Totalitarismus pur

Es gibt mehrere Stufen der Eskalation, um Kritiker mundtot zu machen. Schon seit 4 Jahren in emsiger Benutzung ist Stufe 1, auf der eine Gesinnungsjustiz Inhaber kritischer Stimmen verurteilt. Das Verfahren ist zwar meist nicht aufwendig, kann das aber werden und hat nur begrenzte Wirkung: die Strafen können nicht beliebig hoch sein.

Stufe 3 ist die Beseitigung der Kritiker, d.h. sie im wahrsten Sinne mundtot zu machen. Beliebt: zerren in einen Hauseingang, Genickschuss und Verscharren im Wald. So weit sind wir noch nicht, auch wenn bereits 2009 der Staatsrechtler Karl Schachtschneider darauf hingewiesen hat, dass die Lissaboner EU-Verträge unter bestimmten Bedinungen so etwas Ähnliches ermöglichen würden. Im Falle von „Aufständen“ ist die Todesstrafe in der EU möglich, und was ein „Aufstand“ ist, ist ein weites Feld.

Dazwischen gibt es die Stufe 2, das unbefristete Wegsperren von Kritikern ohne nachvollziehbaren Grund. Da sind wir inzwischen angekommen:

https://rtde.site/inland/189899-psychotherapeutenkammer-diagnose-und-therapiemethoden-fuer-andersdenkende/

Laut den Inhabern der letzten und endgültigen Wahrheit sind bis zu 40% der Bürger psychisch krank im klinischen Sinn, weil sie eine andere Ansicht haben als die offiziell verbreitete. Wichtig sei es, sich mit solchen Leuten nicht auf eine sachliche Diskussion einzulassen, so der Oberhirnhirte auf dieser Faschistenversammlung. Den Rest darf jeder selbst lesen.

Warum ist das für jeden einzelnen kritischen Bürger gefährlich, auch wenn er nicht zu den Seelenklempnern geht?

(1) Der Verein ist leicht auf Linie zu halten. Die Whistle-Blower wollen anonym bleiben, weil sie um ihre Approbation fürchten. Mit anderen Worten: wer nicht auf Linie ist, darf nicht mehr praktizieren. So einfach geht das!

(2) Wenn man mit einer kritischen Haltung auffällt, kann die Gesinnungsjustiz auch veranlassen, dass ein psychiatrisches Gutachten erstellt wird. Das geht dann zwangsweise und dauert auch nicht lange und man wird für bekloppt erklärt. So einfach geht das!

(3) Es entscheidet ein Psychiater. Ohne Überprüfmöglichkeiten durch andere Instanzen und ohne die Möglichkeit einer Rechtsvertretung. Es gibt da nämlich kein Recht, weil es sich angeblich um Medizin handelt. Wenn der Psychiater die Einweisung in eine geschlossen Anstalt empfiehlt, kommt der Richter dem meist nach. Im Gegensatz zum Aufenthalt in der JVA, in der der Inhaftierte immer noch bestimmte Rechte besitzt, gilt das in eine geschlossenen Psychiatrie nicht. Gegen eine chemische Zwangsbehandlung gibt es keine rechtliche Möglichkeit der Gegenwehr. Es gibt auch keine Befristung oder Haftprüfung. Der Psychiater entscheidet völlig selbständig und ohne Kontrolle, ob jemand in Zwangshaft bleibt oder frei gelassen wird. Mundtot machen der besonderen Art. So einfach geht das!


Klar, warum diese Masche – Psychiatrie – bei den Nazis oder den Kommunisten so besonders beliebt war und ist? Das ist viel unauffälliger als Leute auf der Straße zu erschießen, aber genauso wirksam. Natürlich war es irgendwann so weit, dass die Insassen der Psychiatrie auf merkwürdige Weise auf der Flucht ums Leben kamen, aber das ist ja immer noch recht unauffällig.

An der Stelle der durch Erfahrung bestätigten Verschwörungserzählung sind wir wieder angekommen.