Strafanzeige gegen den Steinmeiernden

hat eine Bürgerinitiative „Gemeinwohl-Lobby“ gestellt.

https://rtde.site/gesellschaft/195552-strafanzeige-gegen-bundespraesidenten-frank-walter/

Ich habe seit 2020 wohl 30 – 40 Strafanzeigen erstattet und kann daher sehr genau sagen, wie die Antwort des Generalbundesanwalts aussehen wird:


Sehr geehrte Damen*innen, Herren*innen und Diverse*innen,

ich habe Ihre Strafanzeige geprüft, sehe jedoch von der Einleitung eines Ermittlungs- und Strafverfahrens ab.

Nach §152 Abs. 2 § 160 Abs. 1 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft nur dann zur Aufnahme von Ermittlungen berechtigt, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen. Derartige Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten lassen sich Ihrem Vorbringen jedoch nicht entnehmen. Der rein subjektive Eindruck, dass es sich bei der von Ihnen vor Ihrer Tür gefundenen geköpften und geschändeten Frauenleiche um das Opfer einer Straftat handeln könnte, reicht dazu nicht aus.

Hochachtungsvoll

im Auftrag

schwer gezeichnet Dr. Popelfurz

ableitender Oberstasianwalt

beglaubigt: Johanna Machslochow, Justiz-Bitch