Man darf nicht drüber nachdenken: wenn jemand arbeiten will, muss er einen negativen Test vorweisen, wenn er seine Freizeit aus irgendeinem Grund im Betrieb verbringen will, nicht. So sind die Regeln.
Die Testerei stößt vielerorts an ihre Grenzen. Testzentren haben nicht zu den richtigen Zeiten geöffnet, sind überlastet oder gar wegen Corona geschlossen. Im Gegenzug droht der Arbeitgeber mit Entlassung, falls man wegen fehlendem Test nicht erscheint und auch keinen Urlaub mehr hat, den man nehmen kann. Und wenn nicht gleich Entlassung, dann mit Lohnreduzierung.
Muss man sich das gefallen lassen? NEIN!
Gemäß den Drangsalierungsvorschriften der Geisteskranken in irgendwelchen Amtsstuben ist nämlich ein Test in einem öffentlichen Bürgerzentrum nicht notwendig.
Der Test kann ganz unterbleiben, wenn keine physischen Kontakte zu anderen bestehen oder diese ausgeschlossen werden können. Steht so im Gesetz, kann man dort nachlesen (IfSG bzw. Corona-Arbeitsschutzverordung). Das dürfte schon mal auf eine ganze Menge Leute zutreffen, die irgendwo alleine arbeiten, z.B. Montage oder Bereitschaftsdienste. Ist irgendwo etwas abzuholen, lässt sich vermutlich etwas organisieren.
Tests können auch nach dem 4-Augen-Prinzip im Betrieb vorgenommen werden, d.h. man testet sich in Gegenwart des Vorgesetzten oder eines Kollegen, der die Richtigkeit bestätigt. Bis zum Vorliegen eines Testergebnisses genügt das Tragen einer FFP2-Maske. Auch das steht in den Gesetzen/Vorschriften.
Was ist die Folge? Zunächst einmal ist ein geschlossenes Testzentrum höhere Gewalt. Für höhere Gewalt kann ein AG seine Mitarbeiter aber nicht verantwortlich machen. Darüber hinaus ist ein AG verpflichtet, an der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit seiner Mitarbeiter mitzuwirken. Lehnt er die innerbetrieblichen Testmöglichkeiten ab, ist er direkt selbst dafür verantwortlich, wenn sein Mitarbeiter nicht zur Arbeit erscheinen kann. Anstatt Lohnausfall zu befürchten stellt sich in diesem Fall eher die Frage, ob der Arbeitnehmer nicht Anspruch auf Schadensersatz aufgrund des unverantwortlichen Handelns des Arbeitgebers hat.
Wenn ihr Probleme habt, versucht ruhig und sachlich dem Arbeitgeber diese Sachen nahe zu bringen. Wenn er das nicht begreifen will, beauftragt einen Anwalt, das für euch zu tun. Z.B.