Schluss mit GEZ-Beiträgen

Wenn man der landerverräterischen Ampel-Regierung das Handwerk legen will, muss man ihr zu allererst ihr Propaganda-Instrument aus der Hand schlagen. Dazu hier ein neuer Vorschlag. Auch wenn es nicht klappt, Sand im Getriebe befindet sich dann allemal.

Die Aktion besteht aus zwei Schreiben. Das erste geht an die zuständige Landesrundfunkanstalt:


Ihr Zeichen [Beitrags-Nummer],

Nichtigkeitsbescheid über Ihre Forderungen

Der zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den ÖRR geschlossene Medienstaatsvertrag ist rechtlich ein Vertrag betreffend einen Dritten, hier den Bürger, für den eine Beitragspflicht entstehen kann.

Erheblich für den Bestand eines solchen Vertrages ist, ob es sich um einen Vertrag zu Gunsten Dritter oder zu Lasten Dritter handelt. Verträge zu Lasten Dritter sind grundsätzlich unwirksam.

Die Bedingungen, unter denen der Medienstaatsvertrag seitens des Bürgers als Vertrag zu seinen Gunsten anzusehen ist, sind vom Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen genau definiert.

Diese Bedingungen werden von Ihnen seit Jahren nachweisbar nicht eingehalten.

Wie schon verschiedentlich im Schriftverkehr mit Ihnen seit mehr als 4 Jahren dargelegt und sachlich bewiesen, bestehen Ihre Sendungen mit Ausnahme von Datum, Uhrzeit und Eigennamen im Wesentlichen aus Lügen, sinnverändernden Verzerrungen und verleumderischer Hetze. Dies wird in der letzten Zeit immer schlimmer.

Da anders keine Abhilfe zu erreichen ist, erkläre ich sämtliche von Ihnen mit den Medienstaatsvertrag begründeten Forderungen gegen mich als nichtig. Einer gesonderten gerichtlichen Feststellung dazu bedarf es nicht, insbesondere keiner Feststellung durch ein Verwaltungsgericht, wie Sie gerne den Bürgern einreden, da die Verwaltungsgerichtsbarkeit nach eigener Bekundung nur für die Beurteilung des Vertrages zwischen Ihnen und den Ländern zuständig ist, nicht aber für die bei Nichteinhaltung resultierende Vertragsnichtigkeit gemäß BGB.

Sie können gegen diesen Bescheid Widerspruch innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt bei mir einlegen und ihn begründen. Geht kein Widerspruch innerhalb der genannten Frist ein, ist der Bescheid rechtskräftig.

Gezeichnet …


Neben den Lügenmedien sind auch die Landesregierungen in der Pflicht, da sie die Verträge geschlossen haben. Also bekommen auch diese ihr Fett weg (Niedersachsen jeweils gegen eigenes Bundesland austauschen):


Medienstaatsvertrag, Aufforderung zur Wiederherstellung der Vertragstreue der Rundfunkanstalten

Der zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den ÖRR geschlossene Medienstaatsvertrag ist rechtlich ein Vertrag betreffend einen Dritten, hier den Bürger, für den eine Beitragspflicht entstehen kann.

Erheblich für den Bestand eines solchen Vertrages ist, ob es sich um einen Vertrag zu Gunsten Dritter oder zu Lasten Dritter handelt. Verträge zu Lasten Dritter sind grundsätzlich unwirksam.

Die Bedingungen, unter denen der Medienstaatsvertrag seitens des Bürgers als Vertrag zu seinen Gunsten anzusehen ist, sind vom Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen genau definiert.

Diese Bedingungen werden von den Rundfunkanstalten seit Jahren nachweisbar nicht eingehalten.

Da anders keine Abhilfe möglich ist, habe ich mich gezwungen gesehen, Forderungen des ÖRR an mich für nichtig zu erklären (siehe Anlage).

Das Land Niedersachsen ist als eigentlicher Vertragspartner des ÖRR verpflichtet, für die Einhaltung der Vertragsbedingungen Sorge zu tragen, insbesondere da das Land Dritten die Lasten des Vertrages aufbürdet. Ich fordere Sie daher nachdrücklich auf, Ihren Pflichten nachzukommen und auf eine buchstabengetreue Erfüllung der Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes durch den ÖRR Sorge zu tragen.

Sollten Sie diesen Pflichten aus von Ihnen geschlossenen Verträgen nicht nachkommen, werde ich das Land Niedersachsen bei weiteren mir entstehenden Nachteilen in Regress nehmen und verklagen.