Politische Parteien sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Parteitage abzuhalten. Das gilt auch für die AfD. Würde sie das nicht machen, würde sie sich eines Gesetzesbruchs strafbar machen und damit Verbotsbestrebungen erleichtern. Also ruft auch sie Parteitage ein.
Klar, dass selbsternannte Demokrat(t)en was dagegen haben und die Durchführung zu verhindern suchen. Und da das nicht das erste mal ist, gibt es auch schon Erfahrungen damit. Apollo News berichtete exklusiv von einer Vorbereitungskonferenz des Antifa-Bündnisses zur Verhinderung eines Parteitages in Erfurt, worauf ein AfD-Vertreter Strafanzeige gegen den Sprecher des Bündnisses gestellt. Dieser hatte bei der Veranstaltung ausführlich dargelegt, wie der für das erste Juli-Wochenende geplante Bundesparteitag der AfD in Erfurt verhindert werden soll.
Demnach will die Antifa mit „massenhaften Blockaden“ die Zufahrtswege zum Veranstaltungsort blockieren. Dafür sollen „möglichst viele Busse“ organisiert werden. „Ab 6 Uhr morgens steigen wir rund um die Stadt aus unseren Bussen aus und machen hier alles dicht. Mit Massenblockaden machen wir den Parteitag zum Desaster“, kündigte der Antifa-Sprecher an.
Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht allerdings keinen Ermittlungsgrund und lehnt die Strafanzeige als unbegründet ab. Nochmal zum Mitschreiben: gegen eine gesetzlich vorgegebene Pflicht – die AfD muss eine Veranstaltung durchführen – werden konkrete Verhinderungsmaßnahmen vorgestellt und organisiert: es geht nicht um abstrakten Protest, sondern um die konkrete Organisation von Blockaden gegen den Parteitag – inklusive Buslogistik, blockierter Zufahrten, Polizeisperren und sogenannter Massenblockaden – und eine Staatsanwaltschaft sieht in dem doppelten Gesetzesbruch keinen Grund zum Handeln. Das darf man als Bürger, egal wie man selbst zur AfD steht, schon als Komplizenschaft betrachten. Aber Hand aufs Herz: hätte man noch etwas anderes erwarten sollen?