ÖRR – wenn die Kontrolle versagt

Wenn du Zeitung liest, weisst du nicht, was ist, sondern was in der Zeitung steht.

Dieser Satz verdeutlicht, dass Nachrichtenmedien immer ein wenig flunkern. Deshalb türmen sich um so mehr Zeitungen auf dem Schreibtisch, je wichtiger der Typ im Sessel dainter ist (oder für je wichtiger er sich hält).

Wenn korrekt gearbeitet wird, bestehen Informationen aus den reinen Sachmeldungen und getrennt davon den Kommentierungen. Der Eigentümer des Medium kann sowohl durch die Auswahl der Sachinformationen als auch der Art, wie diese kommentiert werden, in seinem Sinn die Empfänger manipulieren. Spätestens wenn Sachinformationen und Kommentare nicht mehr getrennt sind, sollte man misstrauisch werden, da dann ziemlich rigoros manipuliert werden kann (und wird).

Normalerweise sollten sich die Manipulationsversuche im Rahmen halten, denn wenn es ein Eigentümer zu dreist treibt, bleiben ihm (1) die Kunden weg und die Einnahmen brechen ein oder (2) seine Wettbewerber stellen ihn bloß und übernehmen seinen Marktanteil, was zu weiteren Verlusten der Art (1) führt. Kritisch wird es allerdings dann, wenn (a) der Wettbewerb fehlt, da einem Eigentümer (zu) viele Medien gehören, oder (b) der Eigentümer durch seine Manipulation auf anderen Gebieten verdienen kann und der Verlust so ausgeglichen wird.

An der Stelle macht das Grundkonzept des ÖRR mit dem Medienstaatsvertrag an und für sich Sinn: durch die Gebührenfinanzierung werden die Medien unabhängig von zufälligen Strömungen und müssen im Gegenzug „nur“ ihren Teil des Vertrages einhalten, nämlich so objektiv wie möglich zu informieren. Allerdings klappt das nur, wenn es auch kontrollierbar ist.

An Kontrollinstrumenten fehlt es nicht: (1) ein Medienstaatsvertrag definiert für beide Seiten exakt die einzuhaltenden Pflichten, (2) ein Verwaltungsrat soll kontrollieren, ob wirtschaftlich alles mit rechten Dingen zugeht, (3) ein Rundfunkrat soll sicherstellen, dass die vom Sender einzuhaltenden Senderichtlinien auch befolgt werden, (4) eine öffentlich-rechtliche Stellung gibt Gewähr dafür, dass der Empfänger auch seinen Beitrag entrichten muss und (5) eine Gerichtsbarkeit soll im Zweifelsfall entscheiden, was Recht ist, wenn sich Sender und Empfänger nicht einig werden.

Allerdings ist festzustellen, dass bis auf den Zahlungszwang, letztlich gerichtlich umgesetzt, keine einzige von den Kontrollen funktioniert. Verwaltungsrat (2) und Rundfunkrat (3) sind frühzeitig als wohlfeile Vorsorgungspfründe von Politikern und Funktionären verschiedener Couleur okkupiert worden, die dort nichts anderes machen, als sich den ohnehin schon fetten Arsch noch platter zu sitzen. Wirtschaftlich ist der ÖRR eine der korruptesten und verschwenderischsten Organisationen des Landes, in der die oberen Rundfunkchargen fetter leben als die buchstäbliche Made im Speck. Der Verwaltungsrat schreitet gegen nichts ein und die Intendanten können sich bereichern und versorgen, wie sie wollen, denn „wo kein Kläger (der Verwaltungsrat), da auch kein Richter“. Der Kunde = Beitragszahler hat keinerlei Mitspracherecht bei dieser Selbstversorgungsorgie. Ähnlich sieht der Rundfunkrat nie einen Grund zum einschreiten, zumal die Berichterstattung, in der schon lange nicht mehr zwischen Sachinformation und Kommentar getrennt wird, genau im Sinne dieser Politbande erfolgt und sie in ihren anderen Pfründen dadurch noch mehr gemästet werden.

Auch die Gerichte verweigern strikt dem Beitragszahler den Rechtsweg: sie entscheiden lediglich, dass letzterer zu zahlen hat, sehen bei sich aber keine Zuständigkeit, über die Verletzung der Programmrichtlinien zu urteilen. Mit anderen Worten, der ÖRR kann nach Belieben tun und lassen, was er will.

Es ist wie bei einem Kind: wenn man ihm die Grenzen nicht aufzeigt, wird es versuchen, immer weiter zu gehen und sie immer weiter hinaus zu schieben. So auch der ÖRR. Und da wird zunehmend deutlicher, wohin die Rechtsverweigerung durch die Gerichte führt. Würden Vertragsverletzungen mit Beitragskürzungen geahndet, wären die Sender schnell wieder bei der Stange, könnte Korruption und Selbstbereicherung nicht durch Beitragserhöhungen aufgefangen werden, wäre auch damit schnell Schluss.

Angefangen hat es mit unausgewogener Berichterstattung, und da sagen die Gerichte, subjektive Unausgewogenheit können sie nicht bewerten. Inzwischen ist die Unausgewogenheit dermaßen unausgewogen, dass sie objektiv messbar ist. Seitens der Gerichte keine Änderung der Reaktion. Über die Unausgewogenheit hinaus werden inzwischen Unwahrheiten verbreitet – die Gerichte stützen weiterhin die Behauptung des ÖRR, der Hüter der Wahrheit zu sein, Abweichungen seien nur unerhebliche Einzelfälle (die allerdings auch nie geahndet und – siehe Grenzen – immer mehr zur Regel werden). Sofern sich die Kritik gegen die Berichterstattung richtet, hat der Beitragszahler bislang keine Chance.

Inzwischen werden jedoch auch weitere Grenzen überschritten: der ÖRR ist in der letzten Zeit mehrfach beim aktiven Betrug erwischt worden. Nachrichten stellen sich nicht nur als einseitig heraus, sondern als vorsätzlich und beweisbar vom Sender selbst erzeugt, indem Mitarbeiter Informationen oder Meinungen selbst an der Realität vorbei produzieren. Neu ist daran, dass es nun auch beweisbar ist und nicht nur ein subjektiver Eindruck. Auch werden Menschen vorsätzlich beleidigt und diffamiert und in ihrer Menschenwürde herabgesetzt, teilweise mit Vokabular, das wörtlich aus der NS-Zeit übernommen wird. Auch das beweisbar. Immer frei nach dem Motto „ihr könnt mir nichts, ihr erbärmlichen Beitragsratten„.

Vielleicht sollte man die Gerichte jetzt doch noch einmal damit konfrontieren. Wenn man als Bürger offen als Ratte bezeichnet wird, die ins Loch zurück zu prügeln oder zu vergasen ist, als Blinddarm, auf den man gerne verzichten kann (Original von Josef Mengele), wenn nicht nur manipuliert, sondern offen betrogen wird – dann sollte man so ein Gericht doch einmal zwingen, einem nochmals ins Gesicht zu sagen, dass sei die Programmhoheit des ÖRR und eine subjektive Empfindung.

Ich glaube zwar nicht, dass noch irgendein Gericht die Selbstachtung besitzt, die inzwischen offene Kriminalität durch den ÖRR zu ahnden. Die Richter werden weiterhin mit ihrem pompösen Auftreten weitermachen und es eben in Kauf nehmen, dass sie in ihren Talaren und Roben immer lächerlicher und unglaubwürdiger werden. Aber auch wenn der Versuch scheitert, so hätte man doch das System ein ganzes Stück weiter bloß gestellt.