Umweltbetriebene Enteignung

Der Leser stelle sich vor, er habe seinen schicken neuen SUV in der Einfahrt geparkt und auf dem Nebengrundstück versucht der Nachbar, seine nicht mehr TÜV-konforme Rostlaube mittels einer Farbspraydose zu tarnen. Es ist ein windiger Tag und ein Teil des Farbnebels weht herüber und setzt sich gut sichtbar auf dem Lack Ihres SUV ab. Und jetzt?

Klare Sache. Man geht hinüber, macht den Nachbarn lang und lässt den Schaden auf seine Kosten beseitigen. Problem beseitigt.

Schön wäre es. Heute kann das auch so laufen, dass der Nachbar zu Ihnen kommt und geltend macht, dass die Farbe aus seinem Eigentum stammt und der SUV damit nun auch ihm gehört. Und ein Gericht gibt ihm auch noch Recht.

Völliger Unfug? Leider nicht! Eher Version 1 – der Verursacher muss den Schaden am fremden Gut beseitigen – ist inzwischen völliger Unfug.

https://dieunbestechlichen.com/2024/01/gvo-gentechnisch-veraenderte-organismen-der-super-gau-auf-alles-leben/

Der kanadische Farmer Percy Schmeiser wurde 1998 von dem Gentechnik-Riesen Monsanto verklagt, gentechnisch verändertes, von Monsanto patentiertes Raps-Saatgut widerrechtlich angebaut zu haben, obwohl seine seit Jahrzehnten konventionell angebauten Felder ausschließlich durch Auskreuzen des Saatguts von Monsanto, sprich vom Wind verursacht, verunreinigt wurden. Percy Schmeiser wurde daraufhin von zwei Gerichten zu einer Strafe von umgerechnet 100.000 Euro verurteilt. Erst das oberste kanadische Bundesgericht machte diesem Irrsinn in der Berufung ein Ende und hob die Schadensersatzforderungen von Monsanto auf. Allerdings befand das Bundesgericht auch, dass die Patentansprüche auch für kontaminierte Felder gelte und Monsanto daher grundsätzlich im Recht sei.

„Naja“ könnte man sagen, „Monsanto ist Bayer und Bayer ist deutsch, also gehört bald alles, was auf der Welt wächst, uns.“ Sorry, selbst das nicht. Bayer hat die Schnauze voll von diesem Land von Irren und zieht derzeit um.