Sand ins Bundesverfassungsgericht streuen

Beschlussantrag

Verschiedene Mitglieder der Bundesregierung entsprechen mutmaßlich nicht den Anforderungen des Art. 33 (2) GG zur Führung eines öffentlichen Amtes. Die Besetzung der Bundesregierung ist daher mutmaßlich in Teilen verfassungswidrig.

Der Deutsche Bundestag wird verpflichtet, umgehend ein Misstrauensvotum gegen die Bundesregierung unter ausdrücklicher Berücksichtigung und Würdigung des Art. 33 (2) GG herbei zuführen und bei Aussprechen des Misstrauens umgehend für eine neue verfassungsgemäße Regierung Sorge zu tragen.

Art. 33 GG fordert, dass

(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

erhält. Im Gegenzug sind aber auch die Voraussetzungen „Eignung, Befähigung, fachliche Leistung“ zu berücksichtigen.

Nach Ansicht des Antragsstellers trifft dies mindestens auf die folgenden Regierungsmitglieder nicht zu:

  1. Bundeskanzler Olaf Scholz ist aufgrund seiner zahlreichen Verstrickungen in mutmaßliche Betrugsaffairen charakterlich nicht geeignet, ein Land wie die Bundesrepublik Deutschland verantwortlich zu führen. Allein die Verstrickungen und Verdächtigungen machen den Bundeskanzler angreifbar für politische Erpressung. Manches an den Entscheidungen der Bundesregierung gibt Anlass zu der Befürchtung, dass dies tatsächlich der Fall ist.
  2. Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck weist weder die Befähigung noch die fachliche Leistung auf, dieses Amt zu führen. Herr Habeck hat mehrfach in Interviews bewiesen, dass ihm zentrale Kenntnisse für sein Amt fehlen. Auch ist er nicht Willens oder in der Lage, objektiven Kriterien für eine Korrektur seiner Maßnahmen zu folgen.
  3. Bundesaußenministerin Annalena Charlotte Alma Baerbock ist weder geeignet noch befähigt, dieses Amt auszuüben. Neben den in fast jeder Rede zu Tage tretenden Begriffsverwirrungen sei an die Nebenbei-Kriegserklärung an die Russische Föderation erinnert. Frau Baerbock hat es darüber hinaus geschafft, nahezu jeden außenpolitischen Partner der Bundesrepublik Deutschland vor den Kopf zu stoßen und die Bundesrepublik Deutschland international zu einer Lachnummer zu machen.
  4. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach ist nach Ansicht vieler Psychiater psychisch nicht gesund und leidet mutmaßlich an einer Zwangserkrankung. Allein dieser Verdacht, der auch für den normalen Bürger in seiner Fixierung auf bestimmte Themendarstellung offensichtlich ist, macht ihn für das Amt ungeeignet.

Liegen nicht mehr zu übersehende Anhaltspunkte für eine Nichteignung von Regierungsmitgliedern vor, ist der Deutsche Bundestag aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet, das Vertrauen in die Regierung unter spezieller Würdigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu prüfen und ggf. das Misstrauen auszusprechen, um eine Regierungsneubildung durchzusetzen.

Der Antragsteller verweist darauf, dass er mit seinem Antrag kein Neuland betritt. Anlässlich der Wahl des AfD-Mitglieds Robert Sesselmann zum Landrat des Thüringer Landkreises Sonneberg wurde vor der Amtseinführung eine „Demokratieprüfung“ des gewählten Kandidaten durchgeführt, womit die AfD derzeit über den einzigen demokratisch geprüften Landrat in der Bundesrepublik Deutschland verfügt. Im Falle eines Landrats kann diese Prüfung durch die übergeordnete Landesregierung erfolgen, im Falle der Bundesregierung ist der Deutsche Bundestag als Vertretung des gesamten Volkes der einzig legitime Kontrolleur.

Anlässlich der derzeitigen ungünstigen Gesamtentwicklung bittet der Antragsteller das Gericht um vorrangige Behandlung.