Finis Coronae

Auch wenn es der ÖR-Schandfunk, die restliche Qualitätspresse und die Politik nicht wahr haben will, die Pandemie ist beendet – falls nicht die abgeschatteten 9/10 der bekloppten Bevölkerung weitermachen wollen. Wer nicht weiter machen will, dem ist zu raten:

Ignoriert die Verordnungen !

Warum die Verordnungen rechtlich keinen Bestand mehr haben (werden), ist hier nachzulesen (bitte machen, denn ich spare mir hier die Erklärung):

https://www.achgut.com/artikel/weimarer_corona-Urteil_stufe_2_der_rakete_gezuendet

Die Reaktion in den Lügenmedien ist die übliche:

„Richter mit Aluhut“, „Querdenker als Richter“ usw. – keine Fakten, sondern lediglich die üblen Verleumdungen dieser widerwärtigen Journaille.

Was ist zu tun ?

Wer einen Bußgeldbescheid bekommen hat, der noch nicht rechtskräftig ist, sollte unbedingt Widerspruch einlegen und die Sache vor das Gericht gehen lassen. Das Weimarer Urteil liefert schon 90% der Klage. Wer in Thüringen wohnt, kann sich vermutlich auch auf den Antrag beschränken, das Urteil des OLG abzuwarten. Wenn das das Weimarer Urteil nicht kippt, war es das mit dem Bußgeld. In anderen Bundesländern muss man die Sache allerdings wohl erst mal komplett durchziehen.

Nebenbei: die (angebliche) Ordnungswidrigkeit hat sich im April 2020 abgespielt, das Urteil stammt aus Januar 2021 und die weitere Entscheidung kann noch ein paar Monate dauern. Wer sich auf das Glatteis der Verordnungsverweigerung begibt, kann also durchaus mit einem Jahr rechnen, bis es zu Entscheidungen kommt. Die Zeit spielt aber derzeit für die Corona-Leugner und nicht für die Politik.

Geht die Sache mit einem Freispruch aus, resultieren daraus u.U. auch Schadensersatzansprüche, beispielsweise wenn ein Geschäft gewaltsam geschlossen oder man nach 2/3 der Fahrstrecke aus dem Zug geworfen wird.

Wer allerdings zahlt oder die Fristen versäumt, hat das Nachsehen. Wer rechtswidrige Entscheidungen anerkennt, kann sich später NICHT dagegen auflehnen. Auch Rechtswidriges wird dann rechtskräftig.

Vor Ort

bekommt man es i.d.R. mit der Polizei oder dem Ordnungsamt zu tun. Hier gilt es, ein paar Regeln zu beachten.

  1. Man muss nicht mit den Beamten sprechen oder gar begründen, warum man etwas macht oder wo man hin will. Die Beweispflicht liegt nämlich stets bei den Behörden, nicht beim Beschuldigten. Deshalb möglichst die Aussage zur Sache verweigern und nicht versuchen, zu diskutieren, und zwar aus einem praktischen Grund: die vielen Videos von Polizeiübergriffigkeit im Internet zeigen nämlich, dass sich gerade durch Diskussionen die Aggressionen steigern und den Bullen schließlich die Handhabe liefern, an sich harmlose Leute ziemlich übel zu behandeln. Also: Mund halten zur Sache.
  2. Möglichst die Begegnung mit dem Handy dokumentieren oder Zeugen dafür haben.
  3. Gemäß Polizeigesetzen sind Beamte verpflichtet, ihren Dienstausweis vorzulegen, wenn sie irgendwelche Anordnungen treffen. Sie sind auch verpflichtet, ihre Anordnungen zu begründen, etwa Platzverweise, Aufnahme von Personalien oder ähnliches. Danach kann man ruhig und sachlich fragen und die Sachen aufnehmen und auch nach Details fragen.
  4. Man kann an der Stelle darauf hinweisen, dass die Anordnungen mit hoher Sicherheit rechtswidrig sind und man straf- und zivilrechtlich dagegen vorgehen wird (einmal sagen genügt, ansonsten siehe 1.)

Kippt die Sache, kann man nämlich auch Schadensersatzforderungen stellen und ev. gegen die Beamten wegen Rechtsbeugung vorgehen. Das gilt unter bestimmten Umständen auch gegenüber Geschäftsleuten oder Unternehmen: wer aus Bus oder Bahn geworfen wird und es drauf ankommen lassen will, kann den Rest der Reise auch mit dem Taxi zurücklegen und hinterher die Bahn verklagen. Genaueres sollte man aber mit einem Anwalt abklären.

Datenlage

Das Urteil bezog sich auf das Kontaktverbot, beinhaltet aber die kompletten Verordnungen, wenn es Bestand hat. Wer gegen Maskenpflicht oder Geschäftsschließung vorgehen will, braucht ggf. weitere Argumente. Auch hier gilt: man muss nicht nachweisen, dass man im Recht ist, die Gegenseite muss nachweisen, dass man im Unrecht ist.

Zu Masken und Lockdown ist vieles gesagt worden, wobei sich Christian „Langstrumpf“ Osten ¹⁾ und seine Entourage nur bestimmter Teile des Gesagten/Geschriebenen bedienen. Selbst die WHO wird inzwischen von diesen Leuten ignoriert, wenn sie was Falsches sagt.

Zu Masken findet man Artikel über jede Menge negativer Wirkungen, die allesamt offiziell ignoriert werden. Man kann sich aber auch mal die offiziell benutzten „Nachweise der Wirksamkeit“ vornehmen. Man findet dort stets Formulierungen wie „Masken sind ein Bestandteil verschiedener gleichzeitiger Maßnahmen, was eine eindeutige Trennung nicht möglich macht“ sowie die Schlussfolgerung „eine positive Wirkung ist wahrscheinlich„, oft auch in der deutlicheren Form wie in Studien zum Lockdown „eine positive Wirkung ist nicht auszuschließen„. Wenn auch Gerichte vielleicht die so genannten Kollateralschäden nicht mitbewerten möchten, die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen aufgrund von Vermutungen müssen sie bewerten. Die Vorlage dazu liefert das Weimarer Urteil.

Aber auch sonst sieht es düster aus mit den Daten, die Christian „Langstrumpf“ Osten präsentieren kann. Auf den RKI-Seiten findet man ohnehin nichts, weshalb ich mal bei den Gesundheitsämtern nachgefragt habe (ca. 300 in D). Sofern man eine Antwort bekommt, erfährt man folgendes:

  1. PCR-Test: machen die Labore. Ct-Werte und anderes muss man dort erfragen (die Gesundheitsämter wissen das nicht). Die Tests werden aber nach Ansicht der Gesundheitsämter überall gleich gemacht (stimmt nicht; Tests verschiedener Hersteller weisen sogar unterschiedliche RNA-Bruchstücke nach). ²⁾
  2. Es werden zwei Stellen im Genom geprüft. Einige Gesundheitsämter gaben allerdings zu, dass bereits eine Stelle für die Aussage „Test positiv“ genügt. Die Qualitätsbewertung der Aussage obliegt aber den Laboren – die Gesundheitsämter wissen nichts darüber.
  3. Lediglich ein Gesundheitsamt gab an, eine Kontrolle auf Mehrfachtestungen bei einer Person zu machen. Allerdings auch nur kurzfristig. Eine langfristige Auswertung liegt nirgendwo vor, bei der überwiegenden Anzahl der Ämter werden noch nicht einmal Daten gesammelt, die solche Auswertungen ermöglichen würden.
  4. Gleiches gilt für den Grund für Tests. Nur ein Amt gab an, hierzu Daten zu erfassen – Auswertung aus Zeitgründen nicht möglich, Weiterleiten ans RKI: NEIN. Ansonsten Fehlanzeige.
  5. Die Gesundheitsämter gehen davon aus, dass positiv Getestete auch Symptome entwickeln würden. Dazu müsste man aber die Hausärzte befragen. Bei den Gesundheitsämter lägen solche Daten nicht vor.
  6. Bei Leuten in Quarantäne geht man davon aus, dass diese auch getestet würden. Daten über Testergebnisse oder Erkankungen: Fehlanzeige. Die meisten Ämter wissen nichts über die Leute, die sie ihrer Freiheit berauben. Letzteres nicht selten gewissermaßen posthum: „Sie haben vom 1.11. bis 15.11. in Quarantäne zu gehen“, Eingang des Bescheides: 24.11.
  7. Positiver Test in Alten- und Pflegeheimen = Einweisung in eine Klinik. Das wird vielfach von Pflegern, Klinikpersonal und Betroffenen berichtet, wird also ein Körnchen Wahrheit enthalten. Gesundheitsämter: nur klinisch kranke Patienten werden eingeliefert.
  8. Verlauf von Krankheiten und Sterbefälle in Kliniken: dazu solle man die Kliniken befragen, die Gesundheitsämter seien nicht zuständig.

Wie schon mehrfach an anderer Stelle beschrieben und vom Weimarer Richter ausführlich festgestellt: die Lügner vom RKI und in der Regierung verfügen über keine belastbaren Fakten, um die Grundrechtseinschränkungen begründen zu können. Die Wirkung beruht lediglich auf der Endverblödung des größten Teils der Bevölkerung, deren Gehirne anscheinend jede Nacht geblitzdingst werden, um den neuen Lügen von ARD und ZDF ein jungfräuliches Gehirn zu bieten.

Zum Abschluss noch ein Wort zum „fürchterlichsten und schmerzhaftesten Tod der Welt – dem Corona-Tod„. Selbst das ist eine Lüge, mit der Menschenschinder Geld machen:

https://www.achgut.com/artikel/der_tod_mit_covid_eine_beschreibung


¹⁾ Nach Pippi Langstrumpf „Ich mach‘ mir die Welt, wie sie mir gefällt“. Der arrogante, überhebliche und mutmaßlich klinisch-pathologische Narzisst Osten macht genau das: laut WHO ist Covid epidemisch eine normale Grippe – interessiert Osten nicht. Laut WHO sind Lockdowns sinnlos – interessiert Osten nicht. Laut WHO ist der PCR-Test ungeeignet – interessiert Osten nicht. Und Weiteres. Fest steht für mich: dieser Mensch ist psychisch krank und sollte stationär behandelt werden.


²⁾ So weit zu Ostens Behauptung, in anderen Ländern könne man halt die Bedienungsanleitung der PCR-Tests nicht richtig lesen. In Deutschland sind die Bedienungsanleitungen an den maßgeblichen Stellen noch nicht einmal bekannt.