Die deutsche Justiz in Aktion

Im Grenzgebiet zu den Niederlanden wurde ein Afrikaner mit Kokainspuren an seinen Händen erwischt (Spürhunde des Zolls und der Polizei sind da sehr genau und eindeutig). Also nahm man den Mann, der in Belgien Hausverbot wegen Drogenvergehen hat, in Italien nur geduldet ist und keinen festen Wohnsitz vorweisen kann, erst mal mit.

Eine Röntgenuntersuchung ergab, dass in seinem Verdauungstrakt Kondome vorhanden waren, die auf eine Menge von 34 g (falls es sich um Cannabis handeln würde) bis 800 g (falls es sich um Kokain handelt, was wahrscheinlicher ist) Drogen hinwiesen. Also bemühte sich die Polizei, ihm einen Aufenthalt in einer Ausscheißzelle zu verschaffen, um sich nach dem Toilettengang die Sache genauer anzusehen.

Daraus wurde nichts. Schließlich handelte es sich um einen geduldeten Farbigen, also Bunten und Viefältigen, die man ja in Dummland nicht so einfach festsetzen kann – im Gegensatz zu Leuten, die auf X das Falsche sagen. Die kann man völlig rechtswidrig über 4 Jahre in U-Haft vergammeln lassen wie die Rolatorbande oder ihnen gleich die physischen Lebensgrundlage entziehen wie Dogru u.a.

Eine Amtsrichterin entschied, dass der Mann unverzüglich freizulassen sei:

Die bloße theoretische Annahme, dass der Beschuldigte die Betäubungsmittel nach einer späteren Ausscheidung weiterverkaufen könnte, reicht für die Prognose einer unmittelbar bevorstehenden Straftat von erheblicher Bedeutung nicht aus.

Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte beabsichtigt, den Fortgang eines Strafverfahrens dauernd oder vorübergehend durch die Aufhebung seiner Bereitschaft zu verhindern, für Ladungen oder Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung zu stehen, sind nicht erkennbar.

Man muss sich wirklich an den Kopf fassen, was für Gestalten in Deutschland Richter spielen dürfen. Die Staatsanwaltschaft hat Einspruch beim Landgericht eingelegt. Dumm nur: die Richterin ist Richterin am Landgericht und hat nur vertretungsweise als Amtsrichterin agiert. Ob ihre Kollegen ihre Verfügung zurücknehmen, ist daher mehr als zweifelhaft.

Richterin am Landgericht. Mit der Spezies haben ich und ein paar andere aus meinem Bekanntenkreis auch schon üble Erfahrungen, besonders (hier nicht bekannt) wenn die Personalie mit einem Doppelnamen verbunden ist. Die Vermutung, dass da oft karrierewirksame Urteile anstatt Recht gesprochen wird, liegt nahe. Im Rahmen einer Justizreform sollte sich die Richterschaft dringend überlegen, wie sie mit solchen Auswüchsen fertig wird, bevor ihr Ansehen auf das der derzeitigen Regierungsparteien schrumpft.