Das Messer

Die Messerstechereien ebben nicht ab. In der Qualitätspresse ist fast nichts zu finden, und wenn doch, muss man den Bericht lesen wie ein Arbeitszeugnis. Keine Angabe zum Täter bedeutet Asylant, Täter mit deutschem Pass südländischer Neubürger, deutschstämmig tatsächlich mal einen mit einem Vornamen wir Michael, und dazwischen gibt es noch ein paar Formulierungen, bei denen man raten kann.

In alternativen Medien findet man natürlich um so mehr, und obwohl man manchmal auf die Idee kommen könnte, Ausländer hätten einen Totschlag frei, sind die Gefängnisse verhältnismäßig gut gefüllt. Nun wollen die Innenminister etwas dagegen tun!

Das Mitführen von Waffen=Messern in der Öffentlichkeit soll weitgehend verboten werden.

Das ist mal wieder größtmöglicher Blödsinn. Messer sind in erster Linie Werkzeuge. Das merkte auch ein AfD-MdB an, der am Eingang des Bummeltags ein Taschenmesser aus der Tasche zog, was die linken Esel im Parlament allerdings nicht hinderte, ein großes Gezeter wegen des Mitführens einer Waffe zu veranstalten. Natürlich können Messer auch als Waffe verwendet werden, aber das ist mit der Person verknüpft, die das Messer in der Hand hat, nicht mit einem Messer als Werkzeug. Genauso kann man einen Regenschirm oder einen Schraubendreher als gefährliche Waffe einsetzen. Wenn man ein richtig ekliges Blutbad anrichten will, kann man auch zum Teppichmesser greifen. Das wird aber kaum als Waffe angesehen. Geht es um eine Auseinandersetzung, ist man mit einem Schlagstock oft besser bedient als mit einem Messer, ein wenig Übung vorausgesetzt. Ein Verbot würde also ein Werkzeug betreffen, aber eigentlich den Träger meinen.

Wenn man sich den handelsüblichen Trägerkreis, der Messer als Waffe einsetzt, anschaut, interessiert den irgendein Verbot ohnehin nicht. Schusswaffen sind bei Ausländern trotz Verbot sehr beliebt, wenn auch vielleicht nicht gerade bei Asylanten, die zu wenig Möglichkeiten haben, in den Besitz einer Wumme zu kommen. Kommt ein solches Messerverbot, finden sich möglicherweise sogar Polizisten, die vielleicht eine deutsche Oma oder einen deutschen Jugendlichen filzen würden, aber mit ziemlicher Sicherheit keiner, der einen Südländer auffordert, die Taschen zu leeren. Dabei würde das Messer zwar auftauchen, aber der Beamte müsste auch hoffen, dass es in der Schutzweste hängen bleibt und nicht woanders ins Weiche trifft. Was natürlich geht, ist denjenigen hops zu nehmen, der im Park eben mal seinen Apfel schält. Angriff mit gefährlichem Schneidwerkzeug auf Insektenlarve.

Neue Gesetze sind auch nicht notwendig. Wenn etwa beim tödlichen Messerangriff in Chemnitz herauskommt, dass der Messerstecher schon vorher jemanden mit dem Messer bedroht und verletzt, die Polizei aber lediglich einen Platzverweis erteilt hat, ohne das Messer einzukassieren, ist das eindeutiges Behördenversagen. Aber vielleicht kannten die Polizisten ja auch den örtlichen Staatsanwalt. Von denen gibt es anscheinend auch nicht wenige, die im Zweifelsfall eher die Polizei belangen als die eigentlichen Straftäter. Und Richter, die nach Vorfällen mit mehreren Verletzten lediglich Bewährungsstrafen verhängen oder gar einen Todschlagsfall einstellen, weil die Gerichtsferien vor der Strafverfolgung rangieren, feuern nicht nur die ausländischen Täter an sondern verspielen auch das letzte Ansehen der Justiz bei den Bürgern.

Letztlich wird mal wieder die gesamte Härte des Gesetzes aufgeboten- gegen die Opfer.