Was tun, wenn …

Da die Impfmaschine ins Stocken geraten ist, verlegt sich der zumindest zivilrechtlich des versuchten Betrugs überführte Unsympath im BMG (man darf ihn ja inzwischen wohl nach verschiedene Urteilen so nennen) auf direkte Nötigung im Amt: wer in Quarantäne geht, soll keine Unterstützung mehr bekommen.

Man muss sich die Details dazu anschauen: irgendein Hirntoter, der sich gesund fühlt, rennt ins Testzentrum, um analytisch bestätigen zu lassen, dass er sich gesund fühlt – und wird positiv getestet mit (PCR mit ct45 ¹⁾ ). Dummerweise war er irgendeinem Etablissement, in dem man auch war und wo man in einem Anfall von „ich-will-auch-mal-das-S-Bahn-Surf-Angstgefühl“ haben seine korrekte Anschrift hinterlassen hat (oder jemand anderer war das, was eigentlich empfehlenswerter ist: Name und Adresse des örtlichen MdB bieten sich da geradezu an). Folglich wird man von der örtlichen Lagerleitung (früher Gesundheitsamt, dort sind die Medinziner, die es eingesehen haben, dass es für die Patienten besser ist, wenn sie nicht praktizieren) kontaktiert und zum Test aufgefordert. Jetzt sind folgende Kombinationen möglich:

  1. Positiv getestet. Egal was sonst noch ist, der positiv Getestete gilt als krank, auch wenn er keinerlei Symptome hat. Die offizielle Definition von „krank“ ist so krank, dass sie mit einer Erkrankung – abgesehen von einer ernsten Gehirnerkrankung in den Amststuben, in denen so was beschlossen wird – nichts zu tun haben. Eigentlich sogar gar nichts. Man könnte auch überhaupt nichts sagen. Aber egal: es ist alles in Ordnung: ab in Quarantäne und genießen Sie 14 Tage Urlaub oder wie lange das dauert.
  2. Negativ getestet und genesen oder geimpft: sie sind nicht krank und brauchen nicht in Quarantäne. Es sei denn, sie fühlen sich beschissen und ihr Hausarzt schreibt sie krank. Aber das ist ein normaler gelber Schein und hat mit Quarantäne nichts zu tun.
  3. Negativ getestet und ungeimpft, aber irgendwie krank. Wenn der Hausarzt sie nun krank schreibt, ist alles in Ordnung. Offiziell zwar Quarantäne, aber wenn man ohnehin schon krank ist, spielt das nur noch eine untergeordnete Rolle. Also schönen Urlaub.
  4. Negativ getestet und ungeimpft und völlig gesund: ab in Quarantäne, selbst dann, wenn der Hausarzt attestiert, dass man vollkommen gesund sei.

Blöd ist Option 4, denn genau für die Leute – lediglich ungeimpfte Kontaktpersonen, bei denen keinerlei Erkrankung nachzuweisen ist, weder analystisch noch symptomatisch – gilt die Regelung, dass sie von Amts wegen weggesperrt werden und keinerlei Hilfe oder Entschädigung bekommen (sollen).

Nochmals: nach allen medizinischen und selbst den hirnkranken Maßstäben des RKI und des BMG völlig gesunde Menschen werden entschädigungslos ihrer Freiheit beraubt.

Wobei entschädigungslos folgendes bedeutet: normalerweise muss der Arbeitgeber bei einer Erkrankung das Gehalt weiter zahlen und erst nach einer längeren Zeit springen andere Sozialträger ein. Bei einer Quarantäne ohne Erkrankung gilt das nicht. Der Arbeitgeber muss nicht zahlen, dafür nach dem Verursacherprinzip der Staat. Er muss für die Freiheitsberaubung entschädigen. Und genau das will er selektiv bei der Gruppe der nicht-amtlich-Genesenen und der nicht-Geimpften machen. Diskriminierung und Apartheit pur.

Manche Arbeitgeber haben schon angekündigt, trotzdem weiter zu zahlen. Konzerne werden das mit Sicherheit nicht. Die lassen sich sogar „Entschädigungen“ zahlen, wenn ihre weggesperrten Mitarbeiter nicht zur Arbeit erscheinen.

Was hier passiert, verstößt selbst gegen alle heute aufgeweichten Unrechtsregelungen, zumal alles wieder handwerklich so stümperhaft wie möglich ist. ³⁾ Ein paar weitere Details über die übliche völlige Planlosigkeit und Willkür hier:

https://de.rt.com/inland/125458-ungeimpft-in-quarantane-nur-wer-noch-infiziert-bekommt-keinen-lohnausgleich/

Was tun? Wie gesagt: selbst nach heutigen Gepflogenheiten ist das Unrecht, gegen das man sich wehren sollte. Die Benennung von Gegenwehrmaßnahmen gegen offensichtliches Unrecht ist folglich auch keine Aufforderung zur Begehung von Straftaten. Das wäre es erst, wenn es sich um als rechtlich verbindlich festgestelltes Unrecht handelt und auch das erst ab diesem Zeitpunkt. Also was tun?

(1) Lügen was das Zeug hält. Wenn man nicht gerade eine Amtsperson anlügt, ist das nämlich nicht strafbar, das „Fälschen“ eines Impfpasses eingeschlossen. Natürlich ist man geimpft, man ist aber noch nicht dazu gekommen, das auf dem Handy eintragen zu lassen und hat den Impfpass nicht dabei oder verloren, aber glücklicherweise noch ein Foto vom Eintrag auf dem Handy. Und nie die eigene Anschrift irgendwo hinterlassen. Eine Verpflichtung zu einer App gibt es nicht und vor der Kontrolle des Ausweises schrecken bislang selbst Hardliner zurück. Lügen, lügen, lügen – es ist so gewollt.

(2) „Denial of Service“: wo kontrolliert wird und eine Schlange sich gebildet hat, sich möglichst mit mehreren Gleichgesinnten anstellen und den Betrieb aufhalten. Z.B. (1). In Restaurants beispielsweise eine Tisch für x Personen bestellen, mit x Personen auftauchen und empört das Etablissement verlassen, wenn 2G, 3G oder wie inzwischen fallweise sogar 1G kontrolliert wird. Betriebe, die sich an der Apartheit beteiligen, öffentlich benennen und brandmarken (wenn schon in den ÖR-Schundmedien darüber mit Firmendaten berichtet wird, darf man das ebenfalls).

(3) Falls es einen doch erwischt: man kann die Quarantäne ignorieren und gegen ein Bußgeld Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen. Klageschriften bzw. Anwälte, die einem helfen können, gibt es genug. Gleiches gilt für die Verweigerung einer Entschädigung oder von Sozialleistungen. ²⁾ Wie gesagt: an offensichtliches Unrecht braucht man sich nicht zu halten, so lange es offensichtliches Unrecht ist.

(4) Nicht wenige Ärzte dürfen sich inzwischen zum moralischen Abschaum der Gesellschaft zählen. Sie schreiben ihre Patienten an, dass sie nur noch 2G oder 1G akzeptieren. Manche versuchen sich rauszureden, dass sie nur in Notfällen behandeln. Mal abgesehen davon, dass man solche Pseudomediziner besser meiden sollte wie verwurmte Hundescheiße: jede Notwendigkeit einer Behandlung ist ein medizinischer Notfall. Zeigt diese Ärzte bei den Kammern, Krankenkassen und Staatsanwaltschaften wegen unterlassener Hilfeleistung an und besteht auf einer Antwort (leider stinkt dieser Fisch auch vom Kopf her: bei Typen wie Montgomery und Reinhardt sollte man froh sein, dass sie als Funktionäre (hoffentlich) nicht mehr an lebende Menschen herankommen, andererseits sitzen sie auf Posten, auf denen sie maximalen Schaden anrichten). Macht diese Ärzte öffentlich bekannt. Auch wenn es im Einzelfall vermutlich nichts nützt: steter Tropfen höhlt den Stein.


¹⁾ Der „Goldstandard“ PCR-Test kann auch so interpretiert werden, dass man eine Durchfallerkrankung auf das Ablutschen schmutziger Finger zurückführt und jeden als „durchfallerkrankt“ diagnostiziert, der schmutzige Fingernägel hat.

²) Gegen die Regeln an sich klagen scheint inzwischen ziemlich sinnlos, weil die Verwaltungsgerichte, die solche Verordnungen allgemein kontrollieren, inzwischen samt und sonders korrumpiert sind und sich davon nichts annehmen – oder nach mehreren Jahren, wenn das sinnlos ist. Man muss sich als Betroffener schon direkt im Einzelfall gegen einen Bescheid wehren. Das dauert zwar und hilft nicht auf die Schnelle, aber man kann auch die Beamten, die das veranlassen, persönlich zivilrechtlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zusätzlich verklagen. Dazu bitte Anwalt fragen. Die Schweine sollen wissen, dass sie selbst auch bluten können und nicht nur alles auf dem Rücken des Steuerzahlers ausgetragen wird.

³⁾ Ein Hinweis darauf, das mit NS- und StaSi-Methoden gearbeitet wird, sind die medial ausgeschlachteten Hausdurchsuchungen bei Ärzten und anderen. Es geht um reine brutale Einschüchterung. Was die Stasi-Anwälte da abziehen, verstößt gegen mindestens 3-4 Strafrechtsparagraphen. Ob die Betroffenen sich wehren, weiß ich nicht (oft genug scheint die Einschüchterung zu genügen), aber da man in keinen Fall danach wieder etwas in den Medien gehört hat, beschränkt sich alles auf solche Gestapo-Methoden ohne wirklichen rechtlichen Hintergrund – selbst heute anscheinend noch nicht.