Stimmen aus dem Bundestag zum Ermächtigungsgesetz

Wenn man das Parlament („unser“ verkneife ich mir) charakterisierung wollte, dann vielleicht so:

5000 Menschen stehen dicht gedrängt auf dem Platz der Republik. Die AfD stimmt für einen friedlichen Umgang. Allein das würde für die anderen Parteien genügen, den sofortige Einsatz von Maschinengewehren zu autorisieren (und falls die Munition nicht reicht, finden sich auch genügend Polizisten, die die Aktion durch Zermatschen mit Panzern zu Ende bringen würden).

Im Vorfeld der Abstimmung zum Ermächtigungsgesetz habe ich mal wieder die Abgeordneten angemailt. Hier einige Stimmen.

CDU

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Brands,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin übermittelte Meinung zum Infektionsschutzgesetz. Die von Ihnen angesprochenen wichtigen Aspekte haben bereits Eingang in unseren aktuellen Debatten im Bundestag gefunden. 

In der abgelaufenen Woche haben wir in zahlreichen Sitzungen den Entwurf des Infektionsschutzgesetz sehr kontrovers, offen und intensiv diskutiert. Die Meinungsvielfalt zu diesem Gesetzgebungsverfahren ist der Tat ausgesprochen groß. 
		
In den zahlreichen Zuschriften, die ich aktuell täglich erhalte, sind von der Meinung „Das neue Gesetz ist dringend notwendig und richtig“ bis hin zur Aussage „Das Gesetz ist absolut abzulehnen“ alles an Meinungsvielfalt vertreten. Diese Vielfalt zeigt die Besonderheit und die große Sensibilität des Themas. 
		
Ich kann Ihnen versichern, dass wir das Gesetz sehr intensiv beraten und ich gewissenhaft alle kritischen Punkte und Bedenken in meine persönliche Abwägung und Entscheidung mit einfließen lassen werde. Mir ist es wichtig, dass wir die schwere Zeit der Pandemie mit all Ihren Belastungen, Zumutungen und leider notwendigen Einschränkungen bestmöglich überstehen. Das bezieht auf alle Themenbereiche. Ich bin überzeugt, dass wir bei diszipliniertem Einhalten aller notwendigen Schutzmaßnahmen und intensiver Fortschritte bei den Impfzahlen (bei denen es erkennbar immer schneller voran geht) und den Testungen schneller durch die Krise kommen werden.
		
Schöne Grüße
		
Wilfried Oellers

CSU

Hat es nicht nötig zu antworten.

SPD

Hat es nicht nötig zu antworten.

Die Grünen

Haben es nicht nötig, zu antworten

Die Linke

Sehr geehrter Herr Brands,


vielen Dank für Ihre Zuschrift an Frau Leidig.

auch wenn die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf dem Antrag von uns nachkommt, bundeseinheitliche Maßnahmen per Gesetz durch den Bundestag statt durch Verordnungen der Landesregierungen festzulegen (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925882.pdf <https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925882.pdf> ), werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, sofern er sich nicht noch einmal gravierend ändern sollte. Ausschlaggebend sind vor allem die folgenden Punkte:

1. Der gesamte Bereich des Arbeitsschutzes (Verpflichtung des Arbeitgebers zu kostenlosen Test und zur Absicherung von Abstands- und Hygienemaßnahmen, Homeoffice, Pflicht von Testungen) bleibt in dem Gesetzentwurf völlig ausgespart. Die Last zur Bewältigung der Pandemie darf nicht nur allein dem privaten Bereich und den Schulen auferlegt werden. Es gibt keinen Grund, in den Schulen eine Testpflicht einzuführen, aber die Arbeitswelt auszusparen.

2. Die Bundesregierung erhält eine weitreichende Verordnungsermächtigung auch zur Einschränkung von Grundrechten, die durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates nur unzureichend demokratisch legitimiert ist. Hierzu wäre die Zustimmung des Bundestags notwendig.

3. Unter den vorgesehenen Maßnahmen findet sich auch eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Eine so grundlegende Grundrechtseinschränkung ist abzulehnen, zumal die epidemiologische Wirksamkeit von nächtlichen Ausgangssperren nicht nachgewiesen ist und bis auf wenige Ausnahmen eine solche Ausgangssperre im konkreten Fall unverhältnismäßig wäre.

4. Ausgerechnet für den sensiblen Bereich der Schulen sieht der Gesetzentwurf eine Inzidenz von 200 als Schwellenwert für weitere Maßnahmen vor, während für alle weiteren Bereiche eine Inzidenz von 100 vorgesehen ist. Impfstoffe für die meisten Kinder im Schulalter sind noch nicht einmal zugelassen.

5. Der Gesetzentwurf sieht keinerlei Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Impfstoffen und Schnelltests vor, etwa durch die Freigabe der Lizenzen und des entsprechenden technologischen Know-Hows. Das zentrale Versagen der Bundesregierung besteht also weiter fort. Eine Pandemie kann aber nicht im nationalen Rahmen erfolgreich besiegt werden, weil das Virus in Form von resistenten Mutationen zurückkehren kann, wenn es nicht überall besiegt wird.“

Mit freundlichen Grüßen
Frau Jakovic

Doroteja Jakovic
Büroleiterin von Sabine Leidig, MdB,


Lieber Herr Brands,


vielen Dank für Ihre E-Mail im Zusammenhang mit der inzwischen vierten Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Wir haben dieses Mal wieder hunderte von E-Mails bekommen, deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich nicht auf alle individuell eingehen kann.

Am Freitag, den 16. April hat der Bundestag sich in erster Lesung mit der vierten Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Zuge der Corona-Pandemie befasst. Der Bundestag wird voraussichtlich morgen, am Mittwoch (21. April) über das Gesetz abstimmen. Die Linksfraktion lehnt es in der derzeitigen Fassung ab. Wir haben uns bei der ersten Novelle des Infektionsschutzgesetzes von März 2020 enthalten und bei der zweiten und dritten Novelle im Mai und November 2020 mit Nein gestimmt. Im Folgenden möchte ich Ihnen die Gründe für meine erneute Ablehnung darlegen:

1)                  Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass der Bundestag per Gesetz konkrete Maßnahmen beschließt, statt diese Entscheidungen pauschal auf die Exekutive (Ministerpräsidentenkonferenz und Landesregierungen) zu übertragen wie bisher. Allerdings enthält auch die vierte Novelle eine weitreichende Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung mit der auch weitere Grundrechte eingeschränkt werden können. Diese Ermächtigung ist durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates nur unzureichend demokratisch legitimiert. Dies lehne ich ab.

2)                  Kritisch sehe ich auch, dass der Bund durch das Gesetz den Landkreisen verbindlich vorschreibt, was sie zu tun oder zu lassen haben. Dadurch wird der Föderalismus in nicht notwendiger Weise eingeschränkt.

3)                  Die vorgesehenen nächtlichen Ausgangssperren stellen einen massiven und verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Eingriff in die Grundrechte dar, während die epidemiologische Wirksamkeit dieser Maßnahme äußerst fragwürdig ist. Eine solche autoritäre Symbolpolitik, die auch dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit widerspricht, lehne ich entschieden ab. Darüber hinaus sendet eine Ausgangssperre auch die völlig falsche Nachricht. Denn wie jüngst noch einmal die Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF) klargestellt hat, findet die Übertragung der SARS-CoV-2-Viren fast ausnahmslos in Innenräumen statt (http://docs.dpaq.de/17532-offener_brief_aerosolwissenschaftler.pdf). Die Nachricht müsste also eigentlich sein, möglichst viele Aktivitäten an die frische Luft zu verlegen und nicht das Verlassen der Wohnung unter Strafe zu stellen.

4)                  Die Gesetzesnovelle weitet auch die Fälle deutlich aus, in denen bei Verstößen statt Bußgeldern empfindliche Geldstrafen und sogar Freiheitstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden können. Dies ist beispielweise der Fall, wenn vorsätzlich gegen die geplante Ausgangssperre verstoßen würde und dabei das Virus verbreitet würde. Oder wenn dies beim Sport mit mehr als einer Person eines anderen Haushalts geschehen würde. Diese Ausweitung des Strafrechts scheint mir völlig unverhältnismäßig und nicht akzeptabel.

5)                  Der gesamte Bereich des Arbeitsschutzes (Verpflichtung der Arbeitgeber:innen zu kostenlosen Tests und zur Absicherung von Abstands- und Hygienemaßnahmen, Homeoffice, Pflicht von Testungen) soll in dem Gesetzentwurf völlig ausgespart bleiben. Für den privaten Bereich, Schulen und Kitas, den Sport und den Einzelhandel sieht die „Notbremse“ drastische Regelungen vor, für Großunternehmen hingegen nicht. Die Last zur Bewältigung der Pandemie darf nicht weiter überwiegend dem privaten Bereich, den Schulen und einzelnen Branchen auferlegt werden. Bestehende Regelungen zum Arbeitsschutz müssen endlich konsequent kontrolliert und durchgesetzt werden. Die Bundesregierung zieht hier aber Samthandschuhe an, während das Leben in anderen Bereichen immer härter eingeschränkt werden soll.

6)                  Ein großes Problem bleibt die Festlegung auf die Sieben-Tage-Inzidenz als alleinige Maßzahl für die Grundrechtseinschränkungen. Weihnachten und Ostern haben deutlich gezeigt, wie stark diese Zahl von anderen Faktoren – vor allem der Zahl der durchgeführten Tests und der Teststrategie – abhängig ist. Es ist Ausdruck des politischen Versagens der Bundesregierung, dass nach einem Jahr Pandemie noch immer kein verlässliches Instrument zur Darstellung des Infektionsgeschehens etabliert wurde. Regelmäßige repräsentative Stichprobentestungen könnten dieses Problem beheben. Aus mir unerfindlichen Gründen wird sich aber weiter auf die äußerst ungenaue Sieben-Tage-Inzidenz gestützt. Diese wird mit zunehmender Impfung der Risikogruppen außerdem immer weniger aussagekräftig und müsste differenziert nach Alterskohorten betrachtet werden.

7)                  Problematisch finde ich auch die vorgesehene automatische Schließung von Schulen und Kindertagesstätten. Einerseits wurde es versäumt, das letzte Jahr zu nutzen, um Konzepte für den Betrieb in Pandemiezeiten zu entwickeln und auch umzusetzen, andererseits werden die jüngsten und gesundheitlich am wenigsten gefährdeten Mitglieder unserer Gesellschaft durch die bisherige Pandemiepolitik überdurchschnittlich belastet. Die Schließung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sollten das allerletzte Mittel der Pandemiebekämpfung sein. Davon sind wir leider weit entfernt.

8)                  Insgesamt setzt die Gesetzesreform die Maßnahmen der vergangenen Monate fort und belegt einmal mehr, dass die Bundesregierung keine sinnvolle langfristige Strategie hat, mit der Pandemie umzugehen. Statt immer mehr und härterer Maßnahmen müssten diese vor allem zielgenau dort ansetzen, wo nachweislich die Infektionsgefahr am größten ist. Doch es wurde weitgehend versäumt, diese Orte und Situationen systematisch wissenschaftlich zu ermitteln und Maßnahmen auf ihre Effektivität und ihre „Kollateralschäden“ hin zu untersuchen.

9)                  Der Gesetzentwurf sieht keinerlei Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Impfstoffen und Schnelltests vor, etwa durch die Freigabe der Lizenzen und des entsprechenden technologischen Know-hows. Das zentrale Versagen der Bundesregierung besteht also weiter fort. Eine Pandemie kann aber nicht im nationalen Rahmen erfolgreich besiegt werden.

Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind notwendig. Diese müssen jedoch tatsächlich geeignet, also effektiv sein und die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Einige der Maßnahmen, die die Bundesregierung beziehungsweise die Treffen von Kanzlerin Merkel mit den Ministerpräsident:innen erlassen haben, erscheinen mir willkürlich und nicht nachvollziehbar. Insbesondere auch die Art und Weise der öffentlichen Kommunikation und Debatte sehe ich kritisch. Ich hatte mich schon im Mai 2020 in einer Rede dazu geäußert: https://www.andrej-hunko.de/start/aktuelles/4954-redemanuskript-gedanken-sind-frei

Als Berichterstatter des Europarates habe ich im Juni 2020 die Notwendigkeit schneller, aber eben auch rechtskonformer und verhältnismäßiger Maßnahmen betont:
https://www.andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1520-europarats-bericht-hunko-lehren-aus-der-covid19-pandemie/file

Jeglicher Versuch, die Pandemie zu nutzen, um dauerhafte Einschränkungen von Grundrechten zu etablieren, muss entschieden zurück gewiesen werden.

Des Weiteren müssen sämtliche sozialen Folgen abgefedert werden, insbesondere auch in den gesellschaftlichen Bereichen, die jetzt von den Einschränkungen besonders betroffen sind. Die Krise darf nicht auf dem Rücken der Gering- und Normalverdienenden ausgetragen werden.

Dass so schnell diverse Impfstoffe gegen Covid19 zur Verfügung stehen, ist ein großer und unerwarteter Erfolg. Nichtsdestotrotz muss die Sicherheit der Impfstoffe immer an erster Stelle stehen und die Impfung muss freiwillig sein, wie es auch der Europarat gefordert hat. Impfzertifikate zur Rückgewinnung von Grundrechten, die einer Impfpflicht durch die Hintertür gleichkämen, lehne ich ab.

Bitte bleiben Sie achtsam und wachsam. Bei der sehr großen Unterschiedlichkeit der Meinungen und Haltungen in dieser Debatte, halte ich den Respekt untereinander für elementar und sehe mit Sorge die wachsende Polarisierung unserer Gesellschaft.

Mit besten Grüßen

Andrej Hunko


Sehr geehrter Herr Brands, vielen Dank für Ihre E-Mail an mich, ich möchte Ihnen hiermit kurz darauf antworten, wie DIE LINKE zu dieser Gesetzesänderung steht.
„Auch wenn die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf dem Antrag von uns nachkommt, bundes-einheitliche Maßnahmen per Gesetz durch den Bundestag statt durch Verordnungen der Landesregie-rungen festzulegen (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925882.pdf), werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, sofern er sich nicht noch einmal gravierend ändern sollte. Ausschlaggebend sind vor allem die folgenden Punkte: 1. Der gesamte Bereich des Arbeitsschutzes (Verpflichtung des Arbeitgebers zu kostenlosen Test und zur Absicherung von Abstands- und Hygienemaßnahmen, Homeoffice, Pflicht von Testungen) bleibt in dem Gesetzentwurf völlig ausgespart. Die Last zur Bewältigung der Pandemie darf nicht nur allein dem privaten Bereich und den Schulen auferlegt werden. Es gibt keinen Grund, in den Schulen eine Test-pflicht einzuführen, aber die Arbeitswelt auszusparen. 2. Die Bundesregierung erhält eine weitreichende Verordnungsermächtigung auch zur Einschränkung von Grundrechten, die durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates nur unzureichend demokratisch legitimiert ist. Hierzu wäre die Zustimmung des Bundestags notwendig. 3. Unter den vorgesehenen Maßnahmen findet sich auch eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Eine so grundlegende Grundrechtseinschränkung ist abzulehnen, zumal die epidemiologische Wirksamkeit von nächtlichen Ausgangssperren nicht nachgewiesen ist und bis auf wenige Ausnahmen eine solche Ausgangssperre im konkreten Fall unverhältnismäßig wäre. 4. Ausgerechnet für den sensiblen Bereich der Schulen sieht der Gesetzentwurf eine Inzidenz von 165 als Schwellenwert für Schulschließung vor, während für alle weiteren Bereiche eine Inzidenz von 100 vorgesehen ist. Impfstoffe für die meisten Kinder im Schulalter sind noch nicht einmal zugelassen. 5. Der Gesetzentwurf sieht keinerlei Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Impf-stoffen und Schnelltests vor, etwa durch die Freigabe der Lizenzen und des entsprechenden technolo-gischen Know-Hows. Das zentrale Versagen der Bundesregierung besteht also weiter fort. Eine Pan-demie kann aber nicht im nationalen Rahmen erfolgreich besiegt werden, weil das Virus in Form von resistenten Mutationen zurückkehren kann, wenn es nicht überall besiegt wird.“
Wenn Sie mehr Fragen diesbezüglich haben, wenden Sie sich bitte an meinen Kollegen Achim Kessler (achim.kessler@bundestag.de) er ist in unserer Fraktion Sprecher für Gesundheitspolitik und kann Ihnen diesbezüglich fachlich und kompetent antworten.
Ich hoffe Ihnen hiermit etwas weiter geholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute!
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MdB Jutta Krellmann


Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie vielen Dank für Ihre zahlreichen Mails, die ich gelesen habe.

Ich werde heute gegen das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz stimmen, obwohl die Bundesregierung vom Ansatz her in einer zentralen Forderung der Linksfraktion im Deutschen Bundestag folgt, dass bundeseinheitliche Maßnahmen per Gesetz durch den Bundestag zu erlassen sind und nicht durch Verordnungen der Landesregierungen festlegt werden (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/258/1925882.pdf).

Vielleicht haben Sie die Gelegenheit sich die Rede von Dr. Dietmar Bartsch, dem Fraktionsvorsitzenden meiner Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag, zur ersten Lesung unter https://youtu.be/BMy7Kxx7m_o anzusehen.

Ich schließe mich im Wesentlichen seinen Positionen an, die da u.a. lauten:

  • Ausgangssperren ergeben keinen Sinn, da Aerosolforscher und – forscherinnen sagen: Die Gefahr lauert in den Innenräumen.
  • Der Bund war während der gesamten Pandemie nicht in der Lage, für Schulen Luftfilter und für Lehrer und Lehrerinnen rechtzeitig Impfstoffe zu beschaffen, deshalb gilt jetzt: Es geht nicht darum, die Wirtschaft anzuhalten  aber es muss darum gehen, dass in Schulen und im Arbeitsleben Ansteckungen verhindert werden.

Unter https://www.linksfraktion.de/themen/dossiers/corona-virus-und-covid-19/  finden Sie ein umfangreiches Themendossier zu vielen auch von Ihnen in Ihrer Mail genannten Themen.

Ausschlaggebend für die Ablehnung des Gesetzentwurfs sind für mich vor allem die folgenden drei Punkte:

1. Die Bundesregierung erhält eine weitreichende Verordnungsermächtigung auch zur Einschränkung von Grundrechten, die durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates nur unzureichend demokratisch legitimiert ist. Hierzu wäre immer die Zustimmung des Bundestags notwendig.

2. Unter den vorgesehenen Maßnahmen findet sich auch eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Eine so grundlegende Grundrechtseinschränkung ist unbedingt abzulehnen, zumal die epidemiologische Wirksamkeit von nächtlichen Ausgangssperren nicht nachgewiesen ist und bis auf sehr wenige Ausnahmen eine solche Ausgangssperre im konkreten Fall völlig unverhältnismäßig wäre.

3. Der Gesetzentwurf sieht keinerlei Maßnahmen zur Erhöhung der Produktionskapazitäten von Impfstoffen und Schnelltests vor, etwa durch die Freigabe der Lizenzen und des entsprechenden technologischen Knowhows.

Das zentrale Versagen der Bundesregierung besteht also weiter fort.

Zur Information:

Der Bundestag debattiert am heutigen Mittwoch, 21. April 2021, ab 11 Uhr, abschließend über das Infektionsschutzgesetz. Die Debatte wird auf www.bundestag.de live übertragen.

Auf https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-infektionsschutzgesetz-834802 finden Sie den Gesetzentwurf sowie sämtliche Entschließungs- und Änderungsanträge der Fraktionen dazu.

Die Fraktion DIE LINKE. bringt zwei Änderungsanträge (19/28758, 19/28759) und einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf (19/28762) ein, die ich dieser Mail im Anhang beigefügt habe.

Abschließend beraten werden im Rahmen der Debatte auch drei Anträge der Fraktion DIE LINKE. Darin fordern wir zum einen eine „Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen zum Nutzen der ganzen Gesellschaft“ (19/24453), „Lockdown-Maßnahmen durch Gesetz, nicht durch Verordnungen“ (19/25882) sowie „Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle“ (19/27960).

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Matthias W. Birkwald


FDP

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Brands,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift bezüglich des vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Vorab: ich teile ihre Sorgen und werde dem Gesetzesentwurf in seiner derzeitigen Form daher nicht zustimmen. Gerne möchte ich die Gelegenheit nutzen und Ihnen meine Gründe hierfür kurz darlegen:

Auch ein Jahr nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie herrscht in Deutschland weiterhin Ausnahmezustand. Mutationen aus Großbritannien und Südafrika haben die Ausbreitung einer dritten Welle begünstigt. Zweifelsfrei stehen wir auch im April 2021 vor großen Herausforderungen: die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, steht hierbei vorne an. Dennoch dürfen wir die enormen sozialen und wirtschaftlichen Folgen nicht vergessen, die jetzt schon bestehen und durch weitere Lockdowns und einen Stillstand im Land immer verheerender werden. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Bundesregierung endlich ein Regelungskonzept vorlegt, dass bundeseinheitlich klar die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen einzelner Maßnahmen beschreibt. Die Freien Demokraten hatten schon im letzten Jahre einen Entwurf für eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Informelle Treffen zwischen der Kanzlerin und Ministerpräsidenten, die das demokratisch gewählte Parlament nur zur Kenntnis nahmen kann, hat es zu lange gegeben. Der Entwurf der Bundesregierung aber enthält erhebliche Mängel. Auf einige möchte ich hier hinweisen. 

1. Wir wissen heute deutlich mehr über das Virus aus noch vor einem Jahr. Die Erfahrungen aus den vergangenen Monaten werden von der Bundesregierung aber nur unzureichend berücksichtigt. Vom Einzelhandel beispielsweise gehen unter der Einhaltung der von Hygienemaßnahmen kaum Infektionsrisiken aus. Maßnahmen, wie neue Lockdowns lassen das außer Acht. Der Handel muss mit Teststrategien wieder öffnen dürfen. Gleiches gilt für die Gastronomie, Kultur, Sport und viele weitere!

2. Die 7-Tage-Inzidenz und der 100er-Schwellenwert als alleinige Entscheidungskriterien sind überholt. Bei einem Infektionsausbruch in einem Betrieb kann diese Inzidenz demnach in die Höhe gehen und somit einen ganzen Landkreis lahmlegen, auch wenn alle betroffenen Personen sofort nachverfolgt und in Quarantäne gesetzte werden können. Außerdem werden durch die Ausweitung der Testkapazitäten heute viele Menschen ohne Symptome positiv auf Covid-19 getestet, die vorher durch das Raster gerutscht wären. Deswegen sollten Testkapazitäten, der Anteil der Positivbefunde, die Auslastung des Gesundheitssystems und die Unterscheidung zwischen Cluster-Ausbruch oder diffusem Infektionsgeschehen entscheidend für eine Beurteilung sein. Das wird im Übrigen auch von Praktikern des Landkreistages – den Verantwortlichen auf kommunaler Ebene- bemängelt. Deswegen ist es auch bedauerlich, dass die Bundesregierung plant die Schulen jetzt schon bei einer Inzidenz von 165 (anstatt der geplanten 200) zu schließen. Hier werden andere Faktoren leider wieder nicht mit einbezogen. Wir als Freie Demokraten wünschen uns an dieser Stelle innovative Alternativen (wie zum Beispiel Luftfilter), denn Schulen stellen keine besonderen Infektionsherde dar. Die Schließungen gehen lediglich zulasten der Schüler und ihrer Bildungschancen.

3. Im Entwurf fehlt eine klare Aussage, welche Rechte geimpften Personen zurückbekommen. Außer leichten Freiheitseinschränkungen, wie Maskenpflicht und Einhaltung der Abstandsregelungen müssen Grundrechtseinschränkungen zurückgenommen werden. Wenn von geimpften Personen keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, darf diesen Menschen die Grundrechte nicht ohne Begründung entzogen werden. Auch wenn wir nur langsam vorankommen: jeden Tag werden mehr Menschen geimpft. Daher brauchen wir hier eine gesetzliche Regelung.

4. Nächtliche Ausgangssperren sind kein probates Mittel zur Eindämmung von Infektionen. Sie tragen nicht dazu bei das Infektionsrisiko merklich zu senken. Jemandem das Joggen oder Spazierengehen zu verbieten ist und bleibt eine unverhältnismäßige Freiheitseinschränkung. Gerichte haben dies mit ihren Urteilen deutlich gemacht. Der wissenschaftliche Beirat der französischen Regierung hat sogar festgestellt, dass die zweimonatigen nächtliche Ausgangsperren nicht zu einer Senkung der Infektionszahlen beigetragen haben und daher nicht als sinnvolle Mittel in der Bekämpfung der Pandemie genutzt werden können. Daher ist es begrüßenswert, dass die Bundesregierung hier bereits Lockerungen in Aussicht gestellt hat, hält allerdings weiterhin an dem unangebrachten Mittel fest.

Die Bundesregierung ignoriert diese Aspekte komplett und weigert sich von unseren Nachbarländern zu lernen.  Auch hat es die Bundesregierung verpasst, bestehende verfassungsrechtliche Bedenken durch Anpassungen des vorliegenden Entwurfes zu auszuräumen. Das Infektionsschutzgesetz wird den unterschiedlichen Lebensrealitäten nicht gerecht und berücksichtigt wissenschaftliche Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen nur unzureichend. Die Freien Demokraten werden dem vorliegenden Entwurf deswegen nicht zustimmen.

Herzliche Grüße 

Gyde Jensen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Brands,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich kann Ihr Anliegen sehr gut nachvollziehen.

Das Kabinett hat am Dienstag letzter Woche die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die der Bundesregierung mehr Durchgriffsrechte verschaffen soll.

Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass wir Freien Demokraten diesem Gesetzesentwurf nicht zustimmen werden, da es verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig und epidemiologisch teilweise noch nicht einmal wirksam ist. Darüber hinaus weist der Entwurf enorme Verfahrensfehler auf. 
Das betrifft u. a. die starre Fokussierung der Bundesregierung auf die 100er-Inzidenz. Wir sind der Meinung, dass der nackte Inzidenzwert zu unzuverlässig ist, um das Pandemiegeschehen sowie die Lage vor Ort zu skizzieren. Dieser politisch festgelegte Richtwert ist zudem epidemiologisch unbegründet und rechtfertigt daher in keiner Weise die massiven Grundrechtseinschränkungen.
Wir Freien Demokraten fordern stattdessen, dass die Bundesregierung ihren Fokus auf ein Kriterien-Raster setzen soll, das mehr und zuverlässigere Werte wie u. a. die Auslastung der Intensivmedizin sowie die Positivquoten an der Gesamtzahl der Tests berücksichtigt. Anhand dieser Daten können dann die entsprechenden Maßnahmen bemessen werden. Darüber hinaus haben wir bereits vor Wochen einen Stufenplan mit bundesweiten Wenn-Dann-Regeln gefordert (https://www.fdp.de/mit-sieben-stufen-aus-dem-lockdown).

Im Gegensatz zur Bundesregierung bezieht unser Vorschlag allerdings die konkrete Lage vor Ort mit ein, anstatt auf pauschalen bundesweiten Lockdowns zu beharren.
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes der Bundesregierung beinhalten außerdem bundesweite nächtliche Ausgangssperren. Diese Maßnahme erachten wir als in hohem Maße unverhältnismäßig und zudem wirkungslos zur Bekämpfung der Pandemie. Wenn ein geimpftes Paar daran gehindert wird, einen Abendspaziergang zu machen, dann hat das keine Auswirkung auf das Infektionsgeschehen, allerdings massive Einschränkungen von Grundrechten zur Folge.

Die Bundesregierung verpasst es außerdem, die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse zur Pandemiebekämpfung zu berücksichtigen und fährt nach über einem Jahr Corona noch immer den Kurs des Stillstands: Es werden keinerlei Möglichkeiten für Ausnahmen bei negativem Schnelltest, Geimpften oder infektionssicheren Handelskonzepten wie Click und Collect geschaffen.
Wir Freien Demokraten sind zudem der Auffassung, dass die Bundesregierung endlich zwischen Maßnahmen in Innenräumen und im Freien unterscheiden muss, da sich die Ansteckungsgefahr erheblich unterscheidet. Das fordert auch die Gesellschaft für Aerosolforschung. So ist in Innenräumen das Ansteckungsrisiko weitaus höher als im Freien. Aus diesem Grund sollten zum einen Raumluftreiniger und Filter überall dort installiert werden, wo sich Menschen länger in geschlossenen Räumen aufhalten (z. B. in Wohnheimen, Schulen, Alten-und Pflegeheimen, Betreuungseinrichtungen, Büros). Zum anderen muss ermöglicht werden, dass im Umkehrschluss möglichst viele Aktivitäten nach draußen verlagert werden können, da dort das Ansteckungsrisiko praktisch nicht vorhanden ist. 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die neu eingefügte Einbindung des Parlaments in der Gesetzesänderung zu vage gehalten ist. So enthält er zwar eine Zustimmungspflicht des Parlaments, diese Pflicht ist allerdings an eine sehr kurze Frist gebunden. Die Folge in der Praxis wird vermutlich sein, dass jedes Mal die Zustimmung des Parlaments fingiert sein wird, wenn eine solche Verordnung kurz nach einer regulären Sitzungswoche erlassen wird. Das provoziert, dass solche Entscheidungen dann ohne parlamentarische Beratung zu der Rechtsverordnung stattfinden werden. 
Wir sind der Meinung, dass nach mittlerweile 14 Monaten Pandemiegeschehen eine Fortsetzung der Politik des Stillstands nicht mehr tragbar ist. Wir fordern stattdessen die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen zu nutzen. Dazu zählen endlich testbare Öffnungsstrategien umzusetzen, Raum für Modellprojekte zu ermöglichen sowie den Geimpften die Rückkehr zu ihren Grundrechten zu garantieren.
Lassen Sie mich Ihnen nochmals versichern, dass wir Freie Demokraten aus genannten Gründen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes in dieser Form ablehnen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen die Position und Arbeit der FDP-Bundestagsfraktion näherbringen konnte und möchte Ihnen versichern, dass wir Freien Demokraten den weiteren Weg in diesem Sinne begleiten werden.

Für die nächsten Wochen wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen viel Kraft und vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen


Bernd Reuther

AfD

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Brands,


Die Fraktionsvorsitzenden der AfD im Deutschen Bundestag, Frau Dr. Alice Weidel und Herr Dr. Alexander Gauland fordern den Verzicht auf die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und haben dazu wie folgt Stellung genommen:

„Die AfD-Fraktion lehnt den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. Dieses Gesetzesvorhaben untergräbt die föderale Architektur der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, die grundgesetzlich garantierte Zuständigkeit der Bundesländer im Kampf gegen Corona zu beschneiden und dadurch den Föderalismus zu unterhöhlen.“ Wir halten die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes nicht nur für einen Freibrief, sondern für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt. Denn diese 4. Änderung des IfSG schränkt die Möglichkeit der Bürger zunehmend weiter ein, sich vor Gericht gegen unangemessene und überzogene Maßnahmen der Bundesregierung zu wehren.
Die willkürliche Festlegung von Inzidenzzahlen sind nicht als Grundlage für massive und automatische Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte geeignet. Die Bundesregierung maßt sich Kompetenzen an, die ihr nicht zustehen, um von ihrem offenkundigen Versagen – etwa bei der Impfstoffbeschaffung und dem schleppenden Schutz der Bevölkerung – abzulenken. Wir halten es für nicht hinnehmbar, dass diese Bundesregierung demokratische Grundprinzipien beschädigt, weil sie nicht davon ablassen kann, sich an ihrem gescheiterten Dauer-Lockdown festzuklammern.

In meiner Funktion als gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion habe ich mich in einer Pressemitteilung vom 14. April 2021 dazu ergänzend wie folgt geäußert: 
„Mit dem nun geplanten neuen Paragraph 28b im IfSG sind weitere gravierende und nicht hinnehmbare Beschränkungen oder deutlich gesagt Aberkennung von Grundrechten durch bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen vorgesehen. Für Landkreise und Bundesländer heißt das, deren Befugnisse und Ermessensspielräume werden ihnen genommen durch einen weiteren Ermächtigungsparagraphen für die Bundesregierung.“ 

Gerechtfertigt wird dies durch SARS-CoV2-Inzidenzwerte von über 100 in drei aufeinander folgenden Tagen. Die Durchführung ist schematisch vorgeschrieben und unabhängig von besonderen regionalen Gründen für den Inzidenzwert in einem Landkreis einzuhalten. Vorgesehen sind abendliche und nächtliche Ausgangssperren sowie tief greifende Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung. 
Des Weiteren will die Bundesregierung mit dieser Gesetzeserweiterung die Kontrolle über private Treffen erhalten. Dazu wird durch die Bundesregierung formuliert: „Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person teilnehmen und eine Höchstzahl von fünf Personen nicht überschritten wird.“ Damit und mit den geplanten Ausgangssperren, welche zwischen 21 Uhr bis 5 Uhr den Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, würden totalitäre Verbote an willkürlich gesetzten Inzidenzwerten ausgerichtet, in ein Gesetz gegossen. 
Außerdem vorgesehen sind Verbote der Öffnung von Gastronomie und Betriebskantinen, Verbot touristischer Übernachtungsangebote, Untersagung von Geschäftstätigkeit und Berufsausübung für eine Vielzahl von Selbstständigen beziehungsweise Unternehmen sowie Verbote von Freizeitbeschäftigungen, Sport- und Kulturveranstaltungen. 

Bei Zuwiderhandlung drohen wegen Ordnungswidrigkeit Geldbußen bis 2.500 Euro. Privater Sport soll nur noch allein oder mit einem anderen Mitglied des Haushalts ausgeübt werden dürfen. 
Für dann betroffene Landkreise bedeutet dies eine langfristige Entrechtung ihrer Bewohner – alles gerechtfertigt mit dem Infektionsschutzgesetz, einem Gesetz, das eigentlich den Gesundheitsschutz regeln soll. 
Bei Inzidenzwerten ab 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen soll ab dem übernächsten Tag für Bildungseinrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt werden. Kamen vonseiten der Bundesregierung bislang Erklärungen, es solle keine Ungleichbehandlung von Geimpften beziehungsweise Immunisierten und nicht geimpften Menschen kommen, so findet man nun in dem Gesetzentwurf etwas anderes: „Rechtsverordnungen können insbesondere … Erleichterungen und Ausnahmen vorsehen sowie besondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion vorlegen können.“ Die reine Stützung auf die Inzidenzwerte zur Beurteilung der Ausbreitung ist nicht tauglich, um derartige Ge- und Verbote und Aberkennung von Grundrechten zu rechtfertigen.

Die Ermittlung dieses Wertes hängt stark von der Anzahl der Tests in einem bestimmten Landkreis ab wie auch von den Anlässen der Tests und deren Auswertung, welche noch immer nicht standardisiert ist. 
Es ist keine Vergleichbarkeit gegeben zwischen Kreisen mit einer hohen Anzahl von Testungen und anderen, in denen weniger im Verhältnis zur Bevölkerungszahl getestet wird. Dazu kommt, dass der Anlass der Testungen eine gewichtige Rolle spielt, also die Teststrategien der jeweiligen Landkreise. Grundsätzlich schlagen sich immer die falsch-positiven Ergebnisse statistisch desto stärker nieder, je höher die Anzahl von Testungen ist, unabhängig von dem Testanlass. Negative Testergebnisse – durch Schnelltests oder auch PCR-Tests – werden nicht in Berechnungen beziehungsweise statistische Bewertungen einbezogen. 
Werden bei einer hohen Anzahl von Testungen selbstverständlich mehr Positivergebnisse gefunden, stellt man diesen aber nie das Zahlenverhältnis der negativen Ergebnisse gegenüber.

Mit den derzeitigen Ermittlungsverfahren für die offiziell bekannt gegebenen Inzidenzwerte, welche in vielen deutschen Landkreisen deutlich über 100 liegen, trotz wochenlangen „Lockdowns“ mit Ge- und Verboten hätte man in Verbindung mit dem neuen § 28b die Voraussetzungen für „Dauer-Lockdowns“ in weiten Teilen Deutschlands geschaffen. 
Es drängt sich der Eindruck auf, die Bundeskanzlerin will die leidigen Konferenzen mit den Ministerpräsidenten und ihre immer häufiger damit verbundenen Niederlagen endlich umgehen, indem der Bund einen gesetzlichen Rammbock gegen die Länderbefugnisse schafft. 
Die AfD wird diesen weiteren Vorstoß gegen unsere Grund- und Freiheitsrechte entschieden ablehnen, wie auch schon die vorangegangenen Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes.

Ich hoffe, wir konnten Ihnen unsere Position zu dieser geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes hinreichend darlegen.


"Falls Sie über meine politische Arbeit auf dem Laufenden bleiben möchten, dann registrieren Sie sich doch auf meiner Website (rainer-kraft-mdb.de) für meinen Infobrief. Wenn Sie auf Facebook sind und meiner politischen Arbeit folgen möchten, dann würde ich mich über Ihr "Gefällt mir" freuen! Meine Seite können Sie unter @dr.rainer.kraft in Facebook aufrufen. Falls Facebook nichts für Sie ist, dann können Sie sich auch auf meinem YouTube-Kanal (Rainer Kraft) über meine Arbeit informieren. Sie finden aber auch in Telegram meinen Channel unter https://t.me/TeamKraftimBundestag."


Mit Freundlichen Grüßen

Detlev Spangenberg

Sehr geehrter Herr prof. Dr. Gilbert Brands,

die AfD-Bundestagsfraktion und auch der Herr Abgeordnete Münzenmaier lehnen die erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – IfSG) selbstverständlich ab.
Herr Münzenmaier hat die Corona-Politik der Bundesregierung zuletzt immer wieder scharf kritisiert, wie Sie sich etwa hier anschauen können: https://www.youtube.com/watch?v=NOgu40BkXLg. 
Wie Sie hier sehen können, hat die AfD-Fraktion auch zuvor geschlossen gegen die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=698. 
Erst kürzlich wurde durch unseren Fraktionsvorstand im Deutschen Bundestag der Verzicht auf die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes gefordert. 
Nach Meinung der AfD-Fraktion untergräbt dieses Gesetzesvorhaben die föderale Architektur der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt keinen Grund, die Zuständigkeit der Bundesländer im Kampf gegen Corona zu beschneiden und dadurch den Föderalismus zu entkernen.
Die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes wäre zudem nicht nur ein Freibrief für weitreichende pauschale Grundrechtsbeschneidungen durch die Zentralgewalt, sondern würde auch noch die Möglichkeit der Bürger einschränken, sich vor Gericht gegen unangemessene und überzogene Maßnahmen zu wehren. 
Hier erkennt die AfD-Fraktion auch einen unzulässigen Substanzverlust der grundgesetzlich garantierten Rechtsweggarantie. Die ist nicht hinnehmbar. Die AfD-Bundestagsfraktion stellt sich hier eindeutig vor unsere Bürger und möchte deren Grundrechte gewahrt wissen.
Herr Münzenmaier spricht dabei wohl für die gesamte Fraktion, wenn er Ihnen mitteilt, dass er willkürlich politisch festgelegte und manipulierbare Werte - wie die sogenannten Inzidenzzahlen - nicht als Grundlage für massive und automatische Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte für völlig ungeeignet hält. Sie sind auch hinsichtlich der Grundrechtseinschränkungen der Bürger nicht verhältnismäßig. Herr Münzenmaier lehnt dieses Vorgehen der Bundesregierung grundsätzlich ab und wird all dem gewiss nicht zustimmen. 
Die Bundesregierung maßt sich Kompetenzen an, die ihr nicht zustehen, um von ihrem offenkundigen Versagen abzulenken. Es ist nicht hinnehmbar, dass diese Bundesregierung demokratische Grundprinzipien beschädigt, weil sie nicht davon ablassen kann, sich an ihrem gescheiterten Dauer-Lockdown festzuklammern. 
Herr Sebastian Münzenmaier und auch die gesamte Fraktion der Alternative für Deutschland werden diese Gesetzesänderung scharf ablehnen und diese politisch und juristisch bekämpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Abgeordnetenbüro Sebastian Münzenmaier

Nein zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Am Dienstag hat Merkels Schreckenskabinett die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, wie erste Medien berichten.

Seit Tagen erreicht meine Kollegen und mich erneut eine enorme Flut an Schreiben von wachen Bürgern, die sich zutiefst besorgt über diesen neuerlichen Angriff auf Demokratie und Föderalismus zeigen.

Aus diesem Grunde möchte ich an dieser Stelle noch einmal hervorheben: Selbstverständlich werde ich und sicher auch meine Kollegen in der AfD-Fraktion konsequent und aus tiefster Überzeugung GEGEN die beabsichtigte Änderung stimmen.

Nach wie vor und jetzt erst recht gilt: Nein zu Merkel bedeutet Ja zur Demokratie!

Der Begriff „Bundes-Notbremse“ (Achtung: Framing) ist bewusst irreführend, denn Merkel bremst hier weniger das Virus - von dem 99,8 % der gesamten Bevölkerung schlichtweg nicht betroffen sind - als vielmehr erneut unsere parlamentarische Demokratie aus.

Angesichts des bisher einheitlichen Treibens der "Neuen Einheitspartei Deutschlands (NED)" ist es realistisch, dass auch der Deutsche Bundestag zustimmen wird – leider ist die AfD-Fraktion üblicherweise die einzige Stimme der Opposition.

Es gäbe an dieser Stelle weitaus mehr Punkte im Detail zu kritisieren – alleine die Aushebelung unseres Föderalismus war bisher unvorstellbar und würde ein eigenes Kapitel beanspruchen. Testpflicht für Schulkinder, Testpflicht für Arbeitnehmer (auf Kosten der ohnehin massiv gebeutelten Unternehmen), Ausgangssperren – Willkür, Wahnwitz, Wahnsinn!!!

Vor diesem Hintergrund aber ungleich wichtiger: Die Bedeutung der bevorstehenden Bundestagswahl. Wenn sich nicht auf breiter Front die Erkenntnis durchsetzt, dass diese "NED" zunehmend ein schlechtes Abziehbild von Demokratie anstrebt und zu diesem Zweck offenkundig zu allem bereit ist, dann muss man für die Zukunft unseres Landes schwarz sehen.

+++ Aktuell, aus dem Bundestag +++
Die AfD hat erzwungen, dass die geplante Änderung der Gesetze nur auf dem ordnungsmäßigen Weg, der durch die Geschäftsordnung vorgegeben ist, gegangen werden darf.

Die Bundes-Regierung wollte die zahlreichen Änderungen für den "Bundes-Lockdown" im Eiltempo durchsetzen. Wir bestanden auf dem gesetzlich vorgegebenen Verfahren.

Die AfD hat den Fristverzicht, zu dem alle anderen bereit waren, verweigert.

Die Bundesregierung kann dementsprechend ihre Änderungen erst am Freitag ins Parlament einbringen.

Und ein Beschluss ist jetzt frühestens am Mittwoch nächste Woche im Deutschen Bundestag möglich.
Schaun mer mal.

An dieser Stelle sei hier auch noch einmal auf die soeben vom Bundesparteitag in Dresden beschlossene „Corona-Resolution“ verwiesen:
https://www.afd.de/bundesparteitag-in-dresden-beschliesst-corona-resolution/?fbclid=IwAR1uL4vaQirq1qOFXIhuHmDKjKZEi_dH83QxxFZBa5VRzQfrxBhZAw5IbeA

Ich grüße Sie freundlich
Ihr

Sehr geehrter Herr/ sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht und das politische Interesse am aktuellen Geschehen in unserem Land.

Schon die ersten drei Bevölkerungsschutzgesetze haben das Bundesministerium für Gesundheit sowie die  Bundesregierung ermächtigt, u.a. Verordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages zu veranlassen. 

Das nun vierte Bevölkerungsschutzgesetz zielt darauf ab, unter Berufung auf das neue Corona-Virus weiter einschneidende  Grundrechtseinschränkungen zu beschließen, um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS CoV-2 einzudämmen und die einzelnen Bundesländer zu entmachten. So sind bundeseinheitliche Maßnahmen ab einem Inzidenzwert von 100 vorgesehen: nächtliche Ausgangssperren, weitere Kontaktbeschränkungen und Schließungen von Einzelhandel, Gastronomie, Schulen und Kindergärten. Ebenso soll die Regierung via Rechtsverordnung ermächtigt werden, Gebote und Verbote zur Bekämpfung von Krankheiten, die durch Covid19 verursacht werden, im Alleingang zu erlassen. Eine zeitliche Begrenzung des Gesetzes ist nicht vorgesehen, sie richtet sich lediglich nach dem Zeitrahmen der aktuell gültigen pandemischen Lage.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die im Grundgesetz garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechte, wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Berufsausübung, Reise- und Bewegungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung, erheblich eingeschränkt und die Länder in ihrer Gesetzgebung entmachtet, was wir ablehnen. Die bisherige Bewältigung der Corona-Pandemie zeigt, dass Maßnahmen wie die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes notwendig sind; dies rechtfertigt aber nicht diese massiven Einschränkungen der Grundrechte. 

Das Katastrophen- und Krisenmanagement in unserem Land ist eine einzige Tragödie. Seit über einem Jahr treten wir nun auf der Stelle, die Menschen werden mit Durchhalteparolen hingehalten und eine zwingend notwendige Pandemie-Strategie ist nicht erkennbar. Pleiten, Pech und Pannen, so lässt sich das letzte "Corona-Jahr" zusammenfassen. Noch immer erleben wir überlastete und unterbesetzte Gesundheitsämter, die zugelassenen Corona-Schnelltests zum Schutz von Hochrisikogruppen werden immer noch nicht flächendeckend angewendet, die Corona-WarnApp ist der größte Flopp überhaupt und das Impfmanagement gleicht einer Katastrophe. Präventive Maßnahmen sucht man in dieser Pandemiezeit leider vergeblich, genauso wie den schnellen Fortschritt in der Digitalisierung.
Die AfD fordert bereits seit Februar 2020 die Einführung eines gestuften Pandemie-Rastermanagement. Dass man so der Pandemie tatsächlich entgegenwirken kann, zeigen Länder wie z.B. Russland, China oder Südkorea. Einen längerfristigen Lockdown brauchte es dort nicht, um die Lage in den Griff zu bekommen, denn dort setzte man bereits ein Rastermanagement als langfristige wirksame Maßnahmen um, sodass das normale Leben, unter dem Schutz der Risikogruppen, weiter läuft.
Ich werde auch dieses "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" ablehnen!

Bei weiteren Fragen stehen wir selbstverständlich weiter zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Büro Dr. Robby Schlund

Sehr geehrter Herr Brands,

wie im vergangenen Jahr, als das Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit Corona zum ersten Mal geändert wurde, erreichen mich viele Briefe und Nachrichten besorgter Bürger – so auch von Ihnen. Dafür danke ich Ihnen sehr herzlich. Leider gehören Sie wie auch ich noch zu einer Minderheit, die dem Regierungswahn trotzt. 

Das ist umso wichtiger, als unser Land seit mehr als einem Jahr in fortgesetzter Schockstarre gehalten wird. Ja, es gibt das Virus, doch die von der sogenannten Ministerpräsidentenkonferenz unter Leitung der Bundeskanzlerin verordneten Maßnahmen waren zu keinem Zeitpunkt angemessen, verhältnismäßig oder gar sinnvoll. Ja, es gibt schwere Verläufe der Covid-19-Erkrankung, doch das berechtigt nicht dazu, ein ganzes Land herunterzufahren. Und ja, das Virus verbreitet sich, doch Masken- und Distanzgebote sind hier nicht hilfreich.

Wer wissen will, wozu Corona wirklich dient, braucht nur einen Blick in den Entwurf des Vierten Merkelschen Schutzgesetzes werfen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um den Umbau der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Prinzipien wie der Föderalismus sollen ausgehebelt, Grundrechte weiter eingeschränkt und Ausgangssperren ausgesprochen werden können – und zwar direkt vom Kanzleramt aus.
 
All dem liegt ein willkürlicher sogenannter „Inzidenzwert“ zugrunde. Grundlage hierfür sind  widersprüchliche Analysen, tendenziöse Kommentare in Politik und Medien sowie auf Bestellung gelieferte Erklärungen willfähriger Mediziner und Wissenschaftler. Derweil lebt es sich – insbesondere in Kreisen von Politikern der Regierungsparteien – ganz gut von der Corona-Krise. Gleichzeitig blutet der Mittelstand als tragende Säule unseres Wohlstandes aus, Existenzen werden zerstört und Familien an den Rand des Ruins getrieben.

Bürger mit Vorbehalten gegenüber der staatlicherseits verkündeten Meinung werden als Corona-Leugner diffamiert. Überhaupt wurde im Zuge der Corona-Krise eine nie da gewesene Hetzkampagne gegen Andersdenkende und -handelnde entfacht. Das System duldet keinen Widerspruch. Einer Diktatur gleich werden daher Freiheitsrechte eingeschränkt: Neben der Freiheit der Person (Art. 2 GG), der Freizügigkeit (Art. 11 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) soll nun auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) eingeschränkt werden können. So lassen sich Test- und Impfpflicht durchsetzen.

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Mit dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ wurde am 23.03.1933 die deutsche Republik durch eine Diktatur ersetzt. Das Ergebnis ist bekannt. Schon mit dem dritten und nunmehr erst recht mit dem „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist der Übergang zu Willkürherrschaft und Zerstörung Deutschlands absehbar!

Das muss durch die Vertreter des Souveräns im Parlament verhindert werden! So uns das nicht gelingt-und davon ist leider auszugehen- müssen wir unseren gemeinsamen Protest bei jeder Gelegenheit, an jedem Ort, in jeder Debatte unmissverständlich zum Ausdruck bringen und auf die Straße tragen.     
 
Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag stellt sich dem Machtwahn der Regierungsparteien und der sie unterstützenden Faktionen entgegen. Selbstverständlich werde ich gegen ein „Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite“ stimmen. Sie aber bitte ich bei den anstehenden Wahlen der einzigen wirklichen Oppositionspartei, der AfD, ihre Stimme zu geben.


Kämpferische Grüße aus dem Deutschen Bundestag

Ihr Frank Magnitz

Sehr geehrter Herr Brands,

ich kann Ihnen mitteilen, dass ich definitiv gegen jedwede Verschärfung der Einschränkung unserer Grundrechte stimmen werde. 
Die Bundesregierung ist dabei, die Axt an unsere gut bewährte föderale Staatsarchitektur zu legen. Das gehört angeprangert, idealerweise verhindert. 
Die willkürliche Festlegung von Inzidenzzahlen ist nicht als Grundlage für massive und automatische Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte geeignet. 
Die Bundesregierung maßt sich Kompetenzen an, die ihr nicht zustehen, um von ihrem offenkundigen Versagen – etwa bei der Impfstoffbeschaffung und dem schleppenden Schutz der Bevölkerung – abzulenken. 
Wir halten es für nicht hinnehmbar, dass diese Bundesregierung demokratische Grundprinzipien beschädigt, weil sie nicht davon ablassen kann, sich an ihrem gescheiterten Dauer-Lockdown festzuklammern.
Leider ist zu befürchten, dass die Koalition mit den aktuellen Mehrheiten dem verfassungswidrigen Vorgehen zum Durchbruch verhilft. Als AfD-Bundestagsfraktion werden wir nach Kräften dagegen opponieren. 

Bei Rückfragen können Sie sich gern jederzeit an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Siegbert Droese, MdB

Sehr geehrter Herr Brands,

die AfD-Bundestagsfraktion hat schon der ersten Ausrufung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite im März 2020 nicht zugestimmt und bereits mehrfach die Rücknahme dieser gefordert. Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite bestand nie und besteht auch heute nicht. 
Die AfD-Bundestagsfraktion hat gegen das Infektionsschutzgesetz vom 18.11.2021 gestimmt. Mit einer Aktion während der Debatte im Bundestag, bei der auf die freien Plätze Plakate von der Titelseite des Grundgesetzes mit Trauerflor und dem Datum 18.11.2020 gestellt wurden, haben wir unmissverständlich deutlich gemacht, was wir von der Änderung des Infektionsschutzgesetzes halten. Mehrere Abgeordnete der Fraktion waren bei den Demonstrationen rund um den Reichstag vor Ort. Ich wurde sogar von der Polizei festgenommen und auf brachiale Weise zu Boden gebracht. 
Wir versichern Ihnen, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun werden, um die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, welche einen neuerlichen Angriff auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung darstellt, zu verhindern. Auf jeden Fall werden wir gegen dieses Gesetz stimmen. 

Beste Grüße 


Karsten Hilse, MdB

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Brands,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. 

Sie vermuten richtig.
Als Rechtsanwalt teilt Herr Jacobi Ihre Bedenken.

Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag lehnt die von der Bundesregierung geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. 
https://afdbundestag.de/weidel-gauland-infektionsschutzgesetz-untergraebt-demokratische-grundprinzipien/


Sachverständigen-Anhörung bestätigt AfD-Kritik am Infektionsschutzgesetz:
https://afdbundestag.de/spangenberg-sachverstaendigen-anhoerung-bestaetigt-afd-kritik-am-infektionsschutzgesetz/


Herr Jacobi hat im Rechtsausschuss entsprechend abgestimmt und wird das auch im Plenum tun. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Brands,

haben Sie vielen Dank für Ihre Email, auf die ich gern wie folgt eingehen möchte:

Selbstverständlich werde ich gegen ein Gesetz der Bundesregierung, mit dem die Lockdown-Maßnahmen noch weiter verschärft und um starre Verbots- und Schließungsvorgaben für ganz Deutschland ergänzt werden sollen, stimmen. 

Es ist nur zu durchschaubar, dass es der Bundesregierung und den Ländern tatsächlich vor allem darum geht, den Rechtsschutz zu erschweren. Zahlreiche Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte haben in der Vergangenheit rechtswidrige Vorschriften der Länder bzw. der Kreise gekippt. Insbesondere eine nächtliche Ausgangssperre hatte das OVG Lüneburg erst kürzlich für rechtswidrig erklärt. Dennoch wollen die Regierungen diese unzulässige Vorgabe nun bundesgesetzlich verankern.  Über die Rechtswidrigkeit eines Bundesgesetzes könnte dann nur noch das Bundesverfassungsgericht urteilen, was den effektiven Rechtsschutz gegen staatliche Willkürmaßnahmen deutlich erschwert.
 
Außerdem bin ich der Ansicht, dass gerade die Bundesregierung, die Initiatorin des Gesetzes ist und sich darin eine eigene Kompetenz zum Erlass von Verordnungen geben möchte, seit einem Jahr in der Corona-Krise vollständig versagt. Weder bekommt sie es hin, die "Corona-Hilfen" rechtzeitig an die Berechtigen auszuzahlen, noch Risikogruppen wirksam zu schützen, geschweige denn das Einschleppen des Virus und seiner Mutationen nach Deutschland zu verhindern, obwohl das ihre vorrangige Aufgabe nach dem Gesetz wäre. Nach einem Jahr mit dem Corona-Virus ist sie noch nicht einmal in der Lage, gezielt Infektionsgeschehen zu verhindern, sondern ist immer noch der Ansicht, dass die Menschen zu ihrem Schutz nur weggesperrt, vereinzelt und vielfach um die Grundlage ihres eigenständigen Broterwerbs gebracht werden müssten. Das ist die totale Bankrotterklärung unserer Bundesregierung, der deshalb keinesfalls weitere Macht zufallen darf. 

Wie willkürlich das Infektionsschutzgesetz ist, wird bereits daran deutlich, dass eine dort noch vor wenigen Monaten eingefügte Infektionszahl von 50, ab der die härtesten Maßnahmen gelten sollten, nun auf 100 hochgesetzt werden soll. Inzidenzzahlen, die beliebig durch Hoch- und Zurückfahren der Tests manipulierbar sind, können ohnehin niemals verfassungskonform Grundlage eines Gesetzes sein.

Erschreckend ist auch, dass die Bundesregierung offensichtlich überhaupt keinen Wert auf unterschiedliche wissenschaftliche Erkenntnisse, wie beispielweise kürzlich die Stellungnahme der führenden Aerosolforscher, legt. Statt sich, wie sich das in einer Demokratie gehört, pluralistisch mit vielen Argumenten auseinanderzusetzen, sucht sie erkennbar nur nach Ja-Sagern, die ihre politischen Vorgaben stützen sollen. Das alles erinnert mich inzwischen mehr an sozialistische Systeme, wie die zum Glück untergegangene DDR, und nicht mehr an unsere freiheitlich demokratische Grundordnung.  

Sie können auf die Ablehnung der beabsichtigen Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch mich und die gesamte AfD-Fraktion vertrauen. 

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Ehrhorn, MdB