Bundesverfassungsgericht setzt Art. 20(4) GG in Kraft!

Ein Grundsatz eines Rechtsstaates lautet, dass zur Einschränkungen eines höheren Rechtes sowohl ein Gesetz gehört, das genau spezifiziert, was aus welchem Grund eingeschränkt wird, sowie ein Sachgrund, der vorliegen muss, damit diese Einschränkung eintreten darf.

Das steht u.a. so im GG und wurde in dieser Form bis 2020 von den höchsten Gerichten auch in dieser Form gehandhabt. Seit 2020 ist jedoch festzustellen, dass sich kein Gericht mehr um irgendwelche Sachgründe kümmert, sondern bei Grundrechtsaufhebungen nur Formulierungsmängel in den Einschränkungsgesetzen kritisiert, natürlich nicht, ohne das vorab den Regierungsstellen zuzuleiten, so dass diese spätestens 2 Stunden nach der Urteilsverkündung mit kritikfreien Formulierungen aufwarten und der Unterdrückungszirkus weiter geht. Zusammen gefasst:

De Fakto ist Deutschland sei März 2020 KEIN Rechtsstaat mehr.

Hoffnung war bei vielen wohl das korrupte Bundesverfassungsgericht, dessen oberster Richter neben seinen sonstigen Verfehlungen immer noch krimineller Handlungen beschuldigt wird (Korruptionsvorwürfe), so weit das eruierbar ist. Außer ein paar Querulanten hat es allerdings niemanden gestört, dass jemand oberster Verfassungshüter wird, dessen Vita schon so manchen Pförtnerposten verhindern würde.

Mit seinem letzten Urteil wurde die Bundesnotbremse für verfassungskonform erklärt. Allerdings sollte man sich nicht darüber aufregen – das war schon von vornherein klar und selbst ein anderes Urteil hätte an einer Monaten überholten Regelung nichts mehr korrigiert – sondern mal das Urteil genauer lesen. Es handelt sich nämlich um ein Grundsatzurteil, auf das man sich in der Zukunft berufen kann und das weitere Klagen vor diesem Gericht (und vermutlich fast allen anderen) völlig sinnlos macht. Die Essenz:

De Jure ist Deutschland seit Dezember 2021 KEIN Rechtsstaat mehr und das Grundgesetz ist nur eine unverbindliche Empfehlung ohne Bindungskraft

Was de Fakto bislang galt, hat das Bundesverfassungsgericht also de Jure nun nachgeholt. Ich formuliere mal halbwegs verständlich, was diese böse Karikatur eines Gerichtes geurteilt hat:

  1. Maßnahmen der Regierung sind gerechtfertigt, wenn es eine Prognose ernster Situationen gibt, die mit Hilfe der Maßnahmen abgewendet werden könnten.
  2. Eine nachträgliche Haftung für falsche Maßnahmen aufgrund nicht eingetroffener Prognosen oder Wirkungen ist ausgeschlossen.
  3. Bezüglich der Prognosen orientiert sich die Regierung an den zuständigen Bundesinstituten.

Also im Klartext: die Regierung will eine bestimmte Maßnahme durchführen, beispielsweise eine allgemeine Maskenpflicht, obwohl arbeitsmedizinische und allgemeinmedizinische Kenntnisse sowohl eine Sinnlosigkeit als auch eine Schädlichkeit belegen.

Die Regierung wendet sich an das zuständige Bundesinstitut, hier das RKI. Sie ist gegenüber dem Institut weisungsbefugt und das Institut ist weisungsgebunden. Das RKI erhält die Weisung, eine Prognose zu erstellen, die besagt, dass eine allgemeine Maskenpflicht vorteilhaft ist. Genau so eine Prognose erstellt das RKI. Wenn man sich die Texte durchliest, hat es dabei bis weit in dieses Jahr hinein noch nicht einmal den wissenschaftlichen Konsens verlassen, denn alle Formulierung laufen darauf hinaus, dass eine mögliche Maskenpflicht helfen könnte. Und mehr braucht es für eine Prognose nicht. ¹)

Mit Hilfe der Prognose kann die Regierung nun verordnen, was sie will. Wehrt man sich vor Gericht dagegen, kann ein Urteil demnächst mit einem Verweis auf des Urteil des Verfassungsgerichtes sehr kurz ausfallen: „Die Verordnung ist durch eine Prognose des zuständigen Bundesinstituts abgedeckt“

Durch das Urteil sind die Grundrechte in Abt. I GG nur mehr „unverbindliche Empfehlungen“, die jederzeit vollständig außer Kraft gesetzt werden können, oder genauer: die Aufhebung der bestehenden Außerkraftsetzung wird in das Belieben einiger Polithansel gestellt. Darunter dürfte dann wohl auch die angekündigte Impfpflicht fallen, die nichts anderes als vorsätzliche Körperverletzung und Mord darstellt. Es braucht nur eine bestellte Prognose eines Bundesinstituts, um staatlichen Mord zu legitimieren und gleichzeitig sämtliche Ansprüche im Schadensfall auszuschließen.

De Jure hat das Bundesverfassungsgericht damit das Grundgesetz für ungültig erklärt. Die Konsequenz aus solchem Handeln steht aber auch im Grundgesetz:


Andere Abhilfe wäre

  • ein Parlament, das die Regierung in irgendeiner Form kontrolliert,
  • ein Bundespräsident, der nicht nur Repräsentant, sondern auch erster Hüter der Verfassung ist, denn er kann (und muss) die Unterschrift unter verfassungswidrige Gesetze verweigern,
  • ein Verfassungsgericht, dass sich an der Verfassung und nicht an den Wünschen der Regierung orientiert.

Keine dieser Abhilfen ist nunmehr gegeben. Mit der Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht de Jure Art. 20(4) GG in Kraft gesetzt. Dieses mal ist es allerdings umgekehrt: es bleibt abzuwarten, in wie weit dies auch de Fakto der Fall sein wird.


Die Fälle offenen Lügens seitens des RKI waren zu Beginn relativ dünn gesäht, sind aber inzwischen Standard, weil das alles sachlich nicht mehr zu halten ist. RKI und andere Bundesinstitute lügen inzwischen ganz offen.