Covid 19-Maskenpflicht – Schriftl. Anfrage an die Bayer-Staatsregierung

Liebe Freunde der Freiheit,

anbei übersende ich euch meine schriftliche Anfrage an die Staatsregierung  zur Anwendung und Wirksamkeit von FFP2-Masken, insbes. auch an Schulen und deren möglichen gesundheitlichen Auswirkungen.

Der Anfrage liegen die Metastudie von Kiesilinski et al. https://www.mdpi.com/1660-4601/18/8/4344/htm sowie die Ausführungen des RKI https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html zu Grunde.

Dazu noch einige ergänzende Erläuterungen und Informationen meinerseits.

Die derzeitige Datenlage zur Wirksamkeit von FFP2-Masken bzgl. der Verhinderung von Ansteckungen mit dem SARSCov2-Virus fasst Wolfgang Wodarg wie folgt zusammen:

“ Für alle Maskenarten gilt: Durch das Anfassen der benutzten, verkeimten Masken werden Aspergillus-Pilze, Bakterien und Viren vermehrt weitergegeben und führen selbst durch geschultes Klinikpersonal vermehrt zu nosokomialen Infektionen. Eine Sammlung von Studien zum Nutzen oder Schaden von unterschiedlichen Masken zeigt sehr deutlich, dass erst seit Frühjahr 2020 Schnellschuss-Studien gepuscht wurden, die den Politikern Argumente für die Maskerade geben sollten. Vorher sahen alle Studien -sogar für den klinischen Gebrauch- einen Infektionsschutz durch Masken nicht gegeben.
Wer jetzt Kindern Masken verordnet, der mutet ihnen schwere mikrobiologische, respiratorische, toxische und vor allem psychische Nebenwirkungen. Das wiegt besonders schwer wegen des fehlenden Nutzens der Masken für Kinder und ihre Gegenüber.“  (https://www.wodarg.com/masken/ )

Bei den Ärzten für Aufklärung findet ihr eine Liste mit derzeit 49 Studien zu Masken mit Kurzbewertungen und Quellenangaben: https://www.aerzte-fuer-aufklaerung.de/masken/

Weitere Ausführungen -auch rechtlicher Art- finden sich z.B. auch unter:  https://netzwerkkrista.de/2022/04/08/koerperverletzung-durch-masken/#III_Fehlender_Nutzen_von_Masken                                                                                                  

Ungeachtet dessen vertritt die bay. Staatsregierung in ihrer Antwort, die ich euch im Anhang auch übersende nach wie vor das politische Narrativ der Wirksamkeit und setzt auch weiterhin auf Maskenpflicht „soweit dies….erforderlich ist“.

Wissenschaftliche Beweise, dass (FFP2-)Masken das Infektionsrisiko in der Bevölkerung und insbes. bei Schulkindern tatsächlich in relevanter Weise vermindern, bleibt die Bayer. Staatsregierung allerdings schuldig. Wie auch, da es eben keine evidenzbasierten Praxisstudien gibt, die dies belegen. Stattdessen behauptet man dreist: „Ohne Masken besteht nach einhelliger wissenschaftlicher Auffassung ein erhöhtes Infektionsrisiko.“

Und bezüglich der Risiken und potentiellen Schäden des Maskentragens ignoriert man offensichtlich sämtliche Erkenntnisse, wie sie etwa auf https://tkp.at/?s=Maske&orderby=relevance&order=DESC&post_type=post zusammenfassend dargestellt werden.

Allerdings fällt auf, dass einschränkend immer darauf hingewiesen wird, dass das „Tragen von zugelassenen FFP-Masken bei gesunden Erwachsenen“ nach Ansicht des RKI „medizinisch unbedenklich“ sei.

Für Menschen mit eingeschränkter Lungenfunktion oder ältere Menschen verweist man lapidar auf die Ausnahmemöglichkeit nach §2 Abs.3 S.1 Nr.2 der 17. BayIfSMV.

Bzgl. einer möglichen künftigen erneuten Maskenpflicht in Schulen belässt man es bei „ultima-ratio“ – Überlegungen. Sinnigerweise verbunden mit der Feststellung, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei, wenngleich der bayer. Ministerpräsident „himself“ anläßlich eines kürzlich stattgefundenen CSU-Parteitages ja festgestellt hat, dass die Corona-Pandemie in eine endemische Phase übergegangen sei.

Wie auch immer, die Staatsregierung verweigert sich letztlich der konkreten Beantwor-tung  entscheidender Fragestellungen zur Maskentragepflicht, die zwangsläufig mit einer staatlich verordneten Tragepflicht verbunden sind:

  1. Wie garantiert der Staat, dass die vom RKI grundsätzlich geforderte „individuelle gesundheitliche Eignung“ bei der Anwendung von FFP2-Masken durch Laien im Alltag „geprüft und sichergestellt“ wird ?
  2. Wie garantiert der Staat, die vom RKI empfohlene ärztliche Begleitung beim Einsatz von FFP2-Masken bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen, insbesondere in den Alten- und Pflegeheimen?

Siehe dazu: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html

Anders ausgedrückt: Die Beantwortung der Staatsregierung zeigt insoweit, dass sie nach meinem Verständnis ihrer Schutzverpflichtung -so wie es sogar das RKI formuliert- weiterhin nicht gerecht wird.

Diese Schutzverpflichtung gilt insbesondere ggü. den Schwächsten unserer Gesellschaft, wie etwa den Alten und Pflegebedürftigen, den Kranken, den (Schul-)Kinder, aber z.B. auch gegenüber dem Pflegepersonal, das diesen Zwangsmaßnahmen einschließlich der nach wie vor gültigen einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesetzt ist.

Ein Staat, der seinen Bürger verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen, hätte explizit zu beweisen, dass diese Maßnahme

  • geeignet und ausreichend wirksam
  • unschädlich und
  • verhältnismäßig ist.

Stattdessen geht die Staatsregierung offenbar in einer Art „Beweislastumkehr“ davon aus, dass der Bürger selbst sich darum bemühen muss, festzustellen, ob er überhaupt individuell gesundheitlich geeignet ist, im Alltag eine FFP2-Maske zu tragen, von der er nicht weiß, ob sie überhaupt wirksam ist und welche potentiellen Schadstoffe sie beinhaltet.

Und scheinbar erachtet es die Staatsregierung weiterhin nicht für sinnvoll oder gar erforderlich,

  • dem Bürger eine Untersuchung anzubieten, die seine gesundheitliche Eignung zum Maskentragen feststellt
  • den Menschen mit bekannten Einschränkungen bzw. in den Alten- und Pflegeheimen verpflichtend ärztlich zu begleiten
  • eigene unabhängige Prüfungen der vielfach in China oder sonstwo zertifizierten Masken durchzuführen
  • eigene valide Studien zur gesundheitlichen und bildungsbeeinträchtigenden Wirkung der Maskenpflicht in den Schulen

zu initiieren, obwohl sie eine erneute weitergehende Maskenpflicht zumindest nicht ausschließt.

Und dies alles, obwohl nun 2 Jahre ins Land gegangen sind und im Prinzip feststeht, dass keine der Zwangsmaßnahmen –auch und schon gar nicht die FFP2-Maskenpflicht– irgendeinen messbaren „Erfolg“ bei der „Bekämpfung“ eines respiratorischen Virus gehabt hat. Lesenswert dazu auch:  https://www.achgut.com/artikel/corona_massnahmen_sie_konnten_wissen_was_sie_tun

Wir wissen von Karl Valentin: „Es ist schon alles bekannt, nur noch nicht allen“.

In diesem Sinne liebe Freunde, tragt es weiter, damit es irgendwann vielleicht auch bei unserer Staatsregierung ankommt, dass es Zeit wird, auf den Pfad der Vernunft zurück zu kehren. Ich hege allerdings größte Zweifel, denn der „Loisl, ehemals Dienstmann am Münchner Hauptbahnhof, vom Herrgott im Himmel auf die Erde nach München zurückgeschickt, um eben dieser Bayer. Staatsregierung die „Göttliche Eingebung“ zu überbringen, sin immer noch im Münchner Hofbräuhaus und trinkt a Maß Bier und noch a maß Bier……….“ Na ich glaube diese Geschichte kennt Ihr ja.


Textbeitrag mit freundlicher Genehmigung von Raimund Swoboda, MdL im Bayerischen Landtag u. Ltd. Polizeidirektor i.R