Bericht aus Berlin

Hansjörg Müller MdB

Sehr geehrte Interessenten am Geschehen im Deutschen Bundestag,


das bestimmende Thema dieser Woche war die Durchsetzung der 2-Klassengesellschaft in Deutschland, nämlich auf der einen Seite die Geimpften und Menschen mit natürlicher Immunität sowie frisch Getestete einerseits und die "Impfmuffel" andererseits, mittels Verordnung der Bundesregierung.

Bereits in der Regierungsbefragung am Mittwoch ab 13 Uhr offenbarte die FDP Ihre Haltung zu den Covid-Maßnahmen bei Ihrer Frage an den Kanzleramtschef Helge Braun, wann Impfungen für Schwangere empfohlen werden und dabei Vorbilder wie Israel, Frankreich oder Österreich nannte.

Unter dem Deckmantel der notwenigen Änderungen rund um die Handwerksordnung (auch bzgl. der erfolgreichen Initiative der AfD auf Rückführung von einigen Gewerken in die Meisterordnung) in Verbindung mit der Umsetzung der sog. EU-Verbraucherrechterichtlinie zeigte sich einmal mehr die Regulierungswut der Bundesregierung. Im Gesetzesentwurf Dr.-Nr. 19/27440 soll der aktuellen "Tarifbindungsmüdigkeit" der Handwerksbetriebe über erhöhten Druck aus den Innungen "Beine gemacht werden". Die freie Entscheidung der Betriebe, einer Tarifgemeinschaft beizutreten, soll beschnitten werden. Außerdem wurde nun abschließend ein Antrag von Hansjörg Müller, AfD, die Bürokratieflut für Handwerker bei Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume einzudämmen (Stichwort: Widerrufsrecht)  endgültig abgelehnt.

Am Donnerstag Vormittag brachte die AfD unter Führung des Justiziars Stephan Brandner wie angekündigt Ihren Antrag auf Mitzeichnung einer Abstrakten Normenkontrollklage (Dr.-Nr. 19/20309) gegen das am 21. April verabschiedete 4. Bevölkerungsschutzgesetz (auch Ermächtigungs- oder Zentralisierungsgesetz genannt) in den Bundestag. Rückblende: gem. eigener Aussage der Kanzlerin begründete sie die Abschaffung des Föderalismus im Zuge ihres Kampfes um Hygiene, Sterilität und "Keimerstickung" im Wesentlichen auch damit, nun endlich Ruhe vor der Welle von Bürger-Klagen vor den Verwaltungsgerichten zu haben, die so lästig ihre Grundrechte eingefordert hatten.  Und obwohl in der Debatte z.B. die FDP betonte, eigene Verfassungsbeschwerden eingebracht zu haben, wurde der AfD-Antrag, der nichts weiter beabsichtigte, als dieses Gesetz einer neutralen Beurteilung zu unterziehen, von FDP und allen anderen Fraktionen in der von der AfD beantragten Namentlichen Abstimmung abgelehnt Deutscher Bundestag - Namentliche Abstimmungen - damit ist eines zumindest sicher: wenn der Tag der kommt, an dem Rechenschaft abgelegt wird, kennen wir ihre Namen.

Es kam die oben erwähnte, im Eiltempo (O-Ton des Parl. Staatssekretär im Bundesmin. für Justiz, Christian Lange) verfasste "Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung" der Bundesregierung - zur endgültigen Spaltung der Gesellschaft - mit der Dr.-Nr. 19/2957, welche die Grundrechte für Geimpfte und weitere "Nicht-Covid-Virenschleudern" wieder in Kraft setzte. Alle stimmten dafür, außer der AfD, die FDP enthielt sich, da zuvor ihr Entschließungsantrag gescheitert war, in dem sie gefordert hatte, prinzipiell alle Hemmnisse für die Privilegierten abzubauen. Die Rede des Abg. Ulrich Oehme, AfD wird vielleicht in die Geschichte eingehen, denn er endete: wie folgt: ".das ZK der SED hat 1989 auch nicht gemerkt, dass es vorbei ist...Ihnen wird es wie dieser sozialistischen Riege ergehen: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!" - Dem ist nichts hinzuzufügen.

Wie für diese Regierung fast schon bezeichnend, versteckte die GroKo im zu verabschiedenden Gerichtsvollzieherschutzgesetz eine Änderung des Artikels 6 des Infektionsschutzgesetzes, in welchem es um Sonderrechte für Geimpfte geht. Durch diese Einfügung wäre die 1. Lesung entfallen, die unter dem TOP "Zweites Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes" geschehen sollte. Das erkannte die AfD, die sich prinzipiell für den Entwurf Dr.-Nr. 19/29246 (Schutz der Gerichtsvollzieher) ausgesprochen hatte und beantragte rein für den Zusatzpunkt 44k, also Artikel 6 IfSG, sowohl eine Debatte, als auch eine namentliche Abstimmung.
In dieser stimmten alle Fraktionen für diesen Artikel 6, die FDP enthielt sich, die AfD stimmte dagegen. Achtung: wer das Abstimmergebnis auf der Webseite des Bundestags anschaut, kann leicht übersehen, dass es hier nicht um das Gerichtsvollzieherschutzgesetz im Ganzen geht,  sondern lediglich um den Artikel 6 IfSG, über das die AfD die namentliche Abstimmung beantragt hatte!!

Das in der Tagesordnung folgende "Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze" Dr.-Nr. 19/29287, weswegen wir im Vorfeld von vielen aufmerksamen Bürgern angeschrieben worden waren, wurde aus oben genannten Gründen durch die Hintertür entschärft, es wurde am Donnerstag nach der 1. Lesung in den Gesundheitsausschuss verwiesen.
Der gesamte Tagesverlauf am Donnerstag war geprägt von Themen rund um Corona, ob es die Aktuelle Stunde war zum Thema: Freiheiten für Geimpfte und Genesene umgehend wiederherstellen -FDP-, oder Weltverbesserungsanträge aus dem grün-linken Spektrum: "Für eine gute nationale und internationale Strategie bei Corona-Impfstoffen"/ "Die globale COVID-19-Bekämpfung organisieren und unterstützen" / "Vermögensabgabe für Milliardäre und Millionäre" oder "Patente für Impfstoffe freigeben" - letzteres Ansinnen auf "schnelles Impfen für alle mit Astramodernjohnson" scheiterte schließlich in der namentlichen Abstimmung. 

Aber auch das Thema "Meinungsfreiheit" (an sich heutzutage schon eine doppelte Lüge: wo ist Freiheit, wo ist freie Meinung??) durchzog die Sitzungstage wie ein roter Faden. Das sog Netzwerkdurchsetzungsgesetz, geschaffen im "Krampf gegen Rechts", so Stephan Brandner, AfD wurde verschlimmbessert und natürlich von der einigen Mehrheit verabschiedet. Die von der AfD am Freitag beantragte Aktuelle Stunde zum Thema "Meinungsfreiheit schützen, Zensur verhindern - Debattenkultur bewahren" offenbarte wieder in fast schmerzhafter Weise die Ignoranz und Bürgerferne der selbstgefälligen Politikerkaste. Man gefiel sich in Allgemeinplätzen. Während Joana Cotar, AfD, die "Todsünden" der Fernseh-Schauspieler und deren Folgen thematisierte und schilderte, wie ein Weimarer Richter den Mut eines unabhängigen Urteils mit Hausdurchsuchung und Handy-Beschlagnahmung bezahlte,  schoss Frau Rößner von den Grünen den Vogel ab: "Allein, dadurch, dass Sie von der AfD hier Ihre Meinung äußern dürfen, zeigt schon, dass an Ihren Behauptungen nichts dran ist." Dazu fällt mir nur das Zitat des Diktators Idi Amin ein: I guarantee freedom of speech, but I cannot guarantee freedom after speech.

Es bleibt spannend. Heute hatten wir einen sehr verzweifelten Anruf einer Bürgerin aus Thüringen, die uns wieder vor Augen führte, dass es für uns alle wichtig ist, vorzusorgen. Die Inflation zieht bereits an, das erleben wir bei unseren täglichen Einkäufen. Unsere Regierung steht unter enormem Erfolgs-Druck, die Gesellschaft zu transformieren, um das ein wenig zurückhaltend auszudrücken. Scheitert Deutschland, scheitert das Projekt weltweit. Die Pandemie-Lüge wird jedoch aufgrund des immer weiteren Durchdringens von realen Zahlen aufgeweicht, und das könnte zu überhasteten Maßnahmen der Regierung führen, und wir wissen auch: falsche Fährten zu legen ist die Stärke dieser Regierung.  Über 99% der deutschen Bevölkerung ist gesund. Die Ermächtigungsgesetze stehen in Teilen unter dem Vorbehalt der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht, genauso die nun über die Ausnahme-Verordnung verwirklichte implizite Impfpflicht. Diese steht auch im Widerspruch zur Resolution des Europa-Rates vom Januar, in welcher die Freiwilligkeit der Impfung festgehalten ist. Die Überlastungsmeldungen von Intensivbettenbelegung muss korrigiert werden, das DIVI-Register spiegelt nur die halbe Wahrheit, da die Krankenhäuser Bettenkapazitäten heruntergefahren hatten, um Prämien aus dem Gesundheitsfonds zu kassieren. Die Zahlentrickserei mit Inzidenzen wird langsam immer mehr "Schlaf-Micheln" bewusst. Seit Corona gibt es keine Grippe-Toten mehr, diese sind in den Zahlen der Covid-Toten "verwurstet", was schon zum Teil aufgedeckt wurde - und nun auch noch die Gefahr, dass Geimpfte zu Super-Spreadern von sog. Monster-Mutationen werden könnten. Die Protestkundgebungen nehmen immer mehr zu, parallel dazu die Kundgebungsverbote. Die ÖR verheimlichen das Geschehen, der heiße Sommer steht uns erst bevor.
An irgendeiner Stelle könnte das gesamte Pulverfass hochgehen. Man weiß weder Tag noch Stunde. Die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt werden einen entscheidenden Impuls geben.


Mit freundlichem Gruß

aus dem Bundestagsabgeordnetenbüro

Dipl. Volksw. Hansjörg Müller