Gemeinnützige und andere Vereine

Das privatwirtschaftliche Pendant zu den im letzten Beitrag diskutierten Räten sind Vereine, besonders solche gemeinnütziger Art.

Einen Verein zu gründen ist nicht sonderlich kompliziert. Ein paar Leute tun sich zusammen, beschließen eine Satzung und reichen diese beim Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts ein. Sofern ein paar allgemeine Regeln eingehalten werden, wird der Verein eingetragen und kann seine Tätigkeiten aufnehmen.

Wer noch ein Übriges tun will, stellt beim zuständigen Finanzamt den Antrag auf Gemeinnützigkeit des Vereins. Dazu darf der Zweck des Vereins nicht im Erzielen von Gewinnen bestehen und die Vereinsziele müssen für irgendeine gesellschaftliche Gruppe von Interesse sein. Das ist sehr allgemein formuliert, weshalb es den meisten Vereinen nicht schwer fällt, auch den Gemeinnützigkeitsstatus zu erhalten, wenn sie es darauf anlegen. Der Verein hat dann Anspruch auf gewisse staatliche Unterstützung (Sportvereine können z.B. Sportstätten nutzen), führt seine Geschäfte steuerfrei und kann Spenden einnehmen, die beim Spender steuermindernd von den Einnahmen abgezogen werden können. Welchen Umfang die Geschäfte haben, ist mehr oder weniger belanglos; das Gericht erwartet nur die Durchführung der satzungsmäßigen Versammlungen und das Finanzamt prüft ab und zu, ob sich der Verein daran hält, keinen Gewinn zu erwirtschaften.

Einmal im Besitz der Gemeinnützigkeit ist diese kaum abzuerkennen. Die Deutsche Umwelthilfe DUH beispielsweise ist im Großen und Ganzen ein Abmahnverein, auch wenn sie eher durch Fahrverbotsdurchsetzung aufgefallen ist. Kleinste Vergehen wie die falsche Schriftgröße oder das vorübergehende Parken eines Kundenfahrzeuges auf einem für das Parken von für den Verkauf vorgesehenen Fahrzeugen Stellplatz werden großzügig mit einigen Tausend Euro Abmahngebühren geahndet. Natürlich darf die DUH keinen wirtschaftlichen Gewinn machen, darf aber ihre Leute bezahlen. DUH-Mitarbeiter verdienen nach Angaben im Internet zwischen 100.000 und 200.000 € zuzüglich vermutlich ebenfalls recht großzügig bemessener Altersversorgung. Für einen „gemeinnützigen“ Verein sprechen solche Gehälter schon eher für einen wirtschaftlichen Hintergrund des ganzen, zumindest was die Nutznießer der Gehälter angeht, trotzdem ist der Abmahnverein selbst durch die höchsten deutschen Gerichte bislang nicht zu knacken. Was übrigens auch für Attac gilt, dessen Aktionen oft genug jenseits des Randes der Legalität ablaufen.

Vereine müssen weder offen legen, wie sie sich finanzieren, noch wofür sie das Geld ausgeben. Das Finanzamt prüft zwar die Einhaltung der Gemeinnützigkeitsregeln, aber die Details fallen unter das Steuergeheimnis. Die Gehälter der DUH-Mitarbeiter sind wohl eher zufällig bekannt geworden, anderes wie der Umfang sonstiger Einnahmen sowie die Geldgeber sind nicht bekannt. Geldgeber braucht so ein Verein wie die DUH aber schon, denn die Abmahnforderungen können ja mal dürftiger ausfallen und die Prozesse über mehrere Instanzen verschlingen ebenfalls erst einmal Geld, selbst wenn der Prozess schließlich gewonnen wird. Das notwendige Geld wird in Form von i.d.R. anonymen Spenden eingenommen (nur politische Parteien müssen Auskunft über Spenden geben), die der Spender, wie gesagt, im Falle der Gemeinnützigkeit voll von seinem zu versteuernden Einkommen absetzen kann.

Was sollte aber jemanden veranlassen, größere Summen an einen Verein zu spenden? Konstruieren wir mal ein Anwendungsbeispiel, das zeigt, dass es sich nicht nur um Idealisten handelt, die es natürlich auch gibt (siehe Spenden für die Schlepperin und illegale Einschleuserin von gesuchten Schwerstverbrechern, Frau Rackete).

Unternehmer A will eines seiner Produkte promoten, und zwar indirekt, indem er durch Gutachten nachweisen lässt, dass sein Produkt in irgendeinem Zusammenhang gut und die anderer Unternehmen schlecht sind. Dazu könnte er natürlich Institut B beauftragen, das solche Gutachten produziert, was aber das Problem mit sich bringt, dass das Gutachten von B für die Öffentlichkeit wie von A bestellt aussieht, also möglicherweise den gegenteiligen Effekt für A (falsches Gutachten) und B (bestechlich) hat. Obendrein könnte es passieren, dass das Finanzamt ausgerechnet diese Kosten nicht als Betriebsausgabe anerkennt. Doof!

Als Ausweg spendet A an den gemeinnützigen Verein C, der angeblich völlig neutral ist. Das ist zwar etwas mehr Geld, weil C ja ebenfalls profitiert, die Spende ist aber garantiert steuerfrei und bleibt unbekannt. C beauftragt nun „aus öffentlichem Interesse“ B mit dem Gutachten (darf C, weil kein Gewinn erwirtschaftet wird und das zu den Vereinszielen gehört) und veröffentlicht es unter seinem Namen, völlig neutral, versteht sich. A’s Ziel ist erreicht, ohne dass er mit der Sache in Verbindung gebracht wird.

Verschwörungstheorie? So was passiert in der Realität nicht? Nehmen wir mal die DUH und betrachten ein paar Indizien. Der ganze Fahrverbotsklagekram, den die DUH gegen die Interessen der Bürger durchgefochten hat, hat sich in der Hauptsache gegen die deutsche Automobilindustrie gerichtet. Nur VW, Mercedes und BMW (und am Rande Opel) waren betroffen, die Klagen und Urteile haben jedoch weltweiten Schaden am Image der Konzerne angerichtet hat. Spenden in unbekannter Höhe hat die DUH aber auch von Toyota erhalten, dem Konkurrenten von VW um die Nr. 1 in der Welt. Toyota hat sich erst aus der Unterstützung der DUH zurückgezogen, als der Schaden angerichtet war und klar wurde, dass auch Toyota-Kunden letztlich zu den Gekniffenen der Fahrverbote gehören. Beweise sind das natürlich nicht, aber Sinn macht es allemal.

Ab hier wird es noch verschwörungstheoretischer, und wer mag, kann das folgende als Fantasie abtun, sollte aber bedenken, dass mit sehr wenigen Ausnahmen sich alle Fantasien, an deren Ende eine Menge Geld in die Taschen anderer Leute gewandert war, tatsächlich abgespielt haben.

Der DUH-Chef ist – so die Informationen im Internet – auch noch bei einem ähnlichen Laden engagiert (Details unbekannt), der mit einem Londoner Anwaltsverein (kein gemeinnütziger) verbandelt ist. Die Londoner sind ein Global Player und darauf spezialisiert, Großkonzerne bis hin zu ganzen Staaten vor Gericht zu zerren. Wobei das Haupt-Interesse natürlich nicht am Gewinnen des Prozesses besteht, sondern an Vergleichen. Bei Konzernen sind Vergleiche gleichbedeutend mit höheren dreistelligen Millionen bis Milliardensummen, bei Staaten lässt sich aus der Schwächung von Gesetzen auf andere Weise Profit schlagen. Von diesem Londoner Verein wiederum spinnt sich ein Geldfaden zu genau dem Institut, das VW des Betruges überführt hat. Gibt es da Zusammenhänge?

Nun, Messungen haben andere wie der ADAC auch gemacht, aber nichts gefunden. Solche Messungen sind aufwandsmäßig auch eine Hausnummer zu groß für ein Forschungsinstitut, müssen doch nicht nur die Geräte, sondern auch die Fahrzeuge beschafft und sehr komplexe Messungen durchgeführt werden. Alles zusammen deutet darauf hin, dass das Auffliegen von VW möglicherweise kein Zufall war, sondern die Leute sehr genau wussten, welche Modelle sie untersuchen und nach was sie speziell suchen mussten. Vielleicht war es Zufall, vielleicht aber auch ein Whistleblower, der via Interessenvereine die Sache ins Rollen gebracht hat.

Vereine wie die DUH können ihr Treiben natürlich nur durchführen, wenn Gesetze und Vorschriften entsprechend formuliert sind. Das mag teilweise ideologisch begründbar sein, möglicherweise aber auch anders beeinflusst (Lobbyismus). Wie kann man nun willfährige Bürokraten entlohnen? Koffer mit Geld sind out, denn so etwas fliegt heute schnell auf. Ordentlich versteuertes Geld ist besser. „Für Ihre Bestechlichkeit“ ist aber auch ein nicht handhabbarer Text auf Überweisungen. Wie dann?

Auch hier ein Beispiel: Peer Steinbrück hat nicht nur die WestLB-Pleite zu verantworten, er konnte sich sogar mit den Worten „Woher sollte ich wissen, was ich da unterschreibe?“ aus der Affaire ziehen und später Bundesfinanzminister werden. Nach dem Ende seiner Amtszeit verdiente er viel Geld durch Vorträge vor Bank- und Versicherungsvorständen, offiziell mehr als 1 Mio € / Jahr (so genannte Nebeneinkünfte von Abgeordneten). Es kann natürlich sein, dass eine sich selbst so bezeichnende Niete in Finanzsachen in wenigen Jahren so viel Know-How ansammeln konnte, dass er selbst ausgewiesenen Profis noch etwas Neues erzählen kann. Weniger gutmeinende Mitmenschen könnten natürlich auch auf den Gedanken kommen, dass er a) für gewisse geleistete Dienste nachträglich entlohnt wurde oder b) Insiderwissen von sich gab, dass er eigentlich für sich behalten sollte, oder c) immer noch so viele Strippen ziehen konnte, dass damit bestimmte Weichenstellungen bewirkt wurden.

Was nun im Fall Steinbrück auch immer der Grund für die profitablen Vorträge sein sollten, die Methode an sich ist natürlich nicht von der Hand zu weisen. Vorträge, Fortbildungen, Gutachten – Vereine haben es in der Hand, solche indirekten Vergütungen unaufällig und steuerlich völlig korrekt in die Wege zu leiten. Womit sich der Kreis schließt. Und der Beitrag zu Ende ist.