Der Staat plündert nicht nur hemmungslos die Bürger aus, er beschneidet in immer größerem Ausmaß Rechte, die für viele in die Kategorie „Menschenrechte“ fallen. Das fängt bereits beim Selbstschutz oder beim Schutz anderer an: wenn man angegriffen wird und sich wehrt, kann es schnell passieren, dass man wegen Körperverletzung des Angreifers bestraft wird – so geschehen einem Behinderten, der sich vor einigen Jahren gegen eine Horde randalierender Jugendlicher mit Pfefferspray zur Wehr setzte, die Polizei rief und schließlich als Beklagter vor Gericht landete und verurteilt wurde, trotz Zeugenaussagen, dass er sich nur gewehrt habe. Entsprechend sollte man sich auch überlegen, ob man anderen hilft, denn im Zweifelsfall steht das Recht auf Seiten der erfahrenen Berufsschläger und nicht auf Seiten des mutigen Bürgers. Sobald man dem Schläger nämlich weh tut, ist das nach Ansicht vieler Gerichte nicht mehr verhältnismäßig.
Auch sein Eigentum zu schützen ist mehr oder weniger schwierig bis verboten. Videoüberwachungen sind beispielsweise nur dann zulässig, wenn ausschließlich der eigenen Grund und Boden aufgenommen wird. Steht das Auto auf der Straße oder wirft der Randalierer vom Bürgersteig Steine in die Fenster oder Farbe an Wand, ist eine Absicherung über Videoüberwachung verboten. Selbst das Aufnehmen von Straftaten, beispielsweise Verkehrsrowdis, wird vor Gericht nicht als Beweis gewertet, sondern bestraft, denn der Verbrecher genießt in der BRD Persönlichkeitsrechte und Datenschutz – die Rechte des geschädigten Bürgers sind den Politheinis, die solche dämlichen Gesetze machen, scheißegal. Sollen die doch sehen, wo sie bleiben! Noch nicht einmal eine Atrappe einer Kamera darf man aufhängen: mehrfach haben Nachbarn in Kenntnis der Atrappeneigenschaft gegen so etwas geklagt und bekamen auch noch Recht! Soll sich der Fahrzeugbesitzer doch gefälligst 24 h/d in sein Auto setzen, wenn er nicht will, dass es verkratzt oder demoliert wird. Freie Fahrt den Randalierern!
Datenschutz heißt übrigens nicht, dass Sie Ihre Daten schützen dürften. Wenn Sie Ihre Daten auf Ihrem PC verschlüsseln wollen, brauchen Sie dazu Software. Die frei zu verteilen ist nach neuestem EU-Recht verboten. Programmierer, die eine Verschlüsselungssoftware programmiert haben und diese als Freeware anbieten, machen sich strafbar. Begründung: auch böse Leute könnten diese Software nutzen, also verbietet die EU gleich alles. Das Stichwort heißt Dual-Use-Software. Man darf zwar solche Technologien (noch) erfinden und (noch) programmieren, aber nicht mehr anderen zur Verfügung stellen, von ein paar Ausnahmen wie SSL usw. abgesehen.