenieurlösungen? Nein, das Bundesverfassungsgericht benötigt das nicht mehr, weil es selbst definiert, was wissenschaftlich und ingenieurmäßig ist. Mit diesem Verständnis sind auch sämtliche Verfassungsklagen in Sachen Corona obsolet. Einstweiligen Rechtsschutz wird es nicht geben. Es genügt, nach diesem Muster im Laufe der Zeit sämtliche Klagen abzuweisen. Und weil es diese Zeit braucht, auch schon mal dieses Grundrechtsbeseitigungsurteil ohne dazu gehörendens Gesetz in Sachen Klima. Unerlaubterweise ein zweites Mal schwanger geworden? Unverständnis, dass das Kind aus Klimaschutzgründen euthanasiert wird und die uneinsichtige und bumsgeile Mutter gleich mit? Klage vor dem BVerfG sinnlos, weil dieses dieses Gesetz bereits vor der Beratung im Klimasowjet abgesegnet hat.


¹⁾ ESMI = einen Scheiß muss ich