Wider die Gebühren-Erpressungs-Zentrale

auch fälschlich GEZ oder „Beitragsservice“ genannt. Immer mehr Leute wollen den Fake-News-Verein namens ÖR-Rundfunk nicht mehr zwangsfinanzieren, aber wie bekommt man das hin?

Vermutlich leider gar nicht, zumindest nicht vollständig. Immerhin hat ein korrumpiertes Verfassungsgericht den § 242 b BGB, nachdem nicht bestellte Leistungen nicht bezahlt werden müssen (übrigens EU-Recht), für ungültig erklärt (aber diesmal nicht beim EU-GH nachgefragt). Korrupt, weil ein mutmaßlich an der Abfassung der Zahlungsverpflichtung beteiligter Richter (sein Bruder zeichnet verantwortlich und erfahrungsgemäß quatscht man über solche Sachen) sich selbst für unbefangen erklärt hat, um letztlich abschließend über den mutmaßlich mitverfassten Text zu befinden.

Im Gegenzug haben Staatsvertrag und Verfassungsgericht aber auch zwangsweise definiert, welche Leistungen der ÖRR dafür zu erbringen hat, und da hat man möglicherweise einen guten Aufhänger, die Gebühren unter Berufung auf § 441 BGB (Minderung bei nicht erbrachter Leistung) zu kürzen. Die Aufgaben werden z.B. hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html definiert, siehe z.B. Absätze 77 – 85 u.a. für die schnelle Suche.

Wie macht man das in der Praxis?

Eigentlich recht einfach. Man schaut, ob man Beiträge findet, die gegen diese Vorgaben verstoßen. Da wird man i.d.R. ziemlich schnell fündig. Man kann das erst einmal sammeln oder sofort einen Brief an den zuständigen Intendanten schreiben und die Kürzung der Beiträge schon mal ankündigen. Ein Beispiel habe ich unter angehängt. Wenn man schließlich um die Zahlung nicht mehr herumkommt, kürzt man den Betrag und sendet die gesammelten Kürzungsgründe schriftlich an die zuständige Landesrundfunkanstalt. Wenn es so weit ist, werde ich auch dafür ein Beispiel hier einstellen. Die Rundfunkanstalt muss sich nun damit auseinander setzen, was viel Arbeit macht, wenn viele das machen, und was noch mehr Arbeit macht, wenn man das Spielchen Quartal für Quartal wiederholt.

Ob man damit durchkommt? Kann ich nicht sagen. Der „Kampf gegen Rechts“ hat sich schon längst dahingehend ausgewirkt, dass „Recht“ hier nicht mehr so wirklich existiert. Aber es ist zumindest ein verwaltungstechnischer Denial-of-Service-Angriff auf das System. Und es geht jeweils um Kleinstbeträge. Das finanzielle Risiko im Falle einer juristischen Auseinandersetzung ist daher äußerst gering.

Ich hoffe, dass sich viele in dieser Weise beteiligen. Ich halte das für noch wirksamer als die Barzahlungsgeschichte. Die Spacken von den Leitmedien kann man so nicht kriegen, wenn man keine Abos hat, die ÖR aufgrund des Zwangsabos aber schon eher. Follow the Money – wie immer.


Beitrag im SWR über Klimaleugner: https://www.swr.de/swr2/wissen/Umwelt-Die-Szene-der-Klimaleugner,swr2-wissen-2020-03-10-100.html

Dazu passend folgendes Schreiben:


An den Intendanten des SWR

70190 Stuttgart

Betreff „Die Szene der Klimaleugner“ in SWR2 Wissen

Sehr geehrter Herr Dr. Gniffke,

mit Ihrer Sendung betreiben Sie Volksverhetzung, Desinformation und Gesellschaftsspaltung durch beweisbar falsche Informationen, einseitige unzutreffende Fantasien und pauschale Diffamierung. Zum großen Teil werden die von Ihnen vorgebrachten Argumente inzwischen noch nicht einmal mehr vom IPCC oder dem PIK vertreten. Nicht zu bemerken, eine wie lächerliche Erscheinung man ist, wenn man Physikern und anderen Naturwissenschaftlern die Qualifikation zur Beschäftigung mit Messwerten und Naturphänomenen abspricht, sich gleichzeitig aber als Journalist – inzwischen ein Synonym für weitgehende Ahnungslosigkeit – erdreistet, die Wahrheit zu definieren, lässt schon erhebliche Zweifel am intellektuellen Niveau zu.

Durch ein mehr als zweifelhaftes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – es passt schon eher in Diktaturen, wenn ein mutmaßlich an der Abfassung des Textes beteiligter Richter sich für unbefangen erklärt und über seinen Text bzw. den seines Bruders urteilt – sind Sie zwar berechtigt, im Widerspruch zu §242 b BGB Geld für nicht bestellte Leistungen durch Gewalt durchzusetzen, gleichzeitig haben Staatsvertrag und Verfassungsgerichtsurteil aber auch die durch Sie zu erbringenden Leistungen definiert. Diese werden nicht erbracht. Ich mache daher von meinem Minderungsrecht nach §441 BGB Gebrauch und werde die Rundfunkbeiträge entsprechend kürzen.

Aufgrund wiederholter Tendenz in der Berichterstattung unterstelle ich Ihnen Vorsatz. Sie können bis zum 31.3.20 dazu Stellung beziehen. Die unterschiedliche Bewertung von Vorsatz und Fahrlässigkeit im Falle eines Rechtsstreites dürfte Ihnen bekannt sein.