Menschenrechte – finde den Fehler !

Ob nun Flüchtlinge, Wirtschaftsmigranten oder Handelsbeziehungen, spätestens nach 3 Sätzen ist die öffentlichen Diskussion bei den Menschenrechten angelangt. Mit „öffentlicher Diskussion“ werden heute übrigens ellenlange Monologe von Politikern und Qualitätsjournalisten beschrieben, die die vereinheitlichte veröffentlichte Meinung präsentieren, gegen die es kein Widerspruchsrecht gibt. Wer dennoch mit der Meinung „das könnte man auch anders machen“ auftritt, sollte nach Ansicht vieler aufrechter Demokraten selbst aus Sportvereinen (Eintracht Frankfurt, Hamburger SV) ausgeschlossen werden, womit nebenbei bemerkt gleich gegen die Artikel 1, 2, 7, 12, 18, 19, 20, 22 und 27 verstoßen wird. So weit vorab zur Beachtung der Menschenrechte im Lager der Menschenrechtsaktivisten.

Was sind eigentlich die Menschenrechte? Vermutlich machen sich recht wenige die Mühe, das man nachzuschauen. Die Menschenrechte bestehen aus 30 Artikeln (das ist eine ganze Menge), die man im Internet findet, z.B. bei wikipedia, Amnesty International oder für moderne Jugendliche, die dem Lesen eher wenig mächtig sind, auch als Bildergeschichte. Geht man die Liste durch, fällt auf, dass je nach Blickwinkel alles und jedes durch Menschenrechte begründbar ist, und zwar für jeden Blickwinkel. Nehmen wir das Migrationsproblem, lässt sich die Ansicht der NGOs, die im Mittelmeer Schlepperdienste betreiben, dass jeder das Recht hat, in unser Land zu kommen und sich so daneben zu benehmen, wie es viele Migranten leider tun, genauso leicht belegen wie die Hilfslosigkeit des Staates, damit umzugehen. Allerdings kann man die Sache auch umdrehen. Mit der gleichen spitzfindigen Argumentation wie von Seiten der Gutis wird in der Behandlung der Einheimischen gegenüber den Migranten aufgrund der Zuwanderung gegen eine ganze Reihe von Artikeln verstoßen. Ich überlasse es dem Leser, entsprechend spitzfindige Begründungen zu finden.

Einen will ich hier aber doch vortragen: die NGOs finanzieren sich bei ihren Schlepperdiensten aus Spenden, darunter auch eine Reihe so genannter Promis wie Böhmermann und Heufer-Umlauf, die mit ziemlich geistlosem Unfug zu viel Geld verdienen. Die Gelder fließen aber nur, wenn die „Geretteten“ auch in EU-Staaten abgeliefert werden, weshalb sich die NGO-Schlepper auch weigern, die aus dem Meer gefischten an die 20 km entfernte libysche Küste zurück zu bringen und lieber 500 km entfernte EU-Häfen ansteuern. Es geht also nicht ums Retten sondern eher darum, den weißen Europäer mit einer ausreichenden Anzahl von Negern zu umgeben. Nun wäre gegen die Verfrachtung der Leute nach hier nichts einzuwenden, wenn die NGOs auch für deren Unterhalt hier gerade stehen würden. Tun sie nicht, denn wie das endet, ist bekannt. Also mal verhältnismäßig betrachtet, wenden die NGOs allenfalls einige Tausend Euro für das Schleppen auf, drücken aber die Folgekosten, die sich über mehrere Hunderttausend aufsummieren, der Allgemeinheit auf, und zwar zwangsweise, und das obendrein für Leute, die selbst mit den Menschenrechten nichts bis gar nichts am Hut haben. Aus Sicht der Menschenrechte (Art. 17, Recht auf Eigentum, und zwar auch für die Einheimischen!) lässt sich damit ohne Weiteres der Straftatbestand der Nötigung begründen, womit das rechtliche Vorgehen gegen die NGO-Schlepper seine Richtigkeit hat, auch wenn sich derzeit niemand traut, das mal so beim Namen zu nennen.

Wenn man den Bereich Wirtschaftsbeziehungen betrachtet, ist ja auch gerne von der Verletzung von Menschenrechten die Rede. Beim Thema China wird beispielsweise dann auch gerne der etwas freizügige Umgang mit Urheberrechten zitiert, der aber so gar nicht in den Menschenrechten verankert ist. Mit ziemlich viel Spitzfindigkeit könnte man sich natürlich auf das Eigentumsrecht beziehen, was aber von der Gegenseite mit Sicherheit leicht mit ebenso viel Spitzfindigkeit gekontert werden kann. Der einzige wirklich wirksame Artikel wäre Art. 21, der die Demokratie aus Menschenrecht festschreibt. Wieso eigentlich? Was hat Demokratie mit Menschenrechten zu tun? Schon in der Großfamilie herrscht keine Demokratie, und in den EU-Strukturen steckt herzlich wenig Demokratie drin. Bei anderen Artikeln finden sich graduelle Unterschiede, z.B. Meinungsfreiheit. Die ist hier ja auch nicht mehr sehr weit ausgeprägt, wenn man die real existierende Zensur in sozialen Medien betrachtet. Eine vom Mainstream abweichende Meinung kann man hier zu Lande auch nur noch dann frei äußern, wenn man sozial so abgesichert ist, dass man auch den Wachschutz gegen Antifa-Schlägertrupps aus der eigenen Tasche bezahlen kann. Und was die kritiklosen Wirtschaftsbeziehungen zu eindeutig korrupten Regimen angeht, erübrigen sich weitere Anmerkungen. Menschenrechte in der Wirtschaftspolitik spielen nur dann eine Rolle, wenn der andere einem selbst wirtschaftlich gefährlich werden kann; kann man ihn ausplündern, spielen solche Nebensächlichkeiten keine Rolle. Und notfalls fängt man eben einen gerechten Krieg an, da Kriege im Sinne der Demokratie immer gerecht sind, egal, wie viele Leute dabei drauf gehen.

Finde den Fehler (in den Menschenrechten)! Die Liste enthält nur Rechte, lediglich Art. 29 definiert sehr vorsichtig Pflichten, allerdings (in der Fassung von AI) so, dass sich jeder Migrant sehr leicht darum drücken kann, und Art. 30 beschränkt wiederum den Staat, tatsächlich Pflichten zu definieren. Und da liegt der Fehler: das völlige Fehlen der Definition von Pflichten! Ich habe das (Menschen)Recht, Eigentum zu besitzen, klar, aber ich habe aber auch die (Nicht-Menschen)Pflicht, das Eigentum erst einmal ordnungsgemäß zu erwerben und nicht irgendwo zusammen zu klauen. Oder einmal anders herum ausgedrückt, ich habe die (Menschen)Pflicht, andere in Not zu unterstützen, aber ich habe auch das (Nicht-Menschen)Recht, diese Unterstützung selbst zu definieren, denn sie greift in mein (Menschen)Recht des Eigentums ein, und was ich davon anderen überlasse, muss auch in Einklang mit meinen eigenen Lebensvorstellungen stehen (dazu gibt es auch andere Menschenrechte).

Die Definition der Menschenrechte sind ja ganz niedlich, aber wirklich funktionieren kann das nur, wenn eine Reziprozität zwischen Rechten und Pflichten besteht. Und die besteht derzeit eben nicht. Gutmenschen sehen nur die Rechte, wobei sie der Illusion erliegen, dass sie wirtschaftlich so gut da stehen, dass nur die anderen die Folgen ihrer Einseitigkeit zu tragen haben. Es hat nichts mit Menschenrechten zu tun, wenn sich Leute aus Zentralafrika bis zur Mittelmeerküste durch quälen und mit dem Betreten eines Schlauchbootes uneingeschränktes Recht auf eine lebenslange soziale Hängematte erhalten. Gleiches gilt für Ausgewiesene, die sich ein zweites Mal zurück mogeln und nun ebenfalls lebenslanges Aufenthaltsrecht bekommen. Wer hier ankommt, hat z.B. die Pflicht, zu kooperieren und sich an die hier gültigen Menschenrechte (!) zu halten. Wenn nicht, muss er wieder gehen oder Einschränkungen in Kauf nehmen. Es ist geradezu pervers, wenn selbst Gerichte mit Verweis auf die Menschenrechte schwere Verstöße gegen die Menschenrechte der hiesigen Bevölkerung sanktionslos lassen.

Mit der Migration werden wir weiter leben müssen. So lange der Baba in Afrika 3 Frauen und 27 Kinder hat, wird es dort nicht besser werden, egal welche Anstrengungen unternommen werden. Im Grunde kann man nur, wie Trump, auf Abschreckung setzen, und das beinhaltet im Prinzip zunächst nichts anderes als eine klare Festlegung der Pflichten und eine Beachtung bestehender Gesetze. Migranten mögen ungebildet sein, aber nicht doof. So lange das Signal auf „Wenn du in Europa ankommst, bist du rundum versorgt. Die Chance des Scheiterns liegt bei 2%.“, werden sie kommen.