Ärztekammern und was man davon halten darf

Wenn man sich krank fühlt, geht man zum Arzt. Dessen Aufgabe besteht vorzugsweise darin, dem Patienten zuzuhören, im Mut einzuflößen, den Heilungsprozess durch ein paar Plazebos oder echte Medikamente zu befördern und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen, wenn dem so ist.

Meine Einstellung dazu: man sollte sich

  • erst zum Arzt begeben, wenn es wirklich notwendig scheint (zumindest bei den meisten Bagatellkrankheiten) und
  • nicht vergessen, warum man eigentlich zu Arzt gegangen ist,

denn nicht wenige kommen mit der Ansprache „das ist nicht so schlimm, aber Ihre Werte gefallen mir nicht“ heraus, was nicht selten der Beginn einer Ablösung normaler Malzeiten durch einen Chemiecocktail ist. Manche Mediziner behandeln inzwischen nicht mehr Menschen, sondern Laborwerte.

Trotzdem, jeder muss selbst wissen, welchem Arzt er sich aus welchen Gründen anvertraut. Die Gesellschaft hat lediglich sicher zu stellen, dass der Arzt handwerklich gut ausgebildet ist und seine Behandlungen zum Wohl des Patienten durchführt, wobei bei die Grenzen der Behandlungsarten aus gutem Grund nur diffus abgesteckt sind, denn jeder Mensch reagiert nun mal auch anders auf Behandlungen.

Dabei kommt es naturgemäß immer wieder auch zu Fehlentscheidungen. Eine der gravierendsten Fehlentscheidungen in der Weltgeschichte war wohl die Behandlung des deutschen Kaisers Friedrich II. (aus Hohenzollensicht; er selber liebäugelte auch mit Friedrich III. aus Sicht der 1000-jährigen deutschen Kaisergeschichte) durch einen britischen Arzt, der die Krebserkrankung des Patienten nicht erkannte, dem die Familie jedoch im Gegensatz zu allen anderen Ärzten, die eine andere Diagnose hatten, vertraute. Das Ergebnis war das 3-Kaiser-Jahr 1888, das Wilhelm II. auf den Thron brachte und zwei Weltkriege zur Folge hatte, die möglicherweise sonst nicht geschehen wären. „Shit happens“ wie der Brite sagt – ist nun mal so.

Was bislang eben normal im Arztalltag war, entwickelt sich nun im Covid-Rahmen zu einer handfesten Schweinerei. Jeder Arzt hat nicht nur die Ausbildung, sondern auch das Recht, sich selbst ein persönliches Bild von Covid als Krankheit, dem medizinischen Sinn der willkürlichen Verordnungen und der Impferei zu machen, und er muss dabei keinesfalls zu der Bewertung eines Herrn Osten kommen, der in seiner Laufbahn schon häufiger in die Jauchegrube gegriffen und daraus nichts gelernt hat. Wenn nach seiner medizinischen Auffassung z.B. Masken keinen Sinn machen, ist es eine legitime Entscheidung, einem Patienten, der Probleme mit dem Seuchenlappen hat, ein befreiendes Attest auszustellen. Andere Ärzte müssen das ja nicht nachmachen.

Wenn Ärzte Mist bauen, gibt es natürlich auch ein Sanktionssystem. Mist bedeutet Fehler, bei denen die Patienten zu Schaden kommen. Es kommt dann zu „Kunstfehlerprozessen“ bezüglich Schadensersatzforderungen des geschädigten Patienten, zu denen die Ärztekammern Stellung beziehen müssen. Mehr erfolgt für den betreffenden Arzt aber nicht.

Anders jetzt in Corona-Zeiten: Ärzte, die Maskenatteste ausstellen, schädigen keinesfalls ihre Patienten, sondern schützen sie vor anderem Übel. Ärzte und Patienten wissen das. Ärzte, die sich gegen bestimmte Impfungen aussprechen, wissen in der Regel sehr genau, warum, was man von den Impfjublern in der Regel nicht sagen kann. Und Ärzte haben obendrein wie alle Bürger das Recht, sich politisch zu äußern. Da haben Ärztekammern nicht reinzureden, weil sie gar keinen rechtlichen Grund dazu haben. Oder besser hatten. Oder noch besser: sie interessieren sich inzwischen einen Scheiß um Recht und Patientenwohl.

Arztpraxen von Ärzten, die nicht 100% merkelhörig sind, werden inzwischen von der Polizei aufgebrochen und Patientenakten gestohlen, so dass eine Behandlung anderer Patienten teilweise nicht mehr möglich sind. Die Bewertungskriterien, nach denen der Arzt vorgeht, sind egal. Alles, was nicht merkelkonform ist, wird inzwischen nach Strafrecht behandelt. Letzten Endes läuft es darauf hinaus, dass ein Arzt eine Behandlung für korrekt hält, ein weisungsgebundener Amtsarzt aber diese Behandlung meist ohne Konsultation des Patienten für unzulässig erklärt und die Justiz einschreitet. Das noch nicht genug, schreiten nun auch die Ärztekammern ein: Schritt 1: Entzug der Kassenzulassung, d.h. der Arzt kann nur noch Privatpatienten behandeln. Schritt 2: Entzug der Approbation, d.h. absolutes Berufsverbot. Nicht, weil der Arzt große Behandlungsfehler gemacht hat. Nein, weil er seine ärztliche Meinung vor den Befehlen einer Merkel rangieren lässt.

Bekanntester Fall dieser Gesundheitsdiktatur ist wohl Bodo Schiffmann, der sich inzwischen aus diesem Land der kompletten Idioten abgesetzt hat, was aber besonders die staatlichen Lügenmedien nicht hindert, ihn weiter zu verfolgen:

https://t.me/Gemeinheiten_und_Beobachtungen/1126

Es trifft aber auch unbekanntere Ärzte:

Die engagierte Ärztin hat einen Strafbefehl über 22.500 € wegen angeblich falscher Maskenatteste erhalten. Was erst einmal zu beweisen wäre, denn das Verfahren läuft noch. Normalerweise gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung, zumindest bisher. Nicht mehr für Ärztekammern und den angeschlossenen ethischen und moralischen Dreck. Bereits im Vorfeld soll der schon lange erfolgreich im Geschäft tätigen Ärztin nun gleich die Approbation weggenommen werden, sozusagen Berufsverbot auf Vorrat. Was auf anderen Gebieten bislang nur angedeutet wird – ausgerechnet die Ärzteorganisationen gehen im Falle vorbeugender Berufsverbote voraus und schneiden Menschen von den Ärzten ab, denen sie vertrauen. Vermutlich alles andere als ein Einzelfall. Nicht nur die Justiz ist inzwischen in den wesentlichen Teilen unterhalb des NS-Niveaus angekommen, Ärzteorganisationen entfernen inzwischen auch Ärzte, die an Menschenversuchen nicht mitwirken wollen. Das haben noch nicht mal die Nazis gemacht.