heisst das nächste Projekt der aktuellen Bundesregierung, das möglichst noch bis zur nächsten Wahl durchgepeitscht werden soll.
Das Grundgesetz, die deutsche Pseudoverfassung, sollte ja eigentlich etwas sein, was man nur sehr vorsichtig anfasst. Die deutschen Parteien waren in der Beziehung aber nicht sonderlich zurückhaltend: in 70 Jahren haben sie 63 Änderungen beschlossen, wobei insgesamt 235 Artikel geändert wurden. Was im Klartext bedeutet, dass heute kaum noch ein Artikel im Originalzustand ist und die meisten sogar mehrfach geändert wurden. Wenn man das mit der US-Verfassung vergleicht, die 1788 beschlossen wurde und bis heute nicht geändert, sondern nur durch 27 (siebenundzwanzig) Zusatzartikel ergänzt wurde, kann man eigentlich nur noch feststellen, dass das Grundgesetz anscheinend die denkbar beschissenste Verfassung ist, die sich je einer ausgedacht hat.
Da sollen jetzt also die Kinderrechte rein. Was schon erstaunlich ist, denn durch die ersten Artikel sind die Menschenrechte abgedeckt, die auch für Kinder gelten, und die nachfolgenden Gesetze mit Einzelregelungen nehmen auch schon erheblichen Platz im Bücherregal ein. Wieso jetzt noch was spezielles im GG?
Schauen wir mal rein:
Am Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat soll damit aber möglichst nichts geändert werden.
https://www.sueddeutsche.de/politik/kinderrechte-grundgesetz-gesetzentwurf-1.4697042
Also soll wohl doch was geändert werden. Zumindest langfristig. Mit der Grundgesetzänderung geht also um etwas, was nach den heutigen Gesetzen wohl nicht so ganz einfach ist. Zum Beispiel, völkischen Eltern das Leben schwer zu machen. Völkische Eltern kann man an ihren Kindern leicht erkennen:
„Das Mädchen trägt Kleider und Zöpfe, es wird zu Hause zu Haus- und Handarbeiten angeleitet, der Junge wird stark körperlich gefordert und gedrillt. Beide kommen häufig am Morgen in die Einrichtung, nachdem sie bereits einen 1,5-Kilometer-Lauf absolviert haben.“
https://www.bento.de/politik/amadeu-antonio-stiftung-kita-broschuere-gibt-tipps-a-9b00dd53-a45d-4349-9c03-fa374cd69956
So beschrieben in einer Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung, finanziert vom Bundesfamilienministerium und Pflichtprogramm an Kindergärten. Eigentlich. Ein CDU-Politiker fand die Broschüre „nicht hilfreich“ und wurde prompt verklagt, zum Glück noch erfolglos. Inzwischen wurde die Broschürentätigkeit durch ein Denunziationstelefon des Bundesverfassungschutzes ergänzt, wo jeder seinen Nachbarn anonym anschwärzen kann, wenn dessen Dackel mal wieder in den Garten gekackt hat. Die Nähe zur Inquisition, die ebenfalls mit anonymen Hinweisen vorzugsweise Hexen auf den Scheiterhaufen brachte, wobei die Hexen jeweils nicht erfuhren, wer was über sie gesagt hatte, ist wohl eher beabsichtigt als zufällig (immerhin war die Inquisition so großzügig, die Hexe vor dem Verbrennen zu erdrosseln, wenn sie ihrerseits andere denunziierte).
Sinn macht die Grundgesetzänderung nur, wenn der Staat die Kontrolle über die Kinder an sich reißen will. Eltern gegen Teilnahme an der FFF-Demo? Kinder mit völkischem Aussehen? Ein als Rechte telefonisch denunziertes Elternpaar? Vielleicht sogar AfD-Wähler? Hat man das im Grundgesetz, kann kein unteres Gericht die Staatsführung aufhalten, die Kinder den Roten Garden zuzuführen. Im Bedarfsfall segnet das Verfassungsgericht, symbolischerweise in roten Roben auftretend, alles problemlos ab.
Notwendig wäre das übrigens nicht. Es ist völlig egal, was in deutschen Gesetzen, das GG eingeschlossen, steht. Artikel 23 GG legt nicht nur die völlige Aufgabe jeglicher Souveränität der Republik fest, sondern auch die Bedeutungslosigkeit der Parlamente, deren Meinungen die Regierung allenfalls noch zur Kenntnis nehmen muss, wenn sie Regelungen in Brüssel zustimmt. Anders ausgedrückt: über die EU-Kommission oder den EUGH ist ohnehin alles durchsetzbar. Aber so geht es halt etwas schneller.